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INHALTSVERZEICHNIS

Das wichtigste im Überblick

  • Wissen über Voraussetzungen für Schadensregulierung ist wichtig
  • Expertenhilfe, wie die von einem Anwalt der TAHERI Rechtsanwaltskanzlei, erleichtert die Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Individuelle Situationen, wie Sturmschäden am Dach oder durch Bäume, können Probleme hervorrufen

Sturmschaden - Versicherung zahlt nicht

Schäden nach einem Sturm können immense Kosten verursachen, die oft von Versicherungen gedeckt werden sollen. Manchmal stoßen Betroffene auf eine Sturmschadenversicherung, die nicht zahlt. In solchen Fällen ist es wichtig, die verschiedenen Aspekte von Sturmschäden und Versicherungen zu verstehen, um finanziellen Schaden aufgrund von einem Unwetter zu vermeiden.

Wenn Ihre Versicherung nicht für einen Sturmschaden aufkommen möchte, ist es wichtig, zu wissen, welche Voraussetzungen für eine Schadensregulierung gelten und wie man sich sein Recht sichern kann. In solchen Situationen bieten wir unsere Unterstützung an, um Sie bestmöglich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu unterstützen.

Warum die Versicherung nicht zahlt

Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Versicherung nicht zahlt. Einige der häufigsten Gründe sind:

  • Windstärke unterhalb der Schadensgrenze: In vielen Fällen zahlt die Versicherung erst bei einer Windstärke von 8 auf der Beaufort-Skala. Liegt die Windstärke darunter, wird der Vorfall nicht als Sturm klassifiziert.
  • Mangelnde Dokumentation: Es ist wichtig, dass Sie den Schaden umgehend und mit ausreichender Dokumentation, wie Fotos und eventuell Gutachten, an die Versicherung melden.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Wenn der Schaden aufgrund grober Fahrlässigkeit entstanden ist, kann die Versicherung die Leistung verweigern.
  • Ausschluss bestimmter Elementarschäden: Manche Versicherungspolicen schließen bestimmte Elementarschäden, wie Überschwemmungen oder Schnee, aus dem Versicherungsschutz aus.

Wir von der TAHERI Rechtsanwaltskanzlei unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen und helfen Ihnen, eventuelle Probleme und Unklarheiten zu klären. Mit unserer Expertise und unserem Fachwissen stehen wir Ihnen zur Seite, um dafür zu sorgen, dass Ihnen die zustehende Entschädigung ausgezahlt wird.

Sturmschaden am Dach

Wir verstehen, dass es frustrierend sein kann, wenn Ihre Versicherung den Sturmschaden durch einen umgestürzten Baum nicht übernimmt. Die speziellen Herausforderungen hierbei sind:

  • Die Wohngebäudeversicherung deckt möglicherweise nicht automatisch Sturmschäden ab. Es ist wichtig, dass die Gefahr "Sturm" extra abgeschlossen werden muss.
  • Selbst wenn Sturmschäden in Ihrer Versicherung enthalten sind, können die Aufräumkosten für umgestürzte Bäume von Standardpolicen ausgeschlossen sein.
  • Die Versicherung kann die Zahlung verweigern, wenn Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind, indem Sie beispielsweise den Baum nicht regelmäßig auf Standfestigkeit überprüfen.

Wie die TAHERI Rechtsanwaltskanzlei Ihnen helfen kann

Wir verfügen über umfangreiche Expertise und langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Vertretung von Mandanten, deren Versicherungen ihre Sturmschäden nicht bezahlen möchten. Wir sind bestens vertraut mit den Gesetzen, Vorschriften und Vertragsbedingungen, die für die Schadensregulierung relevant sind.

Unsere Erfolgsbilanz spricht für sich: Wir haben bereits zahlreiche Versicherungsfälle erfolgreich abgewickelt und unseren Mandanten zu ihrem Recht verholfen. Daher können Sie sicher sein, dass wir auch Ihnen beim Durchsetzen Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung zur Seite stehen.

Wir setzen uns mit Fachwissen und Engagement für Sie ein, um zu erreichen, dass Ihre Versicherung zahlt. Vertrauen Sie unserer Expertise und lassen Sie uns gemeinsam für Ihr Recht kämpfen.

Unser Vorgehen

Unsere Kanzlei setzt erprobte Methoden und individuell angepasste Strategien ein, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen. Einige unserer Vorgehensweisen umfassen:

  • Sorgfältige Analyse Ihres Versicherungsvertrags, um mögliche Deckungslücken oder Unklarheiten aufzudecken, die Ihre Ansprüche beeinträchtigen könnten.
  • Beweissicherung durch das Sammeln von Fotos, Gutachten und anderen relevanten Dokumenten, um Ihren Schaden und die Umstände lückenlos darzulegen.
  • Kommunikation mit Ihrer Versicherung und Vertretung Ihrer Interessen in Verhandlungen, um eine einvernehmliche Lösung im Sinne unserer Mandanten zu erreichen.
  • Gang vor Gericht, falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, um Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Bei der Bearbeitung Ihres Falles legen wir besonderen Wert auf Transparenz, Effizienz und maximale Erfolgschancen. Bei uns erhalten Sie klare, fachkundige Beratung und engagierte Unterstützung im Kampf gegen Versicherungen, die Sturmschäden ungerechtfertigt nicht zahlen möchten.

Häufig gestellte Fragen

Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Schäden nach einem Sturm?

Die Wohngebäudeversicherung kommt in der Regel für Sturmschäden auf, wenn der Wind mindestens Stärke 8 erreicht hat. Bei Schäden, die durch geringere Windstärken verursacht wurden, ist es ratsam, sich an uns zu wenden, um mögliche Lösungen zu besprechen.

Wie wird ein Sturmschaden an einem alten Dach abgedeckt?

Sturmschäden an alten Dächern werden normalerweise von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt, sofern die Immobilie ausreichend versichert ist und die Schäden durch mindestens Windstärke 8 verursacht wurden. Sollte Ihre Wohngebäudeversicherung die Kosten für den Schaden nicht übernehmen, können wir Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Wie melde ich einen Sturmschaden bei meiner Versicherung?

Um einen Sturmschaden bei Ihrer Versicherung zu melden, sollten Sie zunächst Fotos des Schadens machen und den Zeitpunkt des Sturms dokumentieren. Anschließend nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und reichen alle Beweise und Unterlagen ein. Sollten Schwierigkeiten bei der Schadensmeldung auftreten, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Welche Versicherung kommt für Sturmschäden an Gartenmöbeln auf?

Sturmschäden an Gartenmöbeln können von der Hausratversicherung abgedeckt werden, sofern diese in Ihrem Vertrag eingeschlossen sind. Es ist wichtig, dies im Vorfeld mit Ihrer Versicherung zu klären, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

Zahlt die Hausratversicherung für Sturmschäden?

Die Hausratversicherung zahlt für Sturmschäden an persönlichen Gegenständen, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht hat. Sie kommt jedoch nicht für Schäden am Gebäude selbst auf. In solchen Fällen wenden Sie sich am besten an uns, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen.

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden durch umgestürzte Bäume?

Falls ein Baum aufgrund eines Sturms umstürzt und Schäden verursacht, ist die Wohngebäudeversicherung dafür zuständig. Sollte die Versicherung die Zahlung verweigern, können wir Ihnen helfen, Schadensersatzansprüche gegen die Eigentümer des Grundstücks geltend zu machen.

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