Fraud Blocker

Anwalt für Geschäftsführer

ERFAHRENER ANWALT AN IHRER SEITE Kontakt aufnehmen

PROFESSIONELLE BETREUUNG IN ALLEN ARBEITSRECHTBELANGEN EINES GESCHÄFTSFÜHRERS

Geschäftsführer und leitende Angestellte haben erhöhte arbeitsrechtliche Anforderungen. Angefangen vom Geschäftsführeranstellungsvertrag, der Vergütungsstruktur bis hin zu Haftungsfragen sind maßgeschneiderte Lösungen durch einen Anwalt für Geschäftsführer gefragt. Wir kennen Ihre Themen rund ums Arbeitsrecht für Geschäftsführer, Ihre Interessen und Belange als Geschäftsführer und wissen, im Rahmen erfolgreicher Verhandlungen auch durchzusetzen. Verantwortung und Führung muss sich im Geschäftsführeranstellungsvertrag ebenso wiederspiegeln wie im tagtäglichen Betriebsablauf.

Ihnen kommt hierbei zu Gute, dass wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vertreten. Wir kennen die jeweiligen Strategien, wir kennen aber auch die jeweiligen Perspektiven. Wir kennen dadurch aber auch die unterschiedlichen betrieblichen Situationen und die Arbeits- und Betriebsorganisation. Dazu zählen auch Fragen zur Personalentwicklung und zu Veränderungsprozessen. Umwälzungen und Veränderungen des Unternehmens bedürfen auch Anpassungen und Änderungen mit Blick auf die Geschäftsführer und leitenden Angestellten. Wir lassen nicht zu, dass Sie hierbei auf der Strecke bleiben. Auf der anderen Seite können solche Veränderungsprozesse auch Ihnen dazu verhelfen, zu führen und zu wachsen. Ihr Unternehmen bleibt nicht stehen, bleiben Sie auch nicht stehen. Wir gehen den Weg mit Ihnen gemeinsam.

Unsere weiteren Schwerpunkte im Vertragsrecht und im Versicherungsrecht kommen Ihnen bei der Erstellung von bspw. Geschäftsführerverträgen ebenso zu Gute wie bspw. bei Fragen der betrieblichen Altersversorgung und der D&O Versicherung, um nur einige Beispiele zu nennen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen. Wir vereinbaren schnell einen Termin für Sie vor Ort mit Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht.



Kostenlose Erstberatung

Rückruf binnen 24H Jetzt Rückruftermin vereinbaren

ERFAHRENER ANWALT AN IHRER SEITE

Unser erfahrener Anwalt berät und vertritt Sie in allen rechtlichen Belangen rund ums Arbeitsrecht, insbesondere rund um die Themen Arbeitsvertrag und Vertragsverhandlung, hierbei auch Geschäftsführeranstellungsverträge und steht Ihnen auch hinsichtlich Abmahnung, Kündigung und Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag, Abfindung und Arbeitszeugnis zur Seite. Mit seiner Expertise und seinem Verhandlungsgeschick setzt sich unser Anwalt für Geschäftsführer mit voller Kraft für Ihre Interessen ein.

„Wer verhandelt, muss nicht nur die eigene Seite kennen, sondern auch die Karten der Gegenseite. Verhandeln heißt aber nicht hoch pokern, sondern bedeutet Auftritt, Strategie und Kampf. Verhandeln heißt nicht nur selbst gewinnen, sondern der Gegenseite zu suggerieren, sie hätte nicht verloren.“

Fälle, in denen wir Sie unterstützen können

Wir unterstützen Geschäftsführer und leitende Angestellte in den unterschiedlichsten Fällen als Anwalt für Geschäftsführer. Je nach Ausgangssituation, Position und Betrieb sind unsere Einsatzmöglichkeiten für Sie klar umrissen. Wir sind klar fokussiert auf das Individualarbeitsrecht und hierbei auf die arbeitsvertragliche Beratung und Kündigungsschutzklagen.

