Es ist der 18. Dezember 2025. Ein Datum, das wir uns rot im Kalender markieren müssen. Worauf wir Anwälte, Verbraucherschützer und vor allem Millionen von Betroffenen in Deutschland jahrelang hingearbeitet haben, ist heute eingetreten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Machtwort gesprochen, das die Arbeitsweise der SCHUFA Holding AG und anderer Wirtschaftsauskunfteien in ihren Grundfesten erschüttert.
Beglichene Schulden, erledigte Zahlungen müssen zur Löschung des entsprechenden negativen Schufa Eintrags führen und nicht erst nach 3 Jahren Löschfrist.
Die Schufa darf nicht länger mit ihren Löschfristen entscheiden, wann ein Eintrag gelöscht wird. Das gefährdet das Geschäftsmodell der ohnehin schon angeschlossenen Schufa Holding AG. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, Deine Bonität und Deine Kreditwürdigkeit wieder herzustellen. Gerne helfe ich Dir dabei.
Ich bin Rechtsanwalt Notash Taheri. Mit meiner TAHERI Rechtsanwaltskanzlei kämpfe ich täglich an vorderster Front dafür, dass Menschen aus der Schufa-Falle kommen.
Ich habe die Tränen gesehen, die Wut gespürt und die absolute Verzweiflung gehört, wenn wegen eines falschen, veralteten oder ungerechtfertigten Eintrags die Finanzierung für das Eigenheim platzt, der Leasingvertrag abgelehnt wird oder man nicht einmal einen simplen Handyvertrag bekommt.
Aber heute ist ein guter Tag. Es ist der Tag, an dem David gegen Goliath gewonnen hat.
In diesem Artikel erkläre ich Dir nicht nur was passiert ist und was das Urteil für Dich bedeutet. Wir schauen uns auch an, warum die "Transparenzoffensive" der Schufa oft nur eine gut inszenierte Nebelkerze ist.
Und vor allem: Ich zeige Dir strategisch und detailliert, wie Du vorgehen und worauf Du achten musst, um schnellstmöglich Deine Bonität und Kreditwürdigkeit wieder herzustellen.
Du willst das BGH Urteil direkt für Dich nutzen? Kontaktiere mich jetzt.
Das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs ist der vorläufige Höhepunkt einer jahrelangen juristischen Abnutzungsschlacht. In der Revision, die unter anderem auf die bahnbrechende Vorarbeit des OLG Dresden (Urteil vom 07.10.2025, Az. 4 U 1492/24), des OLG Köln (Urteil vom 10.04.2025, Az.15 U 249/24), des OLG Schleswig (Urteil vom 03.06.2022, Az. 17 U 5/22 und vom 22.11.2024, Az. 17 U 2/24) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) (Urteil vom 07.12.2023 - C-634/22 und vom 27.02.2026 - C-203/22) zurückgeht, hat Karlsruhe klargestellt: Die "Black Box" Schufa muss sich öffnen. Die Ära der Daten-Allmacht neigt sich dem Ende zu.
Was wurde konkret entschieden?
Der BGH hat bestätigt, was sich durch die Urteile des Landgerichts Bamberg (Urteil vom 26.03.2025, Az. 41 O 749/24) des OLG Schleswig (aaO) und des OLG Hamm (Urteil vom 30.09.2025, Az. I-17 U 50/25) bereits angedeutet hat. Es geht um drei zentrale Säulen, die das bisherige Geschäftsmodell der Auskunfteien ins Wanken bringen:
Lange Zeit hat sich die Schufa darauf berufen, sie liefere "nur Informationen". Die Entscheidung, ob Du einen Kredit bekommst oder nicht, treffe ja die Bank. Die Realität sieht so aus: Wenn der Score unter eine gewisse Schwelle fällt (oft 95% oder 90%), sagt der Computer der Bank automatisch "Nein". Der Sachbearbeiter schaut sich die Akte oft gar nicht mehr an. Der EuGH (Rechtssache C-634/21) und nun der BGH haben diesen Schleier zerrissen. Wenn der Score faktisch das Ergebnis vorwegnimmt, ist der Score selbst die Entscheidung. Damit unterliegt er dem strengen Verbot des Art. 22 DSGVO.
Das bedeutet: Du hast Anspruch auf manuelles Eingreifen, auf Darlegung Deines Standpunkts und auf Löschung. Die "Maschine hat Nein gesagt" ist keine gültige Begründung mehr.
Bisher warst Du als Verbraucher in der schwächeren Position. Du musstest beweisen, dass der Score falsch ist. Wie soll das gehen, wenn Du die Formel nicht kennst?
Mit den neuen Urteilen dreht sich der Spieß um. Die Auskunftei muss nachweisen, dass der Score richtig, aktuell und einwandfrei zustande gekommen ist. Kann sie das nicht (oder will sie ihre Geschäftsgeheimnisse nicht offenlegen), darf der negative Wert nicht verwendet werden.
Die wohl wichtigste Änderung für Deinen Alltag: Die pauschale Speicherung von "erledigten" (bezahlten) Forderungen für drei volle Jahre (taggenau oder zum Jahresende) ist rechtswidrig.
Der BGH folgt hier der strengen, verbraucherfreundlichen Linie des OLG Köln (Urteil vom 10.04.2025, Az. 15 U 249/24).
Die TAHERI Rechtsanwaltskanzlei ist Dein starker Partner gegen die Schufa. Profitiere von unserer jahrelangen Erfahrung mit zahlreichen Löschanträgen und außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung gegen die Schufa. Wende Dich gerne an uns, um Deine Optionen mit uns zu besprechen.,
Viele fragen sich: Woher kommt plötzlich diese neue Frist von 6 Monaten? Ist das Willkür? Nein, es ist Gestz. Hier lohnt sich ein tiefer Blick in die juristischen Details, die das OLG Köln (Urteil vom 10.04.2025, Az. 15 U 249/24) so brillant herausgearbeitet hat.
In Deutschland gibt es das "Schuldnerverzeichnis", ein staatliches Register, das bei den Amtsgerichten als Vollstreckungsgerichte geführt wird. Wer seine Schulden nicht zahlt und die Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung) abgibt, landet dort.
Der Gesetzgeber hat in § 882e Absatz 3 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt: Sobald der Schuldner nachweist, dass er den Gläubiger befriedigt hat (also gezahlt hat), wird der Eintrag im staatlichen Register gelöscht. Nicht nach drei Jahren. Sondern sofort.
Das OLG Köln stellte die entscheidende Frage: Mit welchem Recht darf eine private Firma (die Schufa Holding AG) Informationen über Deine Zahlungsstörungen länger speichern, als es der Staat selbst tut?
Die Antwort der Richter: Mit gar keinem Recht. Es kann schlechterdings nicht sein, dass private Datenkraken härter strafen als das Gesetz. Die Richter wendeten zudem den Rechtsgedanken der Restschuldbefreiung an. Wer eine Privatinsolvenz durchlaufen hat, dessen Daten müssen nach 6 Monaten aus den öffentlichen Bekanntmachungen gelöscht werden.
Die Konsequenz: Das "berechtigte Interesse" der Schufa an der Datenverarbeitung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) muss hinter Deinem Grundrecht auf wirtschaftliche Wiedereingliederung (quasi Rehabilitierung in der Kreditwirtschaff) zurücktreten. Ein Mensch, der seine Schulden bezahlt hat, darf nicht länger als 6 Monate digital stigmatisiert werden. Eine längere Speicherung ist nicht "erforderlich" im Sinne der DSGVO.
Sollten Deine negativen Einträge trotz Erledigung noch in der Schufa stehen kannst Du diese löschen lassen.
Unter dem massiven Druck der Öffentlichkeit, der Politik und der drohenden Urteile hat die Schufa in den letzten Monaten versucht, ihr Image aufzupolieren. Vielleicht hast Du die Berichte in den Medien gesehen: "So kommen Verbraucher an ihren neuen Schufa-Score".
Die Schufa hat einen "Score-Simulator" veröffentlicht und nennt nun sieben Kriterien, die den Score beeinflussen sollen. Dazu gehören:
Warum ich als Anwalt sage: "Lass Dich nicht blenden!"
Diese Kampagne klingt gut. Endlich Transparenz, oder? Falsch. Aus anwaltlicher Sicht ist das oft eine Nebelkerze, ein Ablenkungsmanöver. Warum?
Mein Rat: Nutze die Informationen, um Dein Verhalten zu optimieren (z.B. keine unnötigen Konten eröffnen). Aber glaube nicht, dass die Schufa jetzt Dein Freund ist. Sie ist ein Wirtschaftsunternehmen, das Daten verkauft. Dein Schutz ist ihr nicht wirklich wichtig – er ist ihr nur wichtig, soweit es das Gesetz erzwingt.
Bevor wir darüber diskutieren, ob ein Eintrag sofort, nach 6 Monaten oder 3 Jahren gelöscht werden muss, müssen wir einen Schritt zurücktreten. Wir müssen die Frage stellen: Durfte dieser Eintrag überhaupt jemals entstehen?
Viele meiner Mandanten wissen nicht, dass das Gesetz (§ 31 Absatz 2 BDSG neue Fassung) extrem hohe Hürden für einen negativen Schufa-Eintrag setzt. Die Auskunfteien und Inkassobüros tun oft so, als wäre ein Eintrag die automatische Folge einer nicht bezahlten Rechnung. Das ist eine Lüge.
Ein Eintrag ist oft sofort löschbar – ganz ohne Wartezeit – wenn auch nur einer dieser Punkte missachtet wurde. Hier liegt der größte Hebel für eine sofortige Bereinigung:
Die Forderung muss fällig gewesen sein. Das klingt banal, ist es aber nicht. War die Leistung erbracht? Gab es Mängel? Wurde überhaupt eine ordnungsgemäße Rechnung verschickt und kam sie auch an?
Es reicht nicht, eine Rechnung und dann sofort den Schufa-Eintrag zu schicken. Wenn die Forderung weder tituliert noch anerkannt war und auch keine fristlose Kündigung wegen des Zahlungsrückstands möglich war und der Schuldner nicht über die mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei hingewiesen wurde, muss nach Eintritt der Fälligkeit mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein. Wichtig: Zwischen der ersten Mahnung und der Meldung an die Schufa müssen mindestens 4 Wochen liegen. Hat das Inkassobüro zu schnell geschossen? Dann ist der Eintrag illegal.
Die Schufa-Meldung muss Dir nicht nur "irgendwie" angekündigt werden. Sie muss Dir rechtzeitig vor der Einmeldung angedroht worden sein, um Dir die Chance zu geben, die Folgen abzuwenden.
Hier scheitern viele Inkassobüros vor Gericht. Das OLG Schleswig (Urteil vom 03.06.2022, Az. 17 U 5/22) hat klargestellt: Das Unternehmen muss beweisen, dass Du die Mahnungen und die Androhung auch wirklich erhalten hast. Ein einfaches Bestreiten ("Ich habe nie Post bekommen"), natürlich vorausgesetzt, es entspricht der Wahrheit, sonst wär das ein möglicher Betrug, reicht oft aus, um den Gegner in Beweisnot zu bringen. Haben sie kein Einschreiben geschickt (was sie aus Kostengründen fast nie tun), ist der Eintrag oft schon rechtswidrig. Dann kommt es schon gar nicht mehr auf die Erledigung und Zahlung an. Der Eintrag hätte gar nicht erst existieren dürfen.
Das ist ein wichtiger Punkt, den Du Dir merken musst: Eine bestrittene Forderung darf nicht an die Schufa gemeldet werden. Wenn Du dem Gläubiger geschrieben hast: "Ich zahle das nicht, weil die Ware defekt war", „die Leistung nicht erbracht worden ist“ oder "Die Rechnung ist falsch", dann ist die Forderung "bestritten". In diesem Moment ist die Einmeldung an die Schufa blockiert. Passiert es trotzdem? Dann haben wir einen klaren Fall von Datenschutzverstoß. Das OLG Hamburg (Urteil vom 10.01.2024, Az. 13 U 70/23) hat in einem solchen Fall einem Kunden 4.000 Euro Schadensersatz na h Art. 82 DSGVO zugesprochen. Die Bank hatte trotz Widerspruchs an die Schufa eingemeldet. Das Gericht wertete dies als schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als Grundrecht.
Unser Ziel ist es, den Prozess für Dich so einfach und effizient wie möglich zu gestalten.
Kontaktiere uns, um Deine Möglichkeiten zu besprechen.
Kommen wir zurück zum Kern des neuen BGH-Urteils. Was bedeutet das konkret für Deine "Leichen im Keller"?
Das Szenario
Du hattest eine offene Rechnung. Vielleicht hast Du sie vergessen, vielleicht warst Du knapp bei Kasse. Der Eintrag kam. Du hast bezahlt. Der Eintrag bekam den Vermerk "Erledigt".
Früher war es dann so: Der Eintrag blieb stehen. Ein rotes Tuch für jede Bank. Für drei volle Jahre, beginnend erst am Ende des Jahres der Zahlung. Ein Albtraum.
Heute hat sich das Blatt gewendet (nach BGH & OLG Köln): Der Eintrag hat nach Erledigung zu verschwinden.
Warum ist das so wichtig?
Weil der "Erledigt"-Vermerk allein den Score oft nicht rettet. Viele Banken haben Algorithmen, die sagen: "Hatte in den letzten 2 Jahren Zahlungsprobleme? -> Ablehnung." Erst wenn der Eintrag physisch gelöscht ist, wird der Score neu berechnet. Und dann springt er oft sofort wieder von bspw. 80% auf 98%.
Es gibt noch eine weitere Möglichkeit für "kleine Sünden". Die Schufa hat eine (freiwillige) Regelung: Forderungen unter 1.000 Euro, die binnen 6 Wochen nach Eintragung bezahlt wurden, werden oft sofort gelöscht.
Aber Vorsicht: Das ist kein Gesetz. Verlass Dich nicht darauf. Wir erleben immer wieder mal, dass die Löschung "vergessen" wird.
Rechtlich gesehen sind aber auch Kleinstbeträge, wenn sie bestritten wurden und trotzdem in der Schufa landen, massiv angreifbar. Denn Bagatellschulden rechtfertigen keine jahrelange Zerstörung der wirtschaftlichen Existenz.
Es geht bei unserer Arbeit nicht nur um Löschung. Es geht um Gerechtigkeit und Wiedergutmachung. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist hier eine scharfe Waffe. Art. 82 DSGVO sieht vor, dass Du Schadensersatz bekommst, wenn Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden – auch für immaterielle Schäden.
Was ist ein immaterieller Schaden? Das ist der Stress. Die Schlaflosigkeit. Der "Verlust der Kontrolle" über Deine Daten. Die Demütigung, wenn Du im Autohaus abgelehnt wirst. Die Sorge, ob Du bei Familiezuwachs die größere Mietwohnung bekommst. Der Tiefschlag, wenn Du doppelt so hohe Zinsen zahlen musst für Deinen dringend benötigten Firmenkredit. Die Angst vor der Zukunft.
Früher waren deutsche Gerichte knauserig bei Schadensersatz. Das ändert sich gerade massiv:
Meine Einschätzung: Mit dem BGH-Urteil im Rücken wird die Haftung der Auskunfteien strenger. Wir reden hier nicht mehr über "Peanuts". Wenn wir nachweisen können, dass die Schufa einen Eintrag widerrechtlich 2,5 Jahre zu lang gespeichert hat, summieren sich die Ansprüche. Das ist ein Druckmittel, das wir in Verhandlungen nutzen, um eine schnelle Löschung zu erzwingen ("Löscht sofort, dann verzichten wir auf die Klage über 5.000 Euro").
Du willst Deine Ansprüche auf Löschung und Schadensersatz gegen die Schufa prüfen lassen? Jetzt kostenfreies Erstgespräch vereinbaren.
Viele meiner Mandanten kommen völlig verwirrt zu mir: "Herr Taheri, in meiner App steht, mein Score ist 95%. Das ist doch super! Warum kriege ich den Kredit nicht?" Hier liegt ein riesiges Missverständnis vor. Wir müssen unterscheiden.
Das ist der Wert, den Du siehst, wenn Du Dir eine Selbstauskunft holst oder in die App schaust. Er ist ein theoretischer Mittelwert über alle Branchen hinweg.
Das ist das, was die Unternehmen sehen. Und das ist oft der Haken. Die Schufa berechnet für verschiedene Branchen unterschiedliche Werte:
Es ist völlig normal, dass Dein Basisscore okay ist (z.B. 96%), aber Dein Score für "Banken" miserabel (z.B. 88%), weil Du vielleicht viele Kreditanfragen in kurzer Zeit gestellt hast. Das OLG Dresden hat übrigens kritisiert, dass bloße Kreditanfragen (Konditionsanfragen) negativ gewertet werden. Auch hier haken wir nach. Du hast ein Recht darauf zu erfahren, welcher konkrete Score an die anfragende Bank übermittelt wurde.
Jetzt kennen wir die Theorie. Aber wie setzen wir das in die Praxis um? Wie bekommst Du Deine Weste wieder rein? Hier ist mein Schlachtplan aus zahlreichen Mandaten in den letzten Jahren.
Hole Dir bloß nicht die teure "Bonitätsauskunft". Die ist für Vermieter usw. gedacht und enthält nur die Hälfte der Infos. Fordere die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an. Die ist gesetzlich kostenlos. Sie muss alles enthalten: Wann wurde gemeldet? Wer hat gemeldet? Welche Wahrscheinlichkeitswerte wurden in den letzten 12 Monaten berechnet? An wen wurden Daten übermittelt?
Wenn die Daten da sind, schau sie Dir genau an. Nutze meine Checkliste:
Du kannst der Schufa schreiben: "Löschen Sie den Eintrag sofort unter Berufung auf das BGH-Urteil vom 18.12.2025 und der EuGH-Rechtsprechung." Erwarte aber keine Wunder. Die Schufa nutzt Textbausteine. Sie werden versuchen, Dich abzuwimmeln. Sie spielen auf Zeit. Ihr Geschäftsmodell ist auf Big Data ausgelegt. Je weniger Daten sie zu Schuldnern haben, desto unattraktiver werden sie für die Kreditwirtschaft, die Immobilienwirtschaft, Autobauer, Mobilfunkanbieter etc.
Dies ist der Punkt, an dem die meisten scheitern, wenn sie es alleine versuchen. Ich sage das nicht, um Dich zu verunsichern, sondern aus Erfahrung: Ein Kampf allein gegen die Schufa ist wie ein Boxkampf mit verbundenen Augen.
Warum ist es so wichtig, hier mit einem spezialisierten Anwalt vorzugehen?
Mein dringender Rat: Experimentiere nicht mit Deiner Zukunft. Ein einziger Fehler im Schriftverkehr kann dazu führen, dass der Eintrag zementiert wird. Lass uns den Druck professionell aufbauen.
Früher in der Regel 3 Jahre nach Erledigung.
Heute nach dem BGH Urteil vom 18.12.2025 müssen Forderungen spätestens 6 Monaten nach Erledigung gelöscht werden. Bei Titulierung und fehlender Erledigung bleiben sie bis zur Zahlung (max. 30 Jahre) gespeichert aber nur unter den strengen gesetzlichen Voraussetzungen des BDSG und des Art. 6 DSGVO unter Berücksichtigung des Art. 22 DSGVO.
Aber sobald Du zahlst, läuft die Uhr – und zwar jetzt viel schneller ab!
Ja, absolut. Das Urteil betrifft alle Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland, also auch bspw. die Infoscore Consumer Data GmbH, Creditreform oder Boniversum. Gerade Infoscore ist bei Inkasso-Daten oft sehr aggressiv. Für sie gelten dieselben strengen DSGVO-Regeln wie für die Schufa.
Ja! Das ist der beste Fall (Erledigung). Wenn die Forderung bezahlt ist, ist das berechtigte Interesse der Schufa an der Speicherung (Art. 6 f DSGVO) extrem geschwächt. Eine jahrelange Stigmatisierung ist unverhältnismäßig.
Wenn wir rechtliche Schritte einleiten und die Rechtslage klar ist (z.B. nachweislich bestrittene Forderung), kann die Löschung innerhalb von 2 bis 4 Wochen nachdem wir der Schufa und dem Inkassobüro bzw. Gläubiger schreiben, erfolgen. Manchmal lenken die Gläubiger bzw. Inkassobüros und die Schufa erst ein, wenn die Klage droht oder zugestellt wurde bzw. im ersten Verhandlungstermin.
Ein Scorewert unter 90% ist ein Warnsignal. Es bedeutet ein "deutlich erhöhtes Ausfallrisiko". Banken sortieren hier oft automatisch aus. Aber Vorsicht: Nach dem Urteil des OLG Dresden muss die Schufa Dir erklären, warum Du da stehst. Ist es nur, weil Du in einer "falschen" Gegend wohnst (Geo-Scoring)? Das wäre hochgradig angreifbar. Der absolute Supergau ist ein Score unter 20, was faktisch zahlungsunfähig bedeutet. Da kommt man teilweise auch schneller hin, als einem Recht ist und sogar ganz ohne Insolvenz.
Tatsächlich steht Dir gemäß Art. 82 DSGVO ein Schadensersatz sowohl gegen den Gläubiger bzw. das Inkassounternehmen im Falle illegaler Einmeldung zu als auch gegen die Schufa und zwar in Höhe von regelmäßig 1.000-5.000 Euro. Das kann auch als "Druckmittel" dienen zur Durchsetzung des "eigentlichen" Ziels, der Löschung des negativen Schufa Eintrags weil dieser bspw. einer Kreditentscheidung oder dem Traum vom Eigenheim im Weg steht. Unsere TAHERI Rechtsanwaltskanzlei hilft Dir bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche gegen Gläubiger und Schufa
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