PROFESSIONELLE BETREUUNG IN ALLEN ARBEITSRECHTBELANGEN
Wir beraten, betreuen und helfen Ihnen in allen Belangen rund um den Arbeitsplatz. Bei Streitfällen im Arbeitsrecht stehen wir zuverlässig an Ihrer Seite, sei es bei einer Kündigung oder einer Abmahnung oder einem Aufhebungsvertrag und der Frage nach der angemessenen Abfindung, sowohl außergerichtlich als auch im Falle einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht.
Gerade bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen ist schnelles Handeln gefordert. Aufgrund der sehr knappen Fristen, auch für eine Kündigungsschutzklage, sollten Sie keine Zeit verlieren. Als Verhandlungsprofis und Spezialisten im Arbeitsrecht nehmen wir uns Konflikten gerne an und erarbeiten mit unserem Verhandlungsgeschick und unserer Strategie eine nach Ihrem individuellen Interesse gerichtete Lösung, die oftmals ohne einen langwierigen arbeitsgerichtlichen Prozess auskommt. Auch vor dem Arbeitsgericht profitieren Sie von unserem kompetentem Auftreten. Wir sind es gewohnt, uns durchzusetzen und setzen uns energisch für die Interessen unserer Mandantschaft ein.
Wir beraten und vertreten im Arbeitsrecht bewusst sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Das gilt auch im Falle einer Kündigungsschutzklage. Unsere Mandantschaft profitiert davon, da wir beide Perspektiven und die jeweiligen Strategien kennen. Als Arbeitgeber profitieren Sie von unserer exzellenten Beratung, schon bei der Erstellung der Arbeitsverträge selbst, aber auch Arbeitszeugnissen, der Verhandlung von Aufhebungsverträgen und der Aussprache von Mahnungen und Kündigungen. Als Arbeitnehmer genießen Sie vollen Einsatz zur Erhaltung Ihres Arbeitsplatzes und Durchsetzen Ihres Abfindungsanspruchs. Sie profitieren hierbei von erstklassigen Verhandlungsstrategien und erprobten Methoden, die sich auch am Verhandlungsstil der Gegenseite ausrichten. Der Perspektivenwechsel und die strategischen Methoden zeichnet die Qualität unserer Arbeit aus.
Unsere weiteren Schwerpunkte im Vertragsrecht und im Versicherungsrecht kommen Ihnen bei der Erstellung von bspw. Geschäftsführerverträgen ebenso zu Gute wie bspw. bei Fragen der betrieblichen Altersversorgung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung, um nur einige Beispiele zu nennen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen. Profitieren Sie noch heute von unserer telefonischen Ersteinschätzung im Arbeitsrecht. Dank des Einsatzes modernster Tools erhalten Sie so einen schnelle Fahrplan für das weitere Vorgehen.