Beispiele der Fälle, bei denen wir Ihnen behilflich sein können:

Arbeitsvertrag

Die Erstellung und Prüfung von Geschäftsführeranstellungsverträgen gehört bei uns zum Kerngeschäft eines Anwalts für Geschäftsführer. Lassen Sie uns Ihren Geschäftsführeranstellungsvertrag prüfen und verhandeln. Insbesondere Fach- und Führungskräften sowie Geschäftsführer und leitende Angestellte haben einen erhöhten Beratungsbedarf, dessen Sie sich oftmals gar nicht bewusst sind. Damit sich das nicht in einem späteren Konflikt rächt, sollten Sie den Arbeitsvertrag von vornherein einem Profi und Rechtsanwalt für Geschäftsführer anvertrauen. Sie verbringen viele Stunden Ihres Lebens an Ihrem Arbeitsplatz. Überlassen Sie da nichts dem Zufall.

Aufhebungsvertrag

Manchmal ist die beste Lösung für einen Konflikt eine gütliche Einigung, mit der beide Seiten zufrieden sind. Gerne unterstützen wir Sie bei der Verhandlung des Aufhebungsvertrages und der Konditionen zur Abwicklung des Geschäftsführeranstellungsvertrags.

Abfindung

Oberstes Ziel bei der Beendigung des Geschäftsführeranstellungsvertrags ist das Verhandeln einer für Sie angemessenen Abfindung. Die Höhe der Abfindung hängt hierbei von vielen Faktoren ab. Gerne beraten wir Sie mit Blick auf eine mögliche Abfindung und der Abfindungshöhe und zeigen Ihnen die Möglichkeiten zur Durchsetzung der Abfindung auf. Eine gute Verhandlungsführung ersetzt nicht nur Konflikte, sondern auch Kosten. Die Abfindung ist eines der besten Druckmittel, um einen teuren Prozess zu vermeiden. Da jede Partei im Falle eines erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Prozesses ihre eigenen Anwaltskosten trägt, hat auch die Gegenseite ein Interesse daran, Ihnen hinsichtlich der Abfindung entgegen zu kommen, um einen zeit- und kostspieliegen Gerichtsprozess zu vermeiden.

Abmahnung

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Lassen Sie das nicht auf sich sitzen. Oftmals ist die Abmahnung der erste Schritt des Arbeitgebers mit klarem Blickwinkel Richtung Kündigung. Hier gilt es, schon den Anfängen zu wehren und klar Position zu beziehen. Wir verteidigen Sie und entlarven unberechtigte Abmahnungen, damit Ihnen später daraus kein Strick gemacht wird.

Kündigung

Sie haben eine Kündigung erhalten? Es ist schnelles Handeln gefragt. Die Klagefrist beträgt 3 Wochen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Wir beraten Sie umfassend über die Möglichkeiten einer Kündigungsschutzklage und einer möglichen Abfindung. Wir prüfen vorab, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist, ob etwaige Fristen eingehalten wurden und prüfen mit Ihnen gemeinsam das Vorliegen möglicher Kündigungsgründe, um eine Strategie zur Abwehr der Kündigung zu erarbeiten.

Arbeitszeugnis

Sie sind sich unsicher, ob Sie für Ihr Arbeitszeugnis nicht mehr rausholen können? Gerne verhandeln wir Ihr Arbeitszeugnis für Sie. Es gibt hier Besonderheiten im Duktus, leichteste Nuancen, die für den Laien nicht erkennbar sind. Dabei ist das Arbeitszeugnis entscheidend für Ihre gesamte zukünftige Karriere. Auch wenn Sie berechtigterweise gekündigt wurden, das eine hat mit dem anderen nicht unbedingt zu tun. Sie haben ein Recht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Als Verhandlungsprofis holen wir das Maximum für Sie raus und ankern sehr hoch bis zur Grenze zur Unverschämtheit, weil es um Ihre Zukunft geht. Wir scheuen uns auch nicht vor, darüber hinaus zu gehen. Denn oftmals ist das Arbeitszeugnis wie die Abfindung ein gutes Druckmittel, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden. Da jede Partei im Falle eines erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Prozesses ihre eigenen Anwaltskosten trägt, hat auch die Gegenseite ein Interesse daran, Ihnen entgegen zu kommen, um Kosten zu sparen.



Unverbindlicher Erstkontakt

Rückruf binnen 24H Jetzt Rückruftermin vereinbaren

DAS SAGEN UNSERE KLIENTEN

IST DIE VERTRETUNG VON SOWOHL ARBEITGEBERN ALS AUCH ARBEITNEHMERN ÜBLICH?

