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INHALTSVERZEICHNIS

Das wichtigste im Überblick

  • Verstehen Sie die Grundlagen der Schufa und der Einträge, um zu wissen, wie Sie weiter vorgehen können
  • Erfahren Sie, wie Sie negative Einträge entfernen und Ihr finanzielles Profil verbessern können
  • Nutzen Sie Musterbriefe und Unterlagen, um die Entfernung eines Schufa-Eintrags erfolgreich zu beantragen

Schufa Eintrag schnell und einfach löschen

Ein Schufa Eintrag kann unter Umständen die Existenz bedrohen, wenn er den Abschluss eines Mietvertrags, den Zugang zu Krediten, die Kontoeröffnungen oder andere Finanzgeschäfte erschwert. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie man einen solchen Eintrag entfernen lassen kann. In diesem Artikel wollen wir die Grundlagen zur Schufa und den Einträgen erläutern, um dabei zu helfen negative unberechtigte Schufa Einträge zu löschen.

Grundlagen zur Schufa Auskunftei und Einträgen

Die TAHERI Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg ist bestens vertraut mit der aktuellen Rechtsprechung rund um die Schufa. Wir möchten in diesem Abschnitt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Schufa Einträge geben.

Die Schufa Holding AG ist eine deutsche Wirtschaftsauskunftei, die Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern speichert und Informationen zur Bonität (Kreditwürdigkeit) der Personen zur Verfügung stellt. Negative Schufa Einträge können dazu führen, dass Banken, Vermieter oder andere Unternehmen Ihre Kreditwürdigkeit anzweifeln, was wiederum Schwierigkeiten bei der Aufnahme von Krediten, Abschluss von Miet- und Leasingverträgen oder ähnlichen Geschäften verursachen kann.

Ihre Schufa Einträge zu löschen ist daher ein wichtiger Schritt, um Ihre Bonität wiederherzustellen und von besseren Konditionen bei Vertragsabschlüssen (z.B. Kredite) zu profitieren. Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Schufa Eintrag gelöscht werden kann:

  • Personenverwechslung: Wenn ein Eintrag aufgrund einer Verwechslung mit einer anderen Person entstanden ist.
  • Falscheinträge: Eintragungen, die aufgrund falscher Informationen entstanden sind.
  • Veraltete Einträge: Einträge, die aufgrund abgelaufener Fristen gelöscht werden können.
  • Unberechtigte Einträge: Eintragungen, die ohne rechtliche Grundlage erfolgt sind.
  • Verjährte Forderungen: Unter Umständen können Forderungen, die älter als 3 Jahre alt sind und nicht tituliert wurden gelöscht werden. Dies sollte anwaltlich geprüft werden.

Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, ihre Schufa Einträge löschen zu lassen, indem wir uns zunächst die Selbstauskunft anschauen, damit wir gemeinsam herausfinden können, ob es Einträge gibt, die gelöscht werden können.

Anhand der erhaltenen Informationen überprüfen wir die Fristen und Rechtmäßigkeit der Daten und bereiten die notwendigen Schritte vor, um den Antrag auf Entfernung des Schufa Eintrags erfolgreich durchzuführen. Dabei nutzen wir unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit der Schufa und den zuständigen Behörden, um den Prozess effektiv und zeitnah umzusetzen.

Die TAHERI Rechtsanwaltskanzlei ist ein starker Partner, wenn es darum geht einen negativen Schufa Eintrag zu löschen. Unsere Fachkompetenz, die Erfahrung aus hunderten Lösch-Anträgen, sowie unsere schnelle und unkomplizierte Kommunikation ermöglichen es uns, Lösungen für Ihre Situation zu entwickeln und Sie auf dem Weg zur Löschung Ihrer Schufa Einträge bestmöglich zu unterstützen.

Wenden Sie sich gerne an uns, um Ihre Optionen mit uns zu besprechen.

