Wenn du dein Coaching oder deinen Onlinekurs vermarktest, fällt dir ein Begriff sicher immer wieder auf: „ZFU-Zulassung“ und “FernUSG”.
Doch was heißt das eigentlich genau – und warum ist es so entscheidend für dein Business?
Du bist Coach, Trainer oder Berater und fragst dich: „Muss ich meine Programme eigentlich von der ZFU zulassen lassen?“
Die Antwort hängt nicht davon ab, wie du dein Produkt nennst („Coaching“, „Mentoring“, „Programm“), sondern wie es strukturiert ist.
Eine ZFU-Zulassung ist weit mehr als ein formaler Stempel.
Sie entscheidet darüber, ob deine Verträge gültig sind, ob deine Umsätze rechtlich gesichert sind – und ob du im Ernstfall Rückforderungen in fünf- oder sechsstelliger Höhe vermeiden kannst.
Seit 2 Jahren begleiten wir Coaches, Trainer, Berater, Experten, Agenturen und Bildungsträger 100% erfolgreich durch das gesamte ZFU Zulassungsverfahren aber auch bei der Rechtsgestaltung zur Vermeidung der ZFU-Zulassungspflicht. Mit anwaltlicher Begleitung sicherst du dir Rechtssicherheit, Zeitersparnis und stressfreie Kundenbeziehungen.
Viele Coaches fragen sich seit dem BGH-Urteil vom 12. Juni 2025 dringlicher denn je, ob ihre Programme zulassungspflichtiger Fernunterricht sind.
Der BGH hat klargestellt, dass auch B2B-Coaching-Verträge unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen können; schon das vertraglich eingeräumte Recht, fachliche Rückfragen zu stellen (z. B. via E-Mail oder Gruppen-Messenger), kann als Lernerfolgskontrolle zählen. In einem weiteren Urteil hat der BGH dies erneut bestätigt. Fehlt die ZFU-Zulassung trotz Pflicht, drohen Nichtigkeit des Vertrages und Rückzahlungsansprüche, was für Anbieter wirtschaftlich und reputativ erheblich ist.
Die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) hat ihren Sitz in Köln und ist bundesweit für die Genehmigung von Fernlernangeboten zuständig. Sie ist organisatorisch dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Die rechtliche Grundlage bildet das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Dieses Gesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen Kurse oder Coachings als Fernunterricht gelten und damit nur mit einer vorherigen Zulassung durch die ZFU durchgeführt werden dürfen.
Das Fernunterrichtsschutzgesetz (§ 1 FernUSG) definiert Fernunterricht als entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen/Fähigkeiten, bei der Lehrende und Lernende überwiegend räumlich getrennt sind und der Lernerfolg überwacht wird.
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist bundesweit zuständig, solche Angebote vorab zu prüfen und zuzulassen — mit dem Ziel, Teilnehmende durch klare Vertrags-, Betreuungs- und Didaktikstandards zu schützen. Erst wenn die ZFU die Unterlagen, das didaktische Konzept und die vertraglichen Regelungen abgesegnet hat, darf ein zulassungspflichtiger Kurs angeboten und beworben werden.
Ich bin der Coaching Anwalt und Experte bei allen Fragen rund um die ZFU und das FernUSG. Du hast Fragen? Buch Dir jetzt ein kostenfreies Erstgespräch.
Wenn dein Angebot unter die ZFU Zulassungspflicht fällt, bedeutet das:
Mit einer ZFU Zulassung:
Ob du als Anbieter von Coachings oder Kursen eine Zulassung der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) brauchst, ist abhängig davon, ob für dein Angebot diese vier Merkmale zutreffen.
Eine Zulassung ist erforderlich, wenn alle vier Merkmale des § 1 FernUSG gleichzeitig erfüllt sind:
Dein Angebot ist nicht kostenlos, sondern du verlangst Geld dafür.
Damit ist gemeint, dass du und deine Teilnehmer nicht gleichzeitig am selben physischen Ort sich treffen, sondern es sich um Fernunterricht handelt.
Laut BGH ist diese räumliche Trennung auf jeden Fall gegeben, wenn der überwiegende Teil der Inhalte aufgezeichnet ist und somit asynchron verfügbar ist.
Nach Ansicht einiger Oberlandesgerichte, z. B. OLG Dresden (vom 30.04.2025 - 12 U 1547/24) und OLG Köln (vom 08-08.2025 - 21 U 13/25) ist die räumliche Trennung wortwörtlich, also physikalisch zu verstehen, so dass sogar bei synchronen Live Calls eine räumliche Trennung bejaht wird, sprich bei allen Online-Coachings, sogar im 1:1.
Die meisten “Coaching Angebote” vermitteln Strategien oder Wissen und versprechen sogar teilweise ein Ergebnis.
Gerade Angebote, die eine Transformation und Wissen vermitteln, fallen unter das Fernunterrichtsgesetz.
Bereits wenn Teilnehmenden vertraglich zugesichert wird, dass sie fachliche Fragen zu den Kursinhalten stellen dürfen – etwa per E-Mail, Telegram, WhatsApp, in einem Call oder innerhalb einer betreuten Online-Community – wertet das Gesetz dies als Lernerfolgskontrolle im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG.
Das Ausstellen von Zertifikaten oder klassische Prüfungen fallen auch darunter.
Ein Angebot gilt nur dann als zulassungspflichtiger Fernunterricht, wenn alle vier Kriterien gleichzeitig erfüllt sind. Fehlt auch nur ein Merkmal, ist keine ZFU-Zulassung erforderlich.
ABER die meisten Coaching-Programme erfüllen alle diese vier Kriterien, wegen Videoaufzeichnungen und zum Beispiel durch begleitende Feedback-Möglichkeiten oder zusätzliche PDF-Unterlagen und Workbooks.
Daher ist es entscheidend, dein Konzept genau zu überprüfen und einen guten Coaching Vertrag zu haben, damit dieser im Fall des Falls auch gilt und dein Kunde nicht nachträglich sein Geld zurückfordern kann.
Du möchtest wissen, ob Dein Angebot als Fernunterricht gilt und unter die ZFU-Zulassungspflicht nach dem FernUSG fällt? Jetzt Gespräch mit Anwalt buchen.
Wann greift das FernUSG und du brauchst eine ZFU-Zulassung und wann nicht? Das wegweisende BGH-Urteil von Juni 2025 hat klargestellt, dass auch viele Coachings, die vorher als nicht zulassungspflichtig angesehen wurden, jetzt in den Anwendungsbereich des FernUSG fallen können.
Typische Fälle aus der Praxis
Nora bietet einen 8-wöchigen Onlinekurs „Erfolgreich mit Instagram dein Online-Business starten“ an. Der Kurs kostet 997 €.
So ist ihr Programm aufgebaut:
Rechtliche Bewertung nach FernUSG:
Entgeltlich: Ja (997 € Kursgebühr).
Vermittlung von Kenntnissen/Fähigkeiten: Ja (Aufbau eines Instagram-basierten Online-Business).
Räumliche Trennung: Ja (Videos, PDFs und asynchrone Inhalte über mehrere Wochen).
Lernerfolgskontrolle: Ja (Feedback in der Gruppe, individuelle Rückmeldungen, Aufgabenbearbeitung).
➡️ Ergebnis: Alle vier Merkmale sind erfüllt → ZFU-Zulassung erforderlich.
Sarah verkauft einen Self-Study-Minikurs für 27 €, mit dem Teilnehmende lernen sollen, über Test-Reels ihre Reichweite auf Instagram zu steigern.
Kursstruktur:
Bewertung nach FernUSG:
➡️ Ergebnis: Keine ZFU-Zulassung erforderlich, da nicht alle vier Kriterien erfüllt sind. Das entscheidende Merkmal der „Lernerfolgskontrolle“ fehlt. Solange Sarah konsequent auf Support, Feedback oder Prüfung verzichtet, bleibt der Kurs zulassungsfrei.
Felix bietet ein kostenloses 90-minütiges Live-Webinar „Dein Start ins Instagram-Business“ an.
Bewertung nach FernUSG:
Entgeltlichkeit: Nein (0 €, kein Vertrag über eine bezahlte Leistung).
Räumliche Trennung: Zwar online, aber komplett synchron.
Erfolgskontrolle: Keine.
➡️ Ergebnis: Keine ZFU-Zulassung erforderlich.
Felix bietet dasselbe Webinar an, diesmal aber:
Bewertung nach FernUSG:
➡️ Ergebnis: Kann unter Umständen ZFU-pflichtig sein, auch wenn das Webinar selbst kostenlos ist. Entscheidend ist, ob die Elemente als entgeltlicher Fernunterricht eingestuft werden (z. B. weil das 0 €-Angebot Teil eines Gesamtvertrags oder Verkaufsmodells ist).
Christian bietet ein 6-monatiges Business-Mentoring-Programm zum Thema Unternehmensaufbau und -skalierung an.
Preis: 6.000 € einmalig oder in 6 Raten zu insgesamt 7.000 €. Der Zahlungsanbieter ist Digistore24.