Es gibt Ideologen unter den Anwälten für Arbeitsrecht und es gibt hart gesottene Mandantenvertreter im Arbeitsrecht. Wir sind Letzteres. Um einen arbeitsrechtlichen Konflikt lösen zu können, braucht man beide Perspektiven. Um einen arbeitsrechtlichen Streit zu gewinnen, muss man wie im Schach die nächsten Züge des Gegners kennen. Das allein reicht aber nicht, wenn man die gesamte Strategie außer Acht lässt. Was diese Strategien sind, kennen wir nicht nur aus der Beobachtersicht, sondern setzen diese tagtäglich außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten ein. Das hilft uns nicht nur, den nächsten Schritt zu kennen, sondern die dahinterliegende Strategie und Absichten. Das hilft uns, uns auf den jeweiligen Gegner anzupassen und die geeignete Verhandlungsstrategie zu führen. Das kann Konflikt und Kampf bedeuten und dort zu drücken, wo es weh tut, maximaler energischer Einsatz und kein Nachgeben. Es kann aber auch bedeuten, auch die Gegenseite abzuholen und so die Lösung herbeizuführen, die an dahinter verborgen gebliebenen Motiven gescheitert ist. Um dies zu ermöglichen, vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im Arbeitsrecht und raten Ihnen von unserer Expertise und Erfahrung von beiden Seiten zu profitieren.

GERICHTLICHE UND AUßERGERICHTLICHE VERTRETUNG

Rechtzeitig angepackt, lassen sich viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten vergleichsweise schnell, kostengünstige und außergerichtlich klären. Je stärker jedoch die Fronten verhärtet sind und je drastischer die gewählten Mittel sind, umso eher kommt es zu einem gerichtlichen Prozess vor dem Arbeitsgericht. Aber auch der Prozess bietet die beste Plattform, sowohl für eine zielführende Eskalation des Konflikts, wenn die Gegenseite nicht anders zur Vernunft kommt, als auch für einen sinnvollen Vergleich, zu dem sich die Gegenseite außergerichtlich nicht bereit erklärt hätte. Wir agieren hierbei völlig in Ihrem Interesse und nach Ihren individuellen Wünschen. Wenn sich diese ändern, passen wir unsere Strategie dementsprechend an.

Weder zögern wir vor einer Eskalation eines Rechtsstreits noch verschließen wir uns versöhnlichen Tönen. Sie schreiben das Drehbuch, wir führen Regie, egal ob der Drehort der Gerichtssaal des Arbeitsgerichts ist oder unser Konferenzraum. In jedem Schritt, sei es außergerichtlich oder gerichtlich, sorgen wir für Überblick und volle Kontrolle über den Ausgang des Rechtsstreits.

KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

Sie haben einen Vertragsentwurf erhalten und möchten diesen vom Profi prüfen lassen? Gerne geben wir Ihnen eine erste unverbindliche Ersteinschätzung, vereinbaren mit Ihnen einen Termin bei uns vor Ort und beraten Sie umfassend zu dem Ergebnis unserer Prüfung. Gerne stehen wir als Verhandlungsprofi an Ihrer Seite und verhandeln den Vertrag für Sie auch nach.

Konflikte sind zeitsensitiv. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt 3 Wochen. Es ist daher schnelles Handeln gefragt und schneller Rat. Der Einsatz modernster Tools erlaubt es uns, Ihnen eine schnelle unverbindliche Ersteinschätzung geben zu können. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine tiefergehende Beratung vor Ort. Gemeinsam erarbeiten wir eine Verhandlungsstrategie. Unser oberstes Ziel ist es, einen für Sie zeit- und kostspieligen Prozess zu vermeiden. Lässt sich dieser nicht vermeiden, profitieren Sie von unserem zuverlässigen und schnellen Einsatz an Ihrer Seite.

KOSTENTRANSPARENZ UND KOSTENSICHERHEIT

Kostentransparenz ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Guter Rat kostet, zahlt sich aber im Ergebnis aus. Sie haben hierbei volle Kostenkontrolle und haben jederzeit einen Überblick über die Kosten. Wir bieten Ihnen hierzu verschiedene Kostenmodelle an, sowohl für die Beratung als auch für die Vertretung und Verhandlung. Sie suchen das am Besten für Sie geeignete Modell aus und wissen von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen. Guter Rat zeichnet sich zugleich durch Engagement und Commitment aus. Ihre Zeit ist kostbar. Aus diesem Grund wird unsere Tätigkeit im Falle einer Zeitvergütung nach oben hin gekappt. Für Rechtsprodukte und in Fällen, wo der Aufwand von vornherein feststeht, bieten wir auch Pauschalen an.

Ein großer Vorteil im Arbeitsrecht ist, dass man als unterlegene Partei in einem erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Prozess nicht die Anwaltskosten der Gegenseite tragen muss. Das ist im sonstigen Zivilrecht anders. Da trägt die unterlegene Partei, soweit sie unterliegt, die Anwaltskosten der Gegenseite. Kehrseite des Ganzen ist, dass im Falle eines Obsiegens im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der ersten Instanz die eigenen Anwaltskosten gem. § 12a ArbGG nicht erstattet werden.

Eine Kündigungsschutzklage ist jedoch eine gute Investition. Eine gute Abfindung ohne gute anwaltliche Vertretung durch einen Verhandlungsprofi ist nicht möglich. Die besseren Ergebnisse, die Sie durch einen guten Anwalt an Ihrer Seite erreichen, machen aus den Anwaltskosten gut angelegtes Geld. Es geht bei einer Kündigungsschutzklage auch nicht nur um das beendete Arbeitsverhältnis. Hier werden auch die Weichen gestellt für ein gutes qualifiziertes Arbeitszeugnis und damit für die künftige Karriere. Aber auch mit Blick auf Sperrfristen hinsichtlich des Arbeitslosgengeldes, Resturlaubsanspruch und weiterer gegenseitiger Ansprüche, sollten Sie den Ausgang einer Kündigungsschutzklage nicht dem vermeintlichen Wohlwollen des vermeintlich arbeitnehmerfreundlichen Arbeitsgerichts überlassen.

Damit Sie möglichst Kostensicherheit haben, zeigen wir Ihnen umfassend Ihre Möglichkeiten auf und die Aussichten, auch mit Blick auf eine mögliche Abfindung und Abfindungshöhe.

So erreichen Sie uns am Neuen Wall

Wegbeschreibung: Unsere Räumlichkeiten befinden sich im 4. OG des Bürgermeisterhauses. Ein Fahrstuhl ist vorhanden.
Neuer Wall, 20354 Hamburg 040 334 659 810 kontakt@ra-taheri.de

Geballte Kompetenz

Mit unserem Fokus auf die Schwerpunkte der Kanzlei stellen wir sicher, dass wir in unseren Spezialmaterien aus der Vielzahl an bereits beschrittenen Fällen effektiv und gezielt für Sie vorgehen können, indem wir auf unsere gesammelte Expertise und Erfahrung zurückgreifen, auch wenn jeder Einzelfall anders ist und besondere Aufmerksamkeit erfordert. Wir wissen, worauf es ankommt und sind erfahrene Verhandlungsführer.

Erstklassiger Service Wir überzeugen mit unserem kostenlosen Erstkontakt und Rückmeldung binnen 24h.
Moderne Arbeitsorganisation Wir greifen auf modernste Legal-Tech Tools zurück und gewährleisten so eine kosteneffiziente und agile Mandantenbetreuung.
Ihr engagierter Partner Als starker Verhandlungspartner vertreten wir Ihre Interessen energisch und zielsicher sowohl außergerichtlich wie auch vor Gericht.
Kostensicherheit durch Kostentransparenz Durch unsere passgenauen Honorarmodelle wissen Sie von Anfang an, mit was für Kosten Sie rechnen müssen. Durch unsere Kostentransparenz sorgen wir für mehr Kostensicherheit. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

TAHERI Rechtsanwaltskanzlei
Neuer Wall 75
20354 Hamburg

040 334 659 810 kontakt@ra-taheri.de
Sprechzeiten

Montag: 09:00 – 18:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Schildern Sie uns Ihr Anliegen






    Bitte wählen Sie das Rechtsgebiet aus, um das es bei Ihrem Anliegen geht:
    [select rechtsgebiet "Rechtsgebiet auswählen" "Versicherungsrecht" "Arbeitsrecht" "Vertragsrecht "AGB erstellen" "privates Baurecht" "Schufa Einträge löschen" "Bankrecht" "Strafrecht" "Sonstiges Rechtsgebiet"]