Schufa Eintrag löschen lassen

Wollen Sie einen Schufa Eintrag löschen lassen müssen Sie entweder den Gläubiger - das Unternehmen, das den Eintrag veranlasst hat - oder die Schufa selbst kontaktieren, um die Löschung zu beantragen.

Im Folgenden erklären wir, was in welchem Fall und in welcher Reihenfolge zu tun ist.

Überprüfung der Schufa-Einträge: Zuerst sollten Sie eine Datenkopie Ihrer Schufa-Einträge anfordern, um zu prüfen, welche Einträge vorhanden sind. Diese Auskunft nach §15 DSGVO kann über das Online-Formular Datenkopie kostenfrei angefragt werden.

Kontakt mit Gläubigern aufnehmen: Wenn ein Eintrag falsch, veraltet oder unberechtigt ist, sollten Sie sich zunächst an die Gläubiger wenden, die für den Eintrag verantwortlich sind. In einigen Fällen kann dies genügen, um den Eintrag zu korrigieren oder zu entfernen. Dafür haben wir einen Musterbrief vorbereitet, den Sie gerne auf Anfrage von uns erhalten.

Kontakt mit der Schufa aufnehmen: Sollte der Gläubiger den Eintrag nicht korrigieren oder entfernen, können Sie direkt an die Schufa herantreten Die Schufa selbst empfiehlt dafür den Postweg und verlangt zusätzlich eine Kopie des Personalausweises zur Identitätsbestätigung. Beschreiben Sie also kurz den Sachverhalt und schicken Sie Kopien von Dokumenten mit, die Ihr Anliegen belegen.

Wichtig: Unterschreiben Sie den Brief persönlich und schicken Sie den Brief als Einschreiben an die SCHUFA, sowie eine Kopie an den, oder die Gläubiger.

Kontaktadresse für Einsprüche:

SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 103441
50474 Köln

Falls Sie diese Schritte bereits unternommen haben und Ihre Schufa-Einträge bestehen bleiben und verhindern, dass Sie einen Kredit, oder einen Mietvertrag bekommen, haben Sie weitere Optionen.

Einschaltung der Schufa-Ombudsfrau: Sollte der Fall von der Schufa nicht gelöst werden, können Sie die Schufa-Ombudsfrau einschalten. Sie prüft die Angelegenheit und kann, wenn sie zu dem Ergebnis kommt, dass es einen Nachteil durch den Eintrag gab, durch einen Schiedsspruch dafür sorgen, dass der Eintrag gelöscht oder korrigiert wird.

Einschaltung eines Anwalts: Falls die Schufa oder die Gläubiger nicht kooperieren, kann es notwendig sein, einen Anwalt einzuschalten. Die TAHERI Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Sie gerne bei diesem Schritt und setzt sich schnell und unkompliziert für Sie ein, um Ihre Schufa Einträge zu löschen.

In der Regel geschieht dies über einen außergerichtlichen Vergleich, dem die Schufa in 95% aller Fälle zustimmt, da Sie den Klageweg nur verlieren kann. Laut einem aktuellen Urteil des europäischen Gerichtshof darf der Schufa Score nicht maßgeblich für die Kreditwürdigkeit sein. (Urteile vom 07.12.2023 - C-634/21; C-26/22; C-64/22)

Welche Schufa Einträge lassen sich einfach löschen?

Personenverwechslung

In manchen Fällen können negative Einträge automatisch aus der Schufa-Datenbank gelöscht werden. Beispielsweise veraltete Einträge oder solche, die aufgrund einer Personenverwechslung entstanden sind, können ohne weiteres Zutun entfernt werden.

Falsche Schufa Einträge

Jeder Schufa Eintrag muss gut begründet sein. Gibt es keinen Grund für einen negativen Eintrag oder beruht der Eintrag auf falschen, unvollständigen oder unrechtmäßig übermittelten Daten, muss der Schufa-Eintrag gelöscht werden.