Zwei Produkte hat er auf Digistore24 eingerichtet:
Inhalte: Videomodule (Strategie, Marketing, Sales), Worksheets, Templates.
Betreuung: In der Mentoring-Version persönliche Rückmeldungen zu Aufgaben & Strategien.
Rechtliche Bewertung nach FernUSG:
Entgeltlichkeit: Ja (6.000–7.000 €, also eindeutig entgeltlich).
Lernerfolgskontrolle:
Selbstlernversion: Nein (keine Feedback- oder Rückfragemöglichkeiten).
Mentoring-Version: Ja (regelmäßige Calls, individueller Support, direkte Rückmeldungen).
➡️ Ergebnis:
Übrigens ist es egal, ob Dein Angebot und Produkt B2C oder B2B ist.
ABER Achtung:
Wenn beide Varianten (Selbstlern & Mentoring) unter derselben Marke, Website und Vermarktung laufen, kann das Gericht dies als einheitliches Gesamtprogramm werten – insbesondere, wenn die Abgrenzung inhaltlich nicht klar und für den Kunden verwirrend ist. Denn es gilt das Umgehungsverbot nach § 8 FernUSG.
Entscheidend ist also nicht der Zahlungsanbieter (Digistore24 mit zwei Produkten), sondern: Wird nach außen klar kommuniziert, dass es sich um zwei komplett getrennte Programme handelt?
BGH & Folgeurteile (2025)
Der BGH (Urteil vom 12.06.2025, III ZR 109/24) hat klar gemacht: Schon das Vorhandensein von Feedbackmöglichkeiten reicht für die Einstufung als Fernunterricht.
Manche Gerichte (z. B. LG München I, 8. August 2025) haben aber betont: Es kommt auf die konkrete Programmausgestaltung an. Dort wurde unterschieden, weil die Betreuung so intensiv war, dass man keinen klassischen Fernunterricht sah.
Tendenz: Wenn eine Selbstlernvariante und eine begleitete Variante offiziell nebeneinander existieren, kann die Selbstlernvariante zulassungsfrei sein – aber nur, wenn absolut keine Betreuung enthalten ist und die Vermarktung die Abgrenzung glasklar macht.
Problem: Schon die Möglichkeit, dass Teilnehmende in einer betreuten Gruppe (Facebook, Telegram, Slack etc.) ihre Ergebnisse posten und Feedback erhalten könnten, kann als Lernerfolgskontrolle gewertet werden.
Risiko für Christian:
Es besteht die Gefahr, dass das gesamte Angebot als Einheit gewertet wird – besonders, wenn Christian nicht sauber trennt.
Eine rechtssichere Lösung wäre: klare Produkttrennung in der Außendarstellung, unterschiedliche Verkaufsseiten, eigene Vertragsbedingungen und im Zweifel sogar getrennte Marken- oder Programmnamen. Der Verkauf des einen darf nichts mit dem Verkauf des anderen Produkts zu tun haben.
Auch Gruppenprogramme mit klaren Lernzielen, regelmäßigen Aufgaben und betreuten Communities fallen häufig darunter — unabhängig davon, ob deine Kundschaft Verbraucher oder Unternehmer sind. Seit 12.06.2025 ist höchstrichterlich bestätigt, dass solche Konstellationen als Fernunterricht gelten können und folglich eine vorherige ZFU-Zulassung benötigen; fehlt sie, ist der Vertrag nichtig. Plane daher frühzeitig, ob du die Zulassung anstrebst — oder dein Angebot so ausrichtest, dass nicht alle vier Kriterien gleichzeitig erfüllt sind.
Du möchtest wissen, in welche Kategorie Dein Angebot fällt? Buch Dir hier ein kostenfreies Erstgespräch.
Wenn dein Coaching komplett live stattfindet, etwa Coaching per Videocall, ohne vorgefertigte Module oder Aufgaben, ohne Zertifikat, dann kann es sein, dass dein Angebot nicht unter FernUSG fällt. Anders sehen es aber bspw. das OLG Dresden und das OLG Köln und der BGH hat es offengelassen.
Und wenn dein Angebot kostenfrei ist oder kein verpflichtender Vertrag existiert, dann entfallen viele Zulassungspflichten.
Oder bei die Fallbeispiele 2 und 3 weiter oben in diesem Artikel.
Egal ob es sich um einen B2B oder B2C Vertrag handelt, wenn dein Coaching ZFU Zulassungspflichtig wäre und du kannst keine Zulassung nachweisen, dann ist der der Vertrag nichtig.
Das bedeutet, Kunden können ihr Geld zurückfordern, auch wenn sie schon Teile des Kurses genutzt haben.
Wie lange können Kunden diesen Vertrag anfechten?
Kunden können den Vertrag jederzeit anfechten und das ganze Geld zurückfordern. Der Anspruch verjährt erst drei Jahre ab Kenntnis der Umstände, die den Anspruch begründen (z.B. die Kenntnis von der fehlenden ZFU-Zulassung). Die Kenntnis über diese Umstände kann auch erst in mehreren Jahren gegeben sein. 10 Jahre lang können Kunden ihr Geld zurückfordern. Erst nach 10 Jahren ist Schluss; das ist nämlich die Verjährungshöchstfrist.
Es droht nach § 21 FernUSG ein Bußgeld bis zu 10.000€
Ohne ZFU-Zulassung oder auch nur ohne vollständige Erfüllung der Informationspflichten und Vorliegen eines Fernunterrichtsvertrags in Textform drohen
nach § 21 FernUSG bis zu 10.000€ Bußgeld. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit und die ZFU hat gerade erst eine Vollzeitstelle besetzt, wonach eines der Hauptaufgabe dieses eingestellten Juristen das Führen solcher Ordnungswidrigkeitsverfahren ist.
Es droht Dir ein Shitstorm, ein Imageverlust und Abmahnungen wenn Kunden oder gegnerische Anwälte ihre Siege gegen Dich publik machen. Dir drohen schnell mal 5-6 stellige Umsatzeinbußen.
Du hast verschiedene Möglichkeit. Du kannst den sichersten Weg gehen, nämlich den der ZFU-Zulassung oder aber Du gestaltest an den entscheidenden Stellschrauben um und fällst nicht unter das FernUSG. Dazu müssen Copy, Angebot, Vertrag und Fulfillment angepasst werden. Lass Dein Angebot und Produkt rechtlich von mir prüfen und buch Dir ein kostenfreies Erstgespräch mit mir.
Sinnvoll ist eine Zulassung, wenn du gut abgesichert sein möchtest.
Nur mit der ZFU-Zulassung sind deine Verträge überhaupt wirksam.
Die ZFU-Zulassung bietet dir ein offizielles Gütesiegel, das Vertrauen schafft.
Du kannst das ZFU-Gütesiegel für dein Marketing nutzen. Es sagt aus, dass dein Coaching offiziell staatlich anerkannt ist und dass es rechtlich sauber ist und fachlich und didaktisch ebenso und nachweislich, das Wertversprechen erfüllen kann.
In Zeiten, wo viele Kunden viel Geld an schlechten Coachings verbrannt haben, bindest du deine Kunden stärker an dich, sicherst dir Marktanteile der Coaches, die keine ZFU-Zulassung haben und schaffst Vertrauen.
Du kannst Zahlungsdienstleister nutzen und Werbeanzeigen schalten, ohne Angst zu haben. Du kannst nach außen kommunizieren, dass du der einzige oder einer der wenigen Anbieter in deinem Bereich bist, der eine ZFU-Zulassung ist und damit ein legitimes und funktionierendes Angebot hast.
Außerdem kannst du mit der ZFU Zulassung von allen Vorteilen profitieren, wie bspw. Prüfungen einzubauen (z.B. multiple choice) und offizielle Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate anzubieten Außerdem kannst du dann sehr unkompliziert mit dem Zulassungsantrag auch direkt die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG bei der ZFU gleich mit beantragen. Das heißt, du kannst bei gleichbleibendem Preis deinen Nettogewinn und Rentabilität um 19% steigern.
Nicht so sinnvoll, wenn dein Angebot weniger als 100€ kostet, individuell, ohne Prüfungen und Bewertung und ohne formale Elemente ist – der Aufwand, die Kosten und laufende Auflagen könnten den Nutzen übersteigen. Beachte dann aber, dass nach außen klar sein muss, dass dein Angebot nicht unter das FernUSG fällt. Copy, Angebot, Vertrag und Fulfillment müssen stimmen.
Das ZFU-Zulassungsverfahren beginnt damit, dass du deine Lehrgangsunterlagen bei der Zentralstelle für Fernunterricht einreichst. Grundlage sind ein vollständiges didaktisches Konzept, ein rechtssicherer Fernunterrichtsvertrag sowie alle Materialien, die Teilnehmende später nutzen sollen (z. B. Videos, PDFs, Arbeitsblätter). Die Behörde prüft anschließend, ob dein Angebot die gesetzlichen Vorgaben des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) erfüllt. Dazu gehören insbesondere klare Lernziele, eine nachvollziehbare Struktur, Betreuungs- und Rückmeldemöglichkeiten sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen Vertragsbedingungen.
Die Bearbeitung läuft in zwei Schritten:
Wird dein Antrag genehmigt, erhältst du eine ZFU-Zulassungsnummer, die du in deiner Kommunikation angeben darfst. Kommt es zu Rückfragen oder fehlenden Unterlagen, kann sich das Verfahren verzögern. Erfolgt innerhalb von drei Monaten nach vollständiger Antragstellung und vollständiger Einreichung aller Unterlagen und ohne, dass noch Fragen offen sind, keine Entscheidung, gilt dein Kurs gemäß § 12a FernUSG sogar automatisch als zugelassen („Genehmigungsfiktion“).
Wir begleiten dich Schritt für Schritt durch diesen Prozess:
Dank unserer Erfahrung mit zahlreichen erfolgreichen ZFU-Anträgen erkennen wir typische Stolpersteine frühzeitig und helfen dir, diese zu vermeiden. So sparst du Zeit, reduzierst das Risiko einer Ablehnung und erhöhst die Chancen, deine Zulassung schnell und reibungslos zu erhalten. Buch Dir jetzt ein kostenfreies Erstgespräch mit unserem Anwalt.
Die kurze Antwort: Nur wenn alle vier Merkmale des § 1 FernUSG gleichzeitig erfüllt sind – Entgeltlichkeit, räumliche Trennung (überwiegend online/asynchron), Wissens-/Fähigkeitsvermittlung und eine Form der Lernerfolgskontrolle. Das BGH-Urteil vom 12.06.2025 hat die Praxis deutlich geschärft: Schon vertraglich zugesicherte Rückfragemöglichkeiten (Mail, Messenger, Q&A-Gruppe) können als Erfolgskontrolle gelten. Parallel zeigt das LG-München-Urteil, dass die konkrete Ausgestaltung zählt – reine „Schwarz-Weiß“-Regeln gibt’s nicht. Konsequenz: Angebote sauber prüfen, bewusst strukturieren und entweder zulassungsfrei gestalten oder rechtzeitig die ZFU-Zulassung beantragen.
Was heißt das für dich als Anbieter? Prüfe dein Programm systematisch gegen die vier Kriterien, kläre die Außendarstellung (Self-Study strikt ohne Support vs. Mentoring mit Feedback) und sorge für glasklare Copy, Angebote, Verträge und Fulfillment. Live-Formate ohne Aufzeichnungen und ohne zugesagtes Feedback (reiner Input ohne Q&A) und ohne Betreuung bleiben eher zulassungsfrei; Feedbackversprechen kippen schnell in die Zulassungspflicht. Wenn du skalieren, Vertrauen aufbauen und rechtlich sauber agieren willst, lohnt sich die Zulassung häufig – andernfalls ist eine saubere Trennung deiner Produktvarianten entscheidend. Bei Unsicherheit: rechtliche Prüfung und ggf. Begleitung durchs Zulassungsverfahren. Wir helfen dir genauso, wenn du dich gegen das Zulassungsverfahren entscheidest und sorgen dafür, dass dein Angebot von der Copy, dem Angebot, dem Vertrag und dem Fulfillment her so aufgestellt ist, wie in jenen Fällen, wo die Gerichte gegen eine Zulassungspflicht entschieden haben.
Lass uns hierzu mal unverbindlich sprechen. Buch Dir keinen kostenfreien Zoom Termin.
Ja, wenn alle vier Merkmale des FernUSG vorliegen: entgeltliches Angebot, überwiegend räumliche Trennung/asynchron, Wissens-/Fähigkeitsvermittlung und Lernerfolgskontrolle (z. B. zugesichertes Feedback, Q&A). Fehlt ein Merkmal, ist in der Regel keine ZFU-Zulassung nötig.
Ja. Das BGH-Urteil vom 12.06.2025 stellt klar, dass die Kriterien unabhängig von B2B/B2C greifen. Entscheidend ist die Ausgestaltung des Programms, nicht die Zielgruppe. Das hat der BGH auch im Oktober 2025 nochmal bestätigt.
Schon das vertragliche Recht, inhaltliche Fragen stellen zu dürfen (im Live Call, Q&A, Mail, Messenger, betreute Gruppe) kann für eine Lernerfolgskontrolle genügen. Formale Prüfungen oder Zertifikate sind nicht erforderlich – es reicht eine vereinbarte inhaltliche Rückmeldung und es liegt darin schon eine Überwachung des Lernerfolgs.
Reine Live-Only-Formate ohne Aufzeichnung, ohne Workbooks und ohne zugesagte Nachbetreuung und ohne zugesagtes Feedback und ohne Fragemöglichkeit sind meist zulassungsfrei. Vorsicht: Aufzeichnungen, PDF-Aufgaben oder Q&A-Antworten können die Zulassungspflicht auslösen.
„Kostenlos“ schützt nicht automatisch. Wenn die Aufzeichnung plus Workbook und Feedbackrecht Teil eines Gesamtkonzepts sind, kann trotz 0 € Fernunterricht vorliegen. Es kommt auf den Vertrags-/Leistungsumfang an.
Ein reiner Self-Study-Kurs mit Videos/PDFs ohne Feedback, Q&A oder Betreuung ist als Selbstlernkurs typischerweise zulassungsfrei – denn die Lernerfolgskontrolle fehlt. Achtung: inhaltlicher Support kann die Einstufung ändern.
Peer-to-Peer-Gruppen sind unkritischer, wenn keine Betreuung/Antwort-Zusage durch den Anbieter erfolgt. Sobald Feedback oder individuelle Rückmeldungen zugesichert sind, liegt Lernerfolgskontrolle nahe → ZFU-Zulassungspflicht ist gegeben.
Ist ein Angebot zulassungspflichtig, aber nicht zugelassen, ist der Vertrag nichtig. Kund:innen können Geld zurückfordern; zudem drohen Abmahnungen und Bußgelder bis 10.000€. Auch der Vertrauensschaden ist erheblich.
Es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren (§§ 195, 199 BGB), beginnend am Jahresende der Kenntnis von Anspruch und Person des Schuldners. Es gibt hier die absolute Höchstfrist (10 Jahre). Sonderkonstellationen sind möglich – individuelle Rechtsberatung wird hier dringend empfohlen.
Du reichst vollständige Unterlagen ein (didaktisches Konzept und Lehrgangsplanung, Zulassungsantrag, Anlagen und Listen, Lernmaterialien, Vertrag/AGB, Informationspflichten und alle weiteren Anlagen). Die ZFU prüft formell (Vollständigkeit) und inhaltlich (Didaktik, Rechtskonformität). Bei vollständigem Antrag gilt eine 3-Monats-Frist; ohne Entscheidung greift die Genehmigungsfiktion (§ 12a FernUSG). Rückfragen/ Nachreichungen verlängern das Verfahren.
Ja, auch wenn du in Österreich oder der Schweiz oder sonst wo im Ausland, sei es Zypern, die USA, in Dubai oder in Bali oder sonst wo deinen Sitz hast, gilt das FernUSG für dich, sobald du Kundinnen und Kunden in Deutschland hast. Es ist wie mit der DSGVO.
➡️ Das heißt Wenn du als Anbieter aus Österreich oder der Schweiz oder sonst wo gezielt deutsche Kunden ansprichst – etwa mit einer deutschsprachigen Website, Preisen in Euro und Marketing auf dem deutschen Markt – dann greift das FernUSG und schon ohne Einhaltung der Informationspflichten droht dir ein Bußgeld bis zu 10.000€, auch wenn du noch gar keine Kunden in Deutschland hast. In diesem Fall musst du also zwingend dein Angebot prüfen und gegebenenfalls eine ZFU-Zulassung beantragen.
Wenn du ausschließlich Kund:innen in Österreich oder der Schweiz oder sonst wo im Ausland betreust, ist keine ZFU-Zulassung erforderlich.
Die Kosten der ZFU-Zulassung sind um ein vielfaches geringer als die andernfalls drohenden Konsequenzen. Schon bei 2 Kunden hat es sich gelohnt, denn die Kosten belaufen sich auf 150%, also das 1,5 fache, des Bruttoverkaufspreises deines Produkts.
Die Gebühren für eine ZFU-Zulassung richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Die Gebühr beträgt mindestens 1.050€. Die Zulassungsgebühr ist steuerlich voll als Betriebsausgabe absetzbar.
Auch das ist ein Mythos. Nur wesentliche Änderungen sind anzeige- und kostenpflichtig. Wesentlich sind hierbei nur Änderungen, die das Wesen des Coachings betreffen. Inhaltliche Änderungen hier und da, die nicht das Wesen des Coachings selbst betreffen, sondern bspw. Updates und (Preis-)Anpassungen darstellen, sind komplett kostenfrei. Wesentliche Änderungen kosten 50% der Erstzulassungsgebühr (also 75% des Bruttoverkaufspreises des Produkts) und sind steuerlich voll absetzbar.
Anders als die AZAV Zertifizierung gilt die ZFU unbefristet. Es kann sein, dass die ZFU im 3-Jahres-Turnus zugelassene Fernlehrgänge überprüft. Die Kosten belaufen sich dann auf lediglich 15% der Erstzulassungsgebühr (also 22,5% des Bruttoverkaufspreises des Produkts) und sind steuerlich voll absetzbar.
Es gibt viele Mythen und Gerüchte, unter anderem auch, dass das FernUSG abgeschafft wird. Es gibt hierzu zwar eine Empfehlung des sog. Normenkontrollrats. Es handelt sich hierbei jedoch um eine nicht staatliche Entität, nämlich ein reines Beratungsgremium für die Bundesregierung, die auch erst 2006 ins Leben gerufen wurde. Es ist ähnlich wie die Wirtschaftsweisen. Der Vorschlag, das FernUSG restlos zu streichen, ist also nicht bindend. Darauf eingegangen ist die Bundesregierung auch nicht. Zwar steht im Koalitionsvertrag, dass die Digitalisierung der Weiterbildung vorangetrieben wird aber das ist ein alter Hund. Die letzten 4-5 Regierungen wollten alle eine große Digitalisierungswelle lostreten. Wir warten bislang vergeblich. Am wahrscheinlichsten ist allenfalls eine Reform des FernUSG. Aber das kann 2-3 Jahre dauern oder auch gar nicht eintreten. In jedem Fall ändert das aber auch nichts an den Verträge, die bis dahin geschlossen werden, so dass Kunden trotzdem ihr Geld zurückfordern können, wenn man keine ZFU-Zulassung gehabt hat.
Am 18. Dezember 2025 hat der BGH entschieden, dass eine pauschale Anwendung der Speicherfristen der SCHUFA unzulässig ist und hat damit die Rechte der Betroffenen gestärkt. Beglichene Schulden, erledigte Zahlungen müssen nicht zwangsläufig erst nach 3 Jahren zur Löschung des entsprechenden negativen Schufa Eintrags führen, sondern es ist auch eine vorzeitige Löschung möglich.
Das heißt, die Löschfristen der Schufa sind nur dann in Ordnung, wenn sie der individuellen Abwägung standhalten. Das heißt, ob und wann die SCHUFA Holding AG Negativeinträge löschen muss ist stets eine Frage des Einzelfalls.
In der Folge wird es eine Klagewelle gegen die Schufa geben und Du hast gute Chancen auf eine vorzeitige Löschung negativer Schufa Einträge. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, Deine Bonität und Deine Kreditwürdigkeit wieder herzustellen. Gerne helfe ich Dir dabei.
Ich bin Rechtsanwalt Notash Taheri. Mit meiner TAHERI Rechtsanwaltskanzlei kämpfe ich täglich an vorderster Front dafür, dass Menschen aus der Schufa-Falle kommen. Ich habe die Tränen gesehen, die Wut gespürt und die absolute Verzweiflung gehört, wenn wegen eines falschen, veralteten oder ungerechtfertigten Eintrags die Finanzierung für das Eigenheim platzt, der Leasingvertrag abgelehnt wird oder man nicht einmal einen simplen Handyvertrag bekommt.
In diesem Artikel erkläre ich Dir nicht nur was das Urteil für Dich bedeutet, sondern zeige Dir, wie Du negative Schufa Einträge vorzeitig gelöscht bekommst. Ich zeige Dir strategisch und detailliert, wie Du vorgehen und worauf Du achten musst, um schnellstmöglich Deine Bonität und Kreditwürdigkeit wieder herzustellen.
Du willst das BGH Schufa Urteil direkt für Dich nutzen? Kontaktiere mich jetzt.
Das neue Schufa Urteil des BGH ist der vorläufige Höhepunkt einer jahrelangen juristischen Abnutzungsschlacht. In der Revision, die unter anderem auf die bahnbrechende Vorarbeit des OLG Köln (Urteil vom 10.04.2025, Az.15 U 249/24), des OLG Dresden (Urteil vom 07.10.2025, Az. 4 U 1492/24), des OLG Schleswig (Urteil vom 03.06.2022, Az. 17 U 5/22 und vom 22.11.2024, Az. 17 U 2/24) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) (Urteil vom 07.12.2023 - C-634/22 und vom 27.02.2026 - C-203/22) zurückgeht, hat Karlsruhe klargestellt: Die "Black Box" Schufa muss sich öffnen. Die Ära der Daten-Allmacht neigt sich dem Ende zu.
Was wurde konkret entschieden?
Der BGH hat zwar der Speicherfrist der Schufa und den Löschpraktiken (bspw. nach 3 Jahren und in einigen Fällen bspw. auch nach 18 Monaten) keine Abfuhr erteilt. Das BGH Schufa Urteil hat jedoch klargestellt, dass es immer auf die Interessenabwägung im Einzelfall ankommt und damit bestätigt, was sich durch die Urteile des Landgerichts Bamberg (Urteil vom 26.03.2025, Az. 41 O 749/24) des OLG Schleswig (aaO) und des OLG Hamm (Urteil vom 30.09.2025, Az. I-17 U 50/25) bereits angedeutet hat. Es geht um drei zentrale Säulen, die das bisherige Geschäftsmodell der Auskunfteien ins Wanken bringen:
Lange Zeit hat sich die Schufa darauf berufen, sie liefere "nur Informationen". Die Entscheidung, ob Du einen Kredit bekommst oder nicht, treffe ja die Bank. Die Realität sieht so aus: Wenn der Score unter eine gewisse Schwelle fällt (oft 95% oder 90%), sagt der Computer der Bank automatisch "Nein". Der Sachbearbeiter schaut sich die Akte oft gar nicht mehr an. Der EuGH (Rechtssache C-634/21) hatte bereits diesen Schleier zerrissen. Wenn der Score faktisch das Ergebnis vorwegnimmt, ist der Score selbst die Entscheidung. Damit unterliegt er dem strengen Verbot des Art. 22 DSGVO.
Das bedeutet: Du hast Anspruch auf manuelles Eingreifen, auf Darlegung Deines Standpunkts und auf Löschung. Die "Maschine hat Nein gesagt" ist keine gültige Begründung mehr.
Bisher warst Du als Verbraucher in der schwächeren Position. Du musstest beweisen, dass der Score falsch ist. Wie soll das gehen, wenn Du die Formel nicht kennst?
Das BGH Schufa Urteil hat sich nicht hiermit direkt befasst aber auch nicht die Rechtsauffassung der entsprechenden Oberlandesgerichte verworfen, wonach die Auskunftei nachweisen muss, dass der Score richtig, aktuell und einwandfrei zustande gekommen ist. Kann sie das nicht (oder will sie ihre Geschäftsgeheimnisse nicht offenlegen), darf der negative Wert nicht verwendet werden. Das ist weiterhin ein sehr gutes Argument.
Die wohl wichtigste Änderung für Deinen Alltag: Die pauschale Speicherung von "erledigten" (bezahlten) Forderungen bspw. für drei volle Jahre (taggenau oder zum Jahresende) ist zwar nicht per se rechtswidrig.
Das BGH Schufa Urteil folgt hier also leider nicht der strengen, noch verbraucherfreundlicheren Linie des OLG Köln (Urteil vom 10.04.2025, Az. 15 U 249/24).
Jedoch hat es die Sache ans OLG Köln zurückgeschickt und jetzt kommt es auf die Abwägung im Einzelfall an und das BGH Schufa Urteil hat klargestellt, dass wenn bspw. schon die Speicherung selbst rechtswidrig war, auch Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO in Betracht kommt.
Die TAHERI Rechtsanwaltskanzlei ist Dein starker Partner gegen die Schufa. Profitiere von unserer jahrelangen Erfahrung mit zahlreichen Löschanträgen und außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung gegen die Schufa. Wende Dich gerne an uns, um Deine Optionen mit uns zu besprechen.,
Viele fragen sich: Wie lange bleibt denn nun nach dem BGH Schufa Urteil ein Schufa-Eintrag gespeichert?
In Deutschland gibt es das "Schuldnerverzeichnis", ein staatliches Register, das bei den Amtsgerichten als Vollstreckungsgerichte geführt wird. Wer seine Schulden nicht zahlt und die Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung) abgibt, landet dort.
Der Gesetzgeber hat in § 882e Absatz 3 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt: Sobald der Schuldner nachweist, dass er den Gläubiger befriedigt hat (also gezahlt hat), wird der Eintrag im staatlichen Register gelöscht. Nicht nach drei Jahren. Sondern sofort.
Das OLG Köln stellte die entscheidende Frage: Mit welchem Recht darf eine private Firma (die Schufa Holding AG) Informationen über Deine Zahlungsstörungen länger speichern, als es der Staat selbst tut?
Die Antwort der Richter: Mit gar keinem Recht. Es kann schlechterdings nicht sein, dass private Datenkraken härter strafen als das Gesetz. Die Richter wendeten zudem den Rechtsgedanken der Restschuldbefreiung an. Wer eine Privatinsolvenz durchlaufen hat, dessen Daten müssen nach 6 Monaten aus den öffentlichen Bekanntmachungen gelöscht werden.
Der BGH argumentiert in seinem Schufa Urteil, dass es im Falle einer Privatinsolvenz 6 Monate nach der Restschuldbefreiung (und wohl auch allen anderen Fällen, wo man kraft Gesetzes einen Löschungsanspruch auf dem Schuldnerverzeichnis hat) einen direkten Löschungsanspruch gibt. Wenn jedoch der Schufa Eintrag durch eine Einmeldung eines Gläubigers (z.B. eines Inkassobüros) erfolgt ist, dann hängt der Löschungsanspruch zum einen davon ab, ob die Forderung schon bezahlt, also erloschen und erledigt ist und zum anderen, ob eben besondere Interessen des Schuldners, nämlich gerichtet auf Löschung, die Interessen der Auskunftei und letztlich der Kreditwirtschaft überwiegen und das kommt immer auf den Einzelfall an.
Die Konsequenz: Das "berechtigte Interesse" der Schufa an der Datenverarbeitung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) kann nach dem BGH Schufa Urteil durchaus hinter Deinem Grundrecht auf wirtschaftliche Wiedereingliederung (quasi Rehabilitierung in der Kreditwirtschaff) zurücktreten. Dazu musst Du jedoch Tatsachen vorbringen und das darlegen und beweisen. Ein Grund mehr, das in professionelle Hände zu geben. Die Anforderungen an der Argumentation und letztlich der Abwägung sind hoch.
Sollten Deine negativen Einträge trotz Erledigung noch in der Schufa stehen, kannst Du diese nach dem BGH Schufa Urteil löschen lassen. Es braucht aber entsprechender Argumente und letztlich einer Rechtsgüter- und Interessenabwägung, die die Löschung als einzig gerechte Entscheidung erscheinen lässt. Hier musst Du aufpassen, weil das BGH Schufa Urteil im Grundsatz klargestellt hat, dass es keine Probleme mit dem Code of Conduct und damit bspw. der 3-Jahres-Löschfrist hast. Es kommt hier also auf juristisch saubere Argumentation, anwaltliches Handwerkszeug und auf die Details des Einzelfalls an. Überlass die Löschung nicht dem Zufall und warte keine 3 Jahre, sondern handle jetzt und lass Deinen Fall anwaltlich prüfen.
Unter dem massiven Druck der Öffentlichkeit, der Politik und der drohenden Urteile hat die Schufa in den letzten Monaten versucht, ihr Image aufzupolieren. Vielleicht hast Du die Berichte in den Medien gesehen: "So kommen Verbraucher an ihren neuen Schufa-Score".
Die Schufa hat einen "Score-Simulator" veröffentlicht und nennt nun sieben Kriterien, die den Score beeinflussen sollen. Dazu gehören:
Warum ich als Anwalt sage: "Lass Dich nicht blenden!"
Diese Kampagne klingt gut. Endlich Transparenz, oder? Falsch. Aus anwaltlicher Sicht ist das oft eine Nebelkerze, ein Ablenkungsmanöver. Warum?
Mein Rat: Nutze die Informationen, um Dein Verhalten zu optimieren (z.B. keine unnötigen Konten eröffnen). Aber glaube nicht, dass die Schufa jetzt Dein Freund ist. Sie ist ein Wirtschaftsunternehmen, das Daten verkauft. Dein Schutz ist ihr nicht wirklich wichtig – er ist ihr nur wichtig, soweit es das Gesetz erzwingt.
Bevor wir darüber diskutieren, ob ein Eintrag nach dem BGH Schufa Urteil sofort, nach 6 Monaten oder 3 Jahren gelöscht werden muss, müssen wir einen Schritt zurücktreten. Wir müssen die Frage stellen: Durfte dieser Eintrag überhaupt jemals entstehen?
Viele meiner Mandanten wissen nicht, dass das Gesetz (§ 31 Absatz 2 BDSG neue Fassung) extrem hohe Hürden für einen negativen Schufa-Eintrag setzt. Die Auskunfteien und Inkassobüros tun oft so, als wäre ein Eintrag die automatische Folge einer nicht bezahlten Rechnung. Das ist eine Lüge.
Ein Eintrag ist oft sofort löschbar – ganz ohne Wartezeit – wenn auch nur einer dieser Punkte missachtet wurde. Hier liegt der größte Hebel für eine sofortige Bereinigung:
Die Forderung muss fällig gewesen sein. Das klingt banal, ist es aber nicht. War die Leistung erbracht? Gab es Mängel? Wurde überhaupt eine ordnungsgemäße Rechnung verschickt und kam sie auch an?
Es reicht nicht, eine Rechnung und dann sofort den Schufa-Eintrag zu schicken. Wenn die Forderung weder tituliert noch anerkannt war und auch keine fristlose Kündigung wegen des Zahlungsrückstands möglich war und der Schuldner nicht über die mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei hingewiesen wurde, muss nach Eintritt der Fälligkeit mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein. Wichtig: Zwischen der ersten Mahnung und der Meldung an die Schufa müssen mindestens 4 Wochen liegen. Hat das Inkassobüro zu schnell geschossen? Dann ist der Eintrag illegal.
Die Schufa-Meldung muss Dir nicht nur "irgendwie" angekündigt werden. Sie muss Dir rechtzeitig vor der Einmeldung angedroht worden sein, um Dir die Chance zu geben, die Folgen abzuwenden.
Hier scheitern viele Inkassobüros vor Gericht. Das OLG Schleswig (Urteil vom 03.06.2022, Az. 17 U 5/22) hat klargestellt: Das Unternehmen muss beweisen, dass Du die Mahnungen und die Androhung auch wirklich erhalten hast. Ein einfaches Bestreiten ("Ich habe nie Post bekommen"), natürlich vorausgesetzt, es entspricht der Wahrheit, sonst wär das ein möglicher Betrug, reicht oft aus, um den Gegner in Beweisnot zu bringen. Haben sie kein Einschreiben geschickt (was sie aus Kostengründen fast nie tun), ist der Eintrag oft schon rechtswidrig. Dann kommt es schon gar nicht mehr auf die Erledigung und Zahlung an. Der Eintrag hätte gar nicht erst existieren dürfen.
Das ist ein wichtiger Punkt, den Du Dir merken musst: Eine bestrittene Forderung darf nicht an die Schufa gemeldet werden. Wenn Du dem Gläubiger geschrieben hast: "Ich zahle das nicht, weil die Ware defekt war", „die Leistung nicht erbracht worden ist“ oder "Die Rechnung ist falsch", dann ist die Forderung "bestritten". In diesem Moment ist die Einmeldung an die Schufa blockiert. Passiert es trotzdem? Dann haben wir einen klaren Fall von Datenschutzverstoß. Das OLG Hamburg (Urteil vom 10.01.2024, Az. 13 U 70/23) hat in einem solchen Fall einem Kunden 4.000 Euro Schadensersatz na h Art. 82 DSGVO zugesprochen. Die Bank hatte trotz Widerspruchs an die Schufa eingemeldet. Das Gericht wertete dies als schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als Grundrecht.
Unser Ziel ist es, den Prozess für Dich so einfach und effizient wie möglich zu gestalten.
Kontaktiere uns, um Deine Möglichkeiten zu besprechen.
Kommen wir zurück zum Kern des neuen BGH-Urteils. Was bedeutet das BGH Schufa Urteil konkret für Deine "Leichen im Keller"?
Das Szenario
Du hattest eine offene Rechnung. Vielleicht hast Du sie vergessen, vielleicht warst Du knapp bei Kasse. Der Eintrag kam. Du hast bezahlt. Der Eintrag bekam den Vermerk "Erledigt".
Früher war es dann so: Der Eintrag blieb stehen. Ein rotes Tuch für jede Bank. Für drei volle Jahre, beginnend erst am Ende des Jahres der Zahlung. Ein Albtraum.
Heute hat sich das Blatt gewendet (nach dem BGH Schufa Urteil: Der Eintrag hat nach dem BGH Schufa Urteil zu verschwinden, wenn schon die Einmeldevoraussetzungen nicht gegeben waren oder wenn aber, wie es das BGH Schufa Urteil klarstellt, nach den eigenen Regeln der Schufa der Eintrag nach 18 Monaten nach Erledigung hätte gelöscht werden müssen. Ist das nicht der Fall und hat die Schufa schon die Speicherung rechtswidrig vorgenommen oder trotz kürzerer Speicherfrist oder eben trotz Löschpflicht nach Einzelfallabwägung den Eintrag nicht gelöscht, steht dir nach dem BGH Schufa Urteil nach Art. 82 DSGVO sogar Schadensersatz zu.
Warum ist das so wichtig?
Weil der "Erledigt"-Vermerk allein den Score oft nicht rettet. Viele Banken haben Algorithmen, die sagen: "Hatte in den letzten 2 Jahren Zahlungsprobleme? -> Ablehnung." Erst wenn der Eintrag physisch gelöscht ist, wird der Score neu berechnet. Und dann springt er oft sofort wieder von bspw. 80% auf 98%. Genau das fließt auch in die Einzelfallabwägung mit rein, gerade wenn viel auf dem Spiel steht, bspw. wenn Ihr als Familie zwingend auf eine größere Mietwohnung wegen Familienzuwachs angewiesen seid oder auf einen Immobiliarkredit. Oder stell Dir vor, Du bist umgezogen und trotz Postnachsendeauftrag hast Du nie die Mahnungen erhalten und hättest Du gewusst, dass Summe X offen ist, hättest Du es auch direkt bezahlt und es wäre nie zu einem Schufa Eintrag gekommen. Auch das spielt eine Rolle. Was auch sehr wichtig ist, ist die Tatsache, ob dein Schufa Score Deine tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse widerspiegelt, wenn Du nämlich seit mittlerweile z.B. 2 Jahren schon in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis bist und seitdem auch nie Zahlungsschwierigkeiten hattest.
Es gibt noch eine weitere Möglichkeit für "kleine Sünden". Die Schufa hat eine (freiwillige) Regelung: Forderungen unter 1.000 Euro, die binnen 6 Wochen nach Eintragung bezahlt wurden, werden oft sofort gelöscht. Es gibt auch Regelungen für Löschfristen bspw. nach 18 Monaten.
Aber Vorsicht: Das ist kein Gesetz. Verlass Dich nicht darauf. Wir erleben immer wieder mal, dass die Löschung "vergessen" wird.
Rechtlich gesehen sind aber auch Kleinstbeträge, wenn sie bestritten wurden und trotzdem in der Schufa landen, massiv angreifbar. Denn Bagatellschulden rechtfertigen keine jahrelange Zerstörung der wirtschaftlichen Existenz.
Und es gilt nach dem BGH Schufa Urteil: Die Schufa muss sich an ihre eigenen Regeln, dem Code of Conduct halten.
Es geht bei unserer Arbeit nicht nur um Löschung. Es geht um Gerechtigkeit und Wiedergutmachung. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist hier eine scharfe Waffe. Art. 82 DSGVO sieht vor, dass Du Schadensersatz bekommst, wenn Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden – auch für immaterielle Schäden.
Was ist ein immaterieller Schaden? Das ist der Stress. Die Schlaflosigkeit. Der "Verlust der Kontrolle" über Deine Daten. Die Demütigung, wenn Du im Autohaus abgelehnt wirst. Die Sorge, ob Du bei Familiezuwachs die größere Mietwohnung bekommst. Der Tiefschlag, wenn Du doppelt so hohe Zinsen zahlen musst für Deinen dringend benötigten Firmenkredit. Die Angst vor der Zukunft. Genau darum geht es nach dem BGH Schufa Urteil auch in der Abwägung.
Früher waren deutsche Gerichte knauserig bei Schadensersatz. Das ändert sich gerade massiv:
Meine Einschätzung: Mit dem BGH Schufa Urteil im Rücken wird die Haftung der Auskunfteien strenger. Wir reden hier nicht mehr über "Peanuts". Wenn wir nachweisen können, dass die Schufa einen Eintrag widerrechtlich (zu lang) gespeichert hat, summieren sich die Ansprüche. Das ist ein Druckmittel, das wir in Verhandlungen nutzen, um eine schnelle Löschung zu erzwingen ("Löscht sofort, dann verzichten wir auf die Klage über 5.000 Euro").
Du willst Deine Ansprüche auf Löschung und Schadensersatz gegen die Schufa prüfen lassen? Jetzt kostenfreies Erstgespräch vereinbaren.
Viele meiner Mandanten kommen völlig verwirrt zu mir: "Herr Taheri, in meiner App steht, mein Score ist 95%. Das ist doch super! Warum kriege ich den Kredit nicht?" Hier liegt ein riesiges Missverständnis vor. Wir müssen unterscheiden.
Das ist der Wert, den Du siehst, wenn Du Dir eine Selbstauskunft holst oder in die App schaust. Er ist ein theoretischer Mittelwert über alle Branchen hinweg.
Das ist das, was die Unternehmen sehen. Und das ist oft der Haken. Die Schufa berechnet für verschiedene Branchen unterschiedliche Werte:
Es ist völlig normal, dass Dein Basisscore okay ist (z.B. 96%), aber Dein Score für "Banken" miserabel (z.B. 88%), weil Du vielleicht viele Kreditanfragen in kurzer Zeit gestellt hast. Das OLG Dresden hat übrigens kritisiert, dass bloße Kreditanfragen (Konditionsanfragen) negativ gewertet werden. Auch hier haken wir nach. Du hast ein Recht darauf zu erfahren, welcher konkrete Score an die anfragende Bank übermittelt wurde.
Jetzt kennen wir die Theorie und wie die Rechtslage nun nach dem BGH Schufa Urteil ist. Aber wie setzen wir das in die Praxis um? Wie bekommst Du Deine Weste wieder rein? Hier ist mein Schlachtplan aus zahlreichen Mandaten in den letzten Jahren.
Hole Dir bloß nicht die teure "Bonitätsauskunft". Die ist für Vermieter usw. gedacht und enthält nur die Hälfte der Infos. Fordere die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an. Die ist gesetzlich kostenlos. Sie muss alles enthalten: Wann wurde gemeldet? Wer hat gemeldet? Welche Wahrscheinlichkeitswerte wurden in den letzten 12 Monaten berechnet? An wen wurden Daten übermittelt?
Wenn die Daten da sind, schau sie Dir genau an. Nutze meine Checkliste:
Du kannst der Schufa schreiben: "Löschen Sie den Eintrag sofort unter Berufung auf das BGH Schufa Urteil vom 18.12.2025 und der EuGH-Rechtsprechung." Erwarte aber keine Wunder. Die Schufa nutzt Textbausteine. Der BGH hat mit seinem Schufa Urteil den Code of Conduct im Grundsatz bestätigt. Sie werden versuchen, Dich abzuwimmeln und die Abwägung pauschal zu ihrem Gunsten bzw. der der Gläubiger und der Kreditwirtschaft ausfallen lassen. Sie spielen auf Zeit. Ihr Geschäftsmodell ist auf Big Data ausgelegt. Je weniger Daten sie zu Schuldnern haben, desto unattraktiver werden sie für die Kreditwirtschaft, die Immobilienwirtschaft, Autobauer, Mobilfunkanbieter etc.
Dies ist der Punkt, an dem die meisten scheitern, wenn sie es alleine versuchen. Ich sage das nicht, um Dich zu verunsichern, sondern aus Erfahrung: Ein Kampf allein gegen die Schufa ist wie ein Boxkampf mit verbundenen Augen.
Warum ist es so wichtig, hier mit einem spezialisierten Anwalt vorzugehen?
Mein dringender Rat: Experimentiere nicht mit Deiner Zukunft. Ein einziger Fehler im Schriftverkehr kann dazu führen, dass der Eintrag zementiert wird. Lass uns den Druck professionell aufbauen.
Früher in der Regel 3 Jahre nach Erledigung.
Nach dem BGH Schufa Urteil muss immer im Einzelfall geschaut werden, ob das Löschungsinteresse des Bürgers überwiegt oder das Speicherinteresse der Schufa und der Gläubiger und Kreditwirtschaft. Hierbei sind den strengen gesetzlichen Voraussetzungen des BDSG und des Art. 6 DSGVO unter Berücksichtigung des Art. 22 DSGVO Rechnung zu tragen.
Ja, absolut. Das Urteil betrifft alle Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland, also auch bspw. die Infoscore Consumer Data GmbH, Creditreform oder Boniversum. Gerade Infoscore ist bei Inkasso-Daten oft sehr aggressiv. Für sie gelten dieselben strengen DSGVO-Regeln wie für die Schufa.
Ja! Das ist der beste Fall (Erledigung). Wenn die Forderung bezahlt ist, ist das berechtigte Interesse der Schufa an der Speicherung (Art. 6 f DSGVO) geschwächt. Eine jahrelange Stigmatisierung gegen berechtigte Löschungsinteressen im Einzelfall ist unverhältnismäßig.
Wenn wir rechtliche Schritte einleiten und die Rechtslage klar ist (z.B. schon die Einmeldevoraussetzungen nicht vorlagen), kann die Löschung innerhalb von 2 bis 4 Wochen nachdem wir der Schufa und dem Inkassobüro bzw. Gläubiger schreiben, erfolgen. Manchmal lenken die Gläubiger bzw. Inkassobüros und die Schufa erst ein, wenn die Klage droht oder zugestellt wurde bzw. im ersten Verhandlungstermin. Bei unklarer Sach- und Rechtslage setzen wir auf eine Eskalation der Auseinandersetzung und auf eine gütliche Einigung gerichtet auf schnellstmögliche Löschung des betreffenden negativen Schufa Eintrags. Je mehr wir hierzu zu deinem sonstigen Zahlungsverhalten und zu deinen wirtschaftlichen Verhältnissen aber auch den Nachteilen vortragen können, die mit der Einhaltung der 3-Jahres-Löschfrist einhergehen, desto besser stehen die Chancen auf vorzeitige Löschung des negativen Schufa Eintrags
Ein Scorewert unter 90% ist ein Warnsignal. Es bedeutet ein "deutlich erhöhtes Ausfallrisiko". Banken sortieren hier oft automatisch aus. Aber Vorsicht: Nach dem Urteil des OLG Dresden muss die Schufa Dir erklären, warum Du da stehst. Ist es nur, weil Du in einer "falschen" Gegend wohnst (Geo-Scoring)? Das wäre hochgradig angreifbar. Der absolute Supergau ist ein Score unter 20, was faktisch zahlungsunfähig bedeutet. Da kommt man teilweise auch schneller hin, als einem Recht ist und sogar ganz ohne Insolvenz.
Tatsächlich steht Dir gemäß Art. 82 DSGVO ein Schadensersatz sowohl gegen den Gläubiger bzw. das Inkassounternehmen im Falle illegaler Einmeldung zu als auch gegen die Schufa und zwar in Höhe von regelmäßig 1.000-5.000 Euro. Das kann auch als "Druckmittel" dienen zur Durchsetzung des "eigentlichen" Ziels, der Löschung des negativen Schufa Eintrags weil dieser bspw. einer Kreditentscheidung oder dem Traum vom Eigenheim im Weg steht. Unsere TAHERI Rechtsanwaltskanzlei hilft Dir bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche gegen Gläubiger und Schufa
Ein Influencer Vertrag ist ein wichtiges Dokument, das die Zusammenarbeit zwischen Marken und Influencern regelt. Wenn Sie als Influencer oder Marke im Influencer-Marketing tätig sind, ist es entscheidend, einen klar strukturierten Influencer Vertrag zu haben, der alle wichtigen rechtlichen Aspekte abdeckt.
In diesem Artikel erfahren Sie, was ein Influencer Vertrag beinhalten sollte, welche rechtlichen Entscheidungen maßgeblich sind und wie Sie einen Influencer Vertrag mit anwaltlicher Unterstützung, so abschließen, dass er für beide Seiten die nötige Sicherheit und den kreativen Freiraum lässt.
Ein Influencer Vertrag ist ein rechtliches Dokument, das die Bedingungen und Pflichten der beteiligten Parteien – also des Influencers und der Marke – festlegt. Er regelt alle relevanten Aspekte der Kooperation, wie etwa die Art der Werbung, die Vergütung, die Laufzeit der Zusammenarbeit und die Rechte an den erstellten Inhalten. Ein klar definierter Vertrag schützt sowohl die Marke als auch den Influencer und stellt sicher, dass beide Parteien ihre Interessen wahren.
Ohne einen rechtlich abgesicherten Vertrag können sowohl Influencer als auch Marken in rechtliche Schwierigkeiten geraten, wenn es um Themen wie Urheberrecht, Werbekennzeichnung oder Datenschutz geht. Durch die Festlegung klarer Bedingungen wird zudem die Zusammenarbeit effizienter und das Vertrauen zwischen den Parteien gestärkt.
Ein Influencer Vertrag sollte mehrere wichtige Punkte beinhalten, um die Rechte und Pflichten beider Parteien zu schützen. Hier sind die wesentlichen Vertragsbestandteile, die Sie beachten sollten:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen wichtige Maßstäbe für Influencer-Marketing gesetzt, insbesondere bei der Werbekennzeichnung. (Urteile vom 9. September 2021)
Influencer müssen Werbung eindeutig kennzeichnen, um Transparenz zu gewährleisten und rechtlichen Problemen vorzubeugen. Ein Influencer Vertrag sollte daher auch festlegen, wie die Kennzeichnung im Detail erfolgen muss.
Ein bedeutendes Urteil des BGH betraf die Abgrenzung zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung. Der Vertrag sollte die rechtlichen Anforderungen an die Werbeausweisung genau ansprechen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Um rechtliche Vorgaben zu erfüllen und Transparenz zu schaffen, beachten Sie folgende Punkte:
Dubai hat sich zu einem Hotspot für Influencer-Marketing entwickelt, und die rechtlichen Rahmenbedingungen dort unterscheiden sich von denen in Europa. Ein Dubai Influencer Vertrag muss auf die spezifischen Anforderungen und Vorschriften des Emirats eingehen.
Hierzu zählen strikte Regelungen zur Werbung und Influencer-Aktivitäten. Wenn Sie als Influencer in Dubai tätig sind oder mit einer dort ansässigen Marke zusammenarbeiten, ist es unerlässlich, einen Vertrag zu nutzen, der die lokalen Gesetze und internationalen Standards berücksichtigt.
Ein Dubai Influencer Vertrag sollte beispielsweise auch Regelungen zur Zensur von Inhalten sowie den Umgang mit kulturellen Besonderheiten enthalten.
Sind Sie auf der Suche nach einem rechtssicheren Influencer Vertrag? Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre Bedürfnisse als Influencer oder Unternehmen zugeschnitten sind.
Ein klarer Influencer-Vertrag ist essenziell und sollte Bezahlung, Inhalte und Vertraulichkeit regeln. Eine Konfliktklausel sorgt zusätzlich für klare Lösungen bei Unstimmigkeiten.
Die Nutzung von Influencer-Inhalten nach der Kampagne ist nur erlaubt, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Standardmäßig endet das Nutzungsrecht mit der Kampagne. Um spätere Konflikte zu vermeiden, sollten klare Regelungen zur Weiterverwendung, z. B. für Werbung oder Social Media, im Vertrag festgehalten werden.
Ja, eine Exklusivitätsklausel kann sinnvoll sein, wenn Sie sicherstellen möchten, dass der Creator während der Zusammenarbeit keine konkurrierenden Produkte bewirbt. Dabei sollte die Klausel jedoch klar formuliert und zeitlich sowie inhaltlich angemessen begrenzt sein, um rechtlich wirksam und für beide Seiten fair zu bleiben.
Die Löschung eines Schufa-Eintrags nach Restschuldbefreiung ist ein wichtiges Thema für viele Verbraucher, die nach erfolgreicher Entschuldung ihren finanziellen Neuanfang beginnen möchten. Schufa-Einträge können die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen und somit den Zugang zu Krediten, Mietverträgen und weiteren wichtigen Dienstleistungen erschweren. Glücklicherweise hat die Schufa kürzlich beschlossen, Einträge zur Restschuldbefreiung und damit verbundene Schulden nach nur sechs Monaten zu löschen, statt wie bisher nach drei Jahren.
Für betroffene Verbraucher stellt sich dennoch die Frage, wie sie sicherstellen können, dass die Löschung korrekt und zeitnah erfolgt. Hier kommen spezialisierte Anwälte ins Spiel, die beim Prozess der Löschung von Schufa-Einträgen nach Restschuldbefreiung unterstützen und sicherstellen, dass die Betroffenen ihre finanzielle Freiheit zurückerlangen.
Es können verschiedene Hindernisse auftreten, die den Prozess der Löschung eines Schufa-Eintrags nach der Restschuldbefreiung verzögern oder verhindern können:
Wir sind eine renommierte Kanzlei, die sich auf das Löschen von Schufa-Einträgen nach Restschuldbefreiung spezialisiert hat. Durch unsere langjährige Erfahrung und Fachkenntnis haben wir zahlreichen Mandanten geholfen, ihre Schufa-Einträge erfolgreich löschen zu lassen. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie durch den gesamten Prozess zu begleiten und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wir haben bereits vielen Klienten zur erfolgreichen Löschung ihrer Schufa-Einträge nach Restschuldbefreiung verholfen. In einem Fall haben wir beispielsweise einen Mandanten vertreten, der nach einer Restschuldbefreiung noch immer einen negativen Schufa-Eintrag hatte, welcher ihn bei der Suche nach einer neuen Wohnung behinderte. Nach genauer Analyse des Sachverhalts und intensiver Kommunikation mit der Schufa und den beteiligten Gläubigern konnten wir den Eintrag erfolgreich löschen lassen.
In einem anderen Fall hatte ein Klient aufgrund eines veralteten Schufa-Eintrags Schwierigkeiten bei der Kontoeröffnung und Kreditvergabe. Mit unserer umfassenden Expertise und professionellem Vorgehen haben wir den Eintrag überprüfen und schließlich löschen lassen können.
Um unsere Unterstützung in Anspruch zu nehmen und den Prozess der Löschung eines Schufa-Eintrags nach Restschuldbefreiung zu beginnen, können Sie wie folgt vorgehen:
Wir sind für Sie da, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und die Löschung Ihres Schufa-Eintrags erfolgreich durchzusetzen. Wir verstehen, dass das Löschen eines Schufa-Eintrags nach einer Restschuldbefreiung ein wichtiger Schritt in Richtung finanzieller Freiheit ist. Bei der TAHERI Rechtsanwaltskanzlei sind wir darauf spezialisiert, Menschen wie Ihnen dabei zu helfen, Ihre Schufa-Einträge rechtzeitig löschen zu lassen.
Im Jahr 2023 gelten verkürzte Löschfristen für Schufa-Einträge im Zusammenhang mit Restschuldbefreiung. Die Schufa wird alle Einträge zur Restschuldbefreiung und die damit verbundenen Schulden nach sechs Monaten löschen.
Normalerweise ist kein Musterschreiben für die Löschung der Schufa nach Restschuldbefreiung erforderlich, da die Löschung automatisch nach sechs Monaten erfolgt. Sollten Sie dennoch Hilfe bei der Kommunikation mit der Schufa benötigen, steht Ihnen unsere Kanzlei zur Verfügung.
Ja, die Löschung von Schufa-Einträgen nach Erteilung der Restschuldbefreiung erfolgt automatisch. Die Schufa wird alle Einträge zur Restschuldbefreiung und die damit verbundenen Schulden nach sechs Monaten löschen.
Die Löschung der Restschuldbefreiung bei Infoscore sollte nach sechs Monaten erfolgen, da die verkürzten Löschfristen für Schufa-Einträge auch hier gelten. Wenn Sie Unterstützung bei der Löschung von Einträgen bei Infoscore benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Schäden nach einem Sturm können immense Kosten verursachen, die oft von Versicherungen gedeckt werden sollen. Manchmal stoßen Betroffene auf eine Sturmschadenversicherung, die nicht zahlt. In solchen Fällen ist es wichtig, die verschiedenen Aspekte von Sturmschäden und Versicherungen zu verstehen, um finanziellen Schaden aufgrund von einem Unwetter zu vermeiden.
Wenn Ihre Versicherung nicht für einen Sturmschaden aufkommen möchte, ist es wichtig, zu wissen, welche Voraussetzungen für eine Schadensregulierung gelten und wie man sich sein Recht sichern kann. In solchen Situationen bieten wir unsere Unterstützung an, um Sie bestmöglich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu unterstützen.
Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Versicherung nicht zahlt. Einige der häufigsten Gründe sind:
Wir von der TAHERI Rechtsanwaltskanzlei unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen und helfen Ihnen, eventuelle Probleme und Unklarheiten zu klären. Mit unserer Expertise und unserem Fachwissen stehen wir Ihnen zur Seite, um dafür zu sorgen, dass Ihnen die zustehende Entschädigung ausgezahlt wird.
Wir verstehen, dass es frustrierend sein kann, wenn Ihre Versicherung den Sturmschaden durch einen umgestürzten Baum nicht übernimmt. Die speziellen Herausforderungen hierbei sind:
Wir verfügen über umfangreiche Expertise und langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Vertretung von Mandanten, deren Versicherungen ihre Sturmschäden nicht bezahlen möchten. Wir sind bestens vertraut mit den Gesetzen, Vorschriften und Vertragsbedingungen, die für die Schadensregulierung relevant sind.
Unsere Erfolgsbilanz spricht für sich: Wir haben bereits zahlreiche Versicherungsfälle erfolgreich abgewickelt und unseren Mandanten zu ihrem Recht verholfen. Daher können Sie sicher sein, dass wir auch Ihnen beim Durchsetzen Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung zur Seite stehen.
Wir setzen uns mit Fachwissen und Engagement für Sie ein, um zu erreichen, dass Ihre Versicherung zahlt. Vertrauen Sie unserer Expertise und lassen Sie uns gemeinsam für Ihr Recht kämpfen.
Unsere Kanzlei setzt erprobte Methoden und individuell angepasste Strategien ein, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen. Einige unserer Vorgehensweisen umfassen:
Bei der Bearbeitung Ihres Falles legen wir besonderen Wert auf Transparenz, Effizienz und maximale Erfolgschancen. Bei uns erhalten Sie klare, fachkundige Beratung und engagierte Unterstützung im Kampf gegen Versicherungen, die Sturmschäden ungerechtfertigt nicht zahlen möchten.
Die Wohngebäudeversicherung kommt in der Regel für Sturmschäden auf, wenn der Wind mindestens Stärke 8 erreicht hat. Bei Schäden, die durch geringere Windstärken verursacht wurden, ist es ratsam, sich an uns zu wenden, um mögliche Lösungen zu besprechen.
Sturmschäden an alten Dächern werden normalerweise von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt, sofern die Immobilie ausreichend versichert ist und die Schäden durch mindestens Windstärke 8 verursacht wurden. Sollte Ihre Wohngebäudeversicherung die Kosten für den Schaden nicht übernehmen, können wir Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Um einen Sturmschaden bei Ihrer Versicherung zu melden, sollten Sie zunächst Fotos des Schadens machen und den Zeitpunkt des Sturms dokumentieren. Anschließend nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und reichen alle Beweise und Unterlagen ein. Sollten Schwierigkeiten bei der Schadensmeldung auftreten, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Sturmschäden an Gartenmöbeln können von der Hausratversicherung abgedeckt werden, sofern diese in Ihrem Vertrag eingeschlossen sind. Es ist wichtig, dies im Vorfeld mit Ihrer Versicherung zu klären, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Die Hausratversicherung zahlt für Sturmschäden an persönlichen Gegenständen, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht hat. Sie kommt jedoch nicht für Schäden am Gebäude selbst auf. In solchen Fällen wenden Sie sich am besten an uns, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen.
Falls ein Baum aufgrund eines Sturms umstürzt und Schäden verursacht, ist die Wohngebäudeversicherung dafür zuständig. Sollte die Versicherung die Zahlung verweigern, können wir Ihnen helfen, Schadensersatzansprüche gegen die Eigentümer des Grundstücks geltend zu machen.
Ein Vertriebsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Lieferanten oder Hersteller und einem Vertriebspartner oder Händler. Der Vertrag regelt den Vertrieb eines bestimmten Produkts oder einer Produktserie, wobei der Vertrieb sowohl räumlich (in einem Vertriebsgebrauch) als auch zeitlich begrenzt sein kann. Dabei ist es wichtig, dass im Vertrag das Vertriebsgebiet und die vereinbarten Vertriebswege konkret definiert sind sowie Regelungen zur Produkthaftung, den Lieferbedingungen, Kündigungsfristen und Zahlungsbedingungen getroffen werden.
Es gibt verschiedene Arten von Vertriebsverträgen, die je nach Bedarf und Situation eingesetzt werden können. Diese Verträge können beispielsweise exklusiv oder nicht-exklusiv ausgestaltet sein, was bedeutet, dass ein Vertriebspartner entweder die exklusive Berechtigung zum Verkauf der Produkte in einem bestimmten Gebiet erhält oder dass mehrere Vertriebspartner parallel tätig werden dürfen. In jedem Fall ist es von entscheidender Bedeutung sicherzustellen, dass der Vertrag alle relevanten Aspekte abdeckt und auf die spezifischen Bedürfnisse der Vertragspartner zugeschnitten ist.
Der exklusive Vertriebsvertrag, auch als Exklusiv-Vertriebsvertrag bekannt, ist eine Vereinbarung, bei der der Hersteller oder Lieferant eines Produkts oder einer Dienstleistung einem Vertriebspartner das ausschließliche Recht gewährt, dieses Produkt oder diese Dienstleistung innerhalb eines festgelegten geografischen Gebiets oder an bestimmte Kundenkreise zu vertreiben.
Vorteile:
Nachteile:
Ein nicht-exklusiver Vertriebsvertrag, auch als Non-Exklusiv-Vertriebsvertrag bezeichnet, ist eine Vereinbarung, bei der der Hersteller oder Lieferant seine Produkte oder Dienstleistungen an mehrere Vertriebspartner gleichzeitig vertreiben lässt. Diese Vertriebspartner konkurrieren untereinander um den Verkauf der Produkte oder Dienstleistungen.
Vorteile:
Nachteile:
Als Spezialisten für Vertriebsverträge unterstützen wir Sie bei der Auswahl und Gestaltung des für Ihre individuellen Anforderungen am besten geeigneten Vertriebsvertrags. Ob exklusiver oder nicht-exklusiver Vertriebsvertrag, wir stehen Ihnen mit unserer Fachkompetenz und Erfahrung zur Seite und beraten Sie umfassend zu allen relevanten Aspekten.
Ein Vertriebsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Hersteller oder Lieferanten und einem Vertriebspartner, der den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen regelt. Um einen effektiven Vertriebsvertrag zu erstellen, sollten einige Schlüsselelemente berücksichtigt werden:
Ein Muster-Vertriebsvertrag kann als Vorlage für die Erstellung eines individuellen Vertrages dienen. Hier sind einige Aspekte, die in einem typischen Muster-Vertriebsvertrag enthalten sein können und wie sie an die spezifischen Bedürfnisse der Vertragsparteien angepasst werden können:
Ein Vertriebsvertrag Muster kann eine nützliche Grundlage für die Erstellung eines individuellen Vertrages sein. Es ist jedoch wichtig, ihn sorgfältig anzupassen und die rechtliche Überprüfung durch Experten in Betracht zu ziehen, um sicherzustellen, dass der Vertrag den Bedürfnissen der Vertragsparteien gerecht wird und rechtlich abgesichert ist.
Wir bieten Ihnen erstklassigen Service und beraten Sie kompetent und zuverlässig im Bereich Vertriebsverträge. Ob Sie ein Unternehmen, Handelsvertreter oder Vertriebsmittler sind, wir stehen Ihnen zur Seite, um die optimalen Vertragsbedingungen für Ihre Anforderungen festzulegen. Unsere Expertise umfasst die Festlegung der richtigen Vertragsart, Reichweite des Vertriebsrechts (z.B. Alleinvertrieb, