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Professionelle Betreuung in allen Arbeitsrechtbelangen

Wir beraten, betreuen und helfen Ihnen in allen Belangen rund um Ihren Betrieb. Bei Streitfällen im Arbeitsrecht stehen wir zuverlässig an Ihrer Seite, sei es bei einer Kündigung oder einer Abmahnung, die Sie aussprechen möchten oder bereits ausgesprochen haben oder einem Aufhebungsvertrag, sowohl außergerichtlich als auch im Falle einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht.

Gerade bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen ist schnelles Handeln gefordert, auch als Arbeitgeber. Aufgrund der sehr knappen Fristen, sollten Sie keine Zeit verlieren. Als Verhandlungsprofis und Spezialisten im Arbeitsrecht nehmen wir uns Konflikten gerne an und erarbeiten mit unserem Verhandlungsgeschick und unserer Strategie eine nach Ihrem individuellen Interesse gerichtete Lösung. Auch vor dem Arbeitsgericht profitieren Sie von unserem kompetentem Auftreten. Wir sind es gewohnt, uns durchzusetzen und setzen uns energisch für die Interessen unserer Mandantschaft ein.

Wir stellen die Weichen schon am Anfang, indem wir Sie hinsichtlich der Abmahnung und Kündigung beraten, diese auf ihre Wirksamkeit und etwaiger Fristen überprüfen und im Falle eines Prozesses die Beweise mit Ihnen gemeinsam vorbereiten, aus denen sich die Berechtigung und Begründetheit der Kündigung ergeben.

Wir beraten und vertreten im Arbeitsrecht bewusst sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Das gilt auch im Falle einer Kündigungsschutzklage. Unsere Mandantschaft profitiert davon, da wir beide Perspektiven und die jeweiligen Strategien kennen. Der Perspektivenwechsel und die strategischen Methoden zeichnet die Qualität unserer Arbeit aus.Als Arbeitgeber profitieren Sie von unserer exzellenten Beratung, schon bei der Erstellung der Arbeitsverträge selbst, aber auch Arbeitszeugnissen, der Verhandlung von Aufhebungsverträgen und der Aussprache von Mahnungen und Kündigungen.

Unsere weiteren Schwerpunkte im Vertragsrecht und im Versicherungsrecht kommen Ihnen bei der Erstellung von bspw. Geschäftsführerverträgen ebenso zu Gute wie bspw. bei Fragen der betrieblichen Altersversorgung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung, um nur einige Beispiele zu nennen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen. Profitieren Sie noch heute von unserer telefonischen Ersteinschätzung im Arbeitsrecht. Dank des Einsatzes modernster Tools erhalten Sie so einen schnelle Fahrplan für das weitere Vorgehen.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber | 1
Arbeitsrecht für Arbeitgeber | 2

Das Arbeitsrecht beschäftigt Unternehmen in allen möglichen Stadien ihrer Existenz. Unterschiedliche Vorhaben und Maßnahmen gegenüber verschiedenen Adressaten erfordern maßgeschneiderte Lösungen. Als Anwalt für Arbeitsrecht für Unternehmen und Arbeitgeber in Hamburg und Umgebung ist die Beratung der Mandantschaft ebenso entscheidend, wie die Vertretung. Die Weichen stellen wir bereits in der Beratung.

Wir unterstützen im Arbeitsrecht Unternehmen und Arbeitgeber bei der Erstellung, Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, Wettbewerbsverboten, auch nachvertragliche, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und Kündigungen. Hierbei beraten wir auch Geschäftsführer und Führungskräfte.

Wir vertreten Arbeitgeber bei Kündigungsschutzklagen, setzen uns mit Nachdruck für Ihre Interessen ein. Schließlich sind wir mit den Strategien der Gegenseite bestens vertraut und kennen diese nicht nur, wie reine Arbeitgebervertreter nur von der Beobachterperspektive als Gegner, sondern nehmen die gegnerische Perspektive oft genug selbst ein.

Durch unsere Expertise im Vertragsrecht sind wir Profis, wenn es um Verträge und Vertragsklauseln geht und haben den nötigen Blick für’s Detail.

Durch unsere Expertise im Versicherungsrecht beraten wir Sie zu den entsprechenden Themenfeldern, sei es die betriebliche Altersversorgung, die Unfallversicherung oder die D&O Versicherung für Ihre leitenden Angestellten, um nur einige Beispiele zu nennen.

Wann es sich lohnt, als Arbeitgeber einen Anwalt zur Seite zu haben

Als Arbeitgeber sollten Sie einen Anwalt nicht erst dann aufsuchen, wenn Sie von einem gekündigten Mitarbeiter verklagt werden. Je nach Struktur Ihres Unternehmens und Betriebs empfehlen wir Ihnen eine umfassende Beratung zu vielen Themen im Arbeitsrecht, die Sie vielleicht gar nicht unbedingt auf dem Schirm haben. Oft kommen Themen auf, wenn aus ihnen Konflikte entstehen. Dabei gibt es eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Fällen, wo der Einsatz eines Spezialisten für Arbeitsrecht schon vor dem Konflikt hilft, diesen von vornherein zu vermeiden bzw. die Weichen dafür zu stellen, keine bösen Überraschungen zu erleben, sei es vor Gericht, sei es aber auch außergerichtlich, wenn ein Mitarbeiter die Zusammenarbeit mit Ihnen beendet, weil die Nachverhandlung des Arbeitsvertrages nicht geglückt ist. Eine gute Verhandlungsposition im Arbeitsrecht braucht ein solides Fundament.

Auch und gerade wenn ein Fall bei Gericht landet, sollten Sie nichts dem Zufall oder den eher arbeitnehmerfreundlichen Arbeitsgerichten überlassen. Nehmen Sie den Konflikt in die Hand und erarbeiten Sie gemeinsam mit uns eine solide Strategie. Nehmen Sie der Gegenseite die Plattform und zeigen Sie gemeinsam mit uns die Gründe auf, weshalb eine Kündigung unausweichlich gewesen ist. Eine berechtigte Kündigung ist Ihr gutes Recht als Arbeitgeber und wir helfen Ihnen, auch das Gericht hiervon zu überzeugen.

Beispiele der Fälle, bei denen wir Ihnen behilflich sein können:

Kostentransparenz und Kostensicherheit

Kostentransparenz ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Guter Rat kostet, zahlt sich aber im Ergebnis aus. Sie haben hierbei volle Kostenkontrolle und haben jederzeit einen Überblick über die Kosten. Wir bieten Ihnen hierzu verschiedene Kostenmodelle an, sowohl für die Beratung als auch für die Vertretung und Verhandlung. Sie suchen das am Besten für Sie geeignete Modell aus und wissen von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen. Guter Rat zeichnet sich zugleich durch Engagement und Commitment aus. Ihre Zeit ist kostbar. Aus diesem Grund wird unsere Tätigkeit im Falle einer Zeitvergütung nach oben hin gekappt. Für Rechtsprodukte und in Fällen, wo der Aufwand von vornherein feststeht, bieten wir auch Pauschalen an.

Ein großer Vorteil im Arbeitsrecht ist, dass man als unterlegene Partei in einem erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Prozess nicht die Anwaltskosten der Gegenseite tragen muss. Das ist im sonstigen Zivilrecht anders. Da trägt die unterlegene Partei, soweit sie unterliegt, die Anwaltskosten der Gegenseite. Kehrseite des Ganzen ist, dass im Falle eines Obsiegens im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der ersten Instanz die eigenen Anwaltskosten gem. § 12a ArbGG nicht erstattet werden.

Eine Kündigungsschutzklage ist jedoch eine gute Investition. Eine gute Abfindung ohne gute anwaltliche Vertretung durch einen Verhandlungsprofi ist nicht möglich. Die besseren Ergebnisse, die Sie durch einen guten Anwalt an Ihrer Seite erreichen, machen aus den Anwaltskosten gut angelegtes Geld. Es geht bei einer Kündigungsschutzklage auch nicht nur um das beendete Arbeitsverhältnis. Hier werden auch die Weichen gestellt für ein gutes qualifiziertes Arbeitszeugnis und damit für die künftige Karriere. Aber auch mit Blick auf Sperrfristen hinsichtlich des Arbeitslosgengeldes, Resturlaubsanspruch und weiterer gegenseitiger Ansprüche, sollten Sie den Ausgang einer Kündigungsschutzklage nicht dem vermeintlichen Wohlwollen des vermeintlich arbeitnehmerfreundlichen Arbeitsgerichts überlassen.

Damit Sie möglichst Kostensicherheit haben, zeigen wir Ihnen umfassend Ihre Möglichkeiten auf und die Aussichten, auch mit Blick auf eine mögliche Abfindung und Abfindungshöhe.