So kann es sein, dass ein negativer Schufa-Eintrag besteht, obwohl die offene Forderung bereits beglichen wurde. Einen solchen Schufa Eintrag können Sie ganz einfach selbst löschen lassen.

Der Antrag auf Löschung ist in diesem Fall nicht bei der Schufa einzureichen, sondern bei dem Unternehmen, das den unberechtigten Eintrag verursacht hat. Die Auskunftei sollte jedoch ebenfalls über den Vorgang informiert werden.

Veraltete Schufa Einträge aufgrund von Privatinsolvenz

Bisher war es so, dass eine Privatinsolvenz selbst nach Erhalt der Restschuldbefreiung noch drei Jahre lang negativ in der Schufa vermerkt wurde. Diese Speicherdauer wurde vom Generalanwalt des EuGH als ungerechte Benachteiligung der Verbraucher eingestuft.

Die Schufa hat darauf reagiert und angekündigt, dass sämtliche Informationen zur Insolvenz bereits nach sechs Monaten aus dem Schufa-Register entfernt werden. Sollten Ihre negativen Einträge 6 Monate nach Ihrer Restschuldbefreiung noch in der Schufa stehen können Sie diese löschen lassen.

Musterbrief und Antrag zur Löschung des Schufa-Eintrags

Wir verstehen, wie frustrierend es sein kann, einen negativen Schufa Eintrag zu haben. In diesem Abschnitt finden Sie weitere Informationen zum Musterbrief und Lösch-Antrag.

Ein Musterbrief kann Ihnen dabei helfen, Ihre Forderung nach Löschung eines Schufa Eintrags klar und präzise zu formulieren. Im Musterbrief müssen folgende Informationen enthalten sein:

  1. Ihre persönlichen Daten: Name, Anschrift und Geburtsdatum.
  2. Legitimation mittels Personalausweiskopie
  3. Identifikation des fehlerhaften Schufa-Eintrags: Datum, betroffenes Unternehmen und Art des negativen Eintrags.
  4. Grund der Löschungsanforderung: Erläuterung der Rechtsgrundlage für die Löschung des Eintrags, z.B. fehlerhafte Daten oder bezahlte Forderungen.

Wenn Sie einen Schufa Eintrag löschen lassen möchten, aber nicht genau wissen, wie Sie den Musterbrief und Antrag formulieren sollen, sind wir gerne bereit, Ihnen dabei zu helfen. Unsere Erfahrung ermöglicht es uns, Ihnen die bestmögliche Unterstützung und Beratung zu bieten.

Unser Ziel ist es, den Prozess für Sie so einfach und effizient wie möglich zu gestalten.
Kontaktieren Sie uns, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Löschung eines Schufa-Eintrags?

Die Dauer der Löschung eines Eintrags hängt von verschiedenen Faktoren ab. In manchen Fällen können nur wenige Wochen bis zum Löschungsbescheid vergehen, während es in anderen Fällen mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.

Was kostet die Entfernung eines Schufa-Eintrags?

Die Kosten für die Löschung können variieren, je nachdem, welcher Dienstleister beauftragt wird und wie komplex der Fall ist. Bei unserer TAHERI Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg bieten wir individuelle Beratung und transparente Preisgestaltung, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten.

Wann wird ein Schufa-Eintrag automatisch gelöscht?

Die automatische Entfernung von Einträgen erfolgt in der Regel nach einer bestimmten Frist, die vom jeweiligen Vermerk abhängt. Beispielsweise werden getätigte Kreditanfragen bei der SCHUFA automatisch nach 12 Monaten gelöscht.

Löschfristen: Wie lange bleibt ein bezahlter Schufa-Eintrag bestehen?

Es gibt unterschiedliche Löschfristen. Eine bezahlte Forderung bleibt normalerweise drei Jahre nach der vollständigen Begleichung der Forderung bestehen, abhängig von der Art des Eintrags und anderen individuellen Umständen. Nach der neuesten Entwicklung in der Rechtsprechung sind jedoch die Löschfristen der Schufa rechtswidrig. Unsere TAHERI Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg hilft Ihnen zur vorzeitigen Löschung negativer Schufa Einträge.

An wen muss ich mich wenden, um einen Eintrag entfernen zu lassen?

Um einen Vermerk entfernen zu lassen, können Sie sich entweder direkt an die SCHUFA oder an die Gläubiger wenden, die für den jeweiligen Vermerk verantwortlich sind. Unsere TAHERI Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg unterstützt Sie gerne bei diesem Prozess, um Ihnen den bestmöglichen Erfolg bei der Löschung Ihres Eintrags zu ermöglichen.

Können alle Schufa-Einträge gelöscht werden?

Nicht alle Einträge können gelöscht werden. Einige Einträge, wie beispielsweise nicht-löschbare Einträge, bleiben für eine bestimmte Zeit gespeichert, unabhängig von den Umständen. Es ist jedoch möglich, falsche, veraltete oder unberechtigte Einträge löschen zu lassen. Wir verfassen zusammen mit dem Generalanwalt beim EuGH Pikamäe (Rechtssachen C-26/22 und C-64/22) im Übrigen die Rechtsauffassung, dass das gesamte Geschäftsmodell der Schufa rechtswidrig ist, weil es ein unzulässiges Profiling darstellt, was nach der DSGVO verboten ist. Das gilt für den gesamten Schufa Score bzw. Basiswert, weil es gegen Art. 22 Abs.1 DSGVO verstößt. Bei Fragen zur Löschung Ihres Schufa-Eintrags stehen wir Ihnen in unserer TAHERI Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg gerne zur Verfügung.

Steht mir Schadensersatz gegen die Schufa zu?

Tatsächlich steht Ihnen gemäß Art. 82 DSGVO ein Schadensersatz für den immateriellen Schaden in Gestalt eines angemessenen Schmerzensgelds zu und zwar im Falle einer falschen bzw. unberechtigten Einmeldung gegen den entsprechenden Gläubiger und im Falle, dass die Schufa den Eintrag unberechtigt nicht löscht, auch gegen die Schufa selbst, wie es zunächst das Landgericht Hannover (LG Hannover, Urteil vom 14. Februar 2002, Aktenzeichen: 12 O 129/21) und nun auch der EuGH, das höchste europäische Gericht, in einem Grundsatzurteil (EuGH, Urteil vom 4. Mai 2023, Rechtssache C-300/21) entschieden hat. Entscheidend ist, ob Ihnen ein Schaden entstanden ist. Das kann der Fall sein, dadurch, dass Ihnen bspw. ein Kredit nicht gewährt wurde, oder ein sonstiger Vertrag wegen der vermeintlich schlechten Bonität abgelehnt wurde oder aber Sie sonst wie nachweisbar durch den Schufa Score bzw. den Negativeintrag bloßgestellt wurden. Nach dem EuGH ist eine sog. Bagatellgrenze unzulässig, das heißt, schon die Rufschädigung reicht für die Bejahung eines Schadens und schon die unrechtmäßige Meldung von Negativmerkmalen an die Schufa begründet einen Anspruch auf angemessenes Schmerzensgeld, sowohl gegenüber dem betreffenden Gläubiger als auch gegen die Schufa selbst. Damit sinkt die Hürde erheblich, Schadensersatz wegen eines negativen Schufa Eintrags zu verlangen und das neben dem Schadensersatz gegen den entsprechenden Gläubiger, was oftmals hinzutritt. Das Schmerzensgeld beläuft sich in der bisherigen Rechtsprechung, die sich noch in den Kinderschuhen befindet, meist bei 1.000 Euro bis 5.000 Euro. Unsere TAHERI Rechtsanwaltskanzlei hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Gläubiger und Schufa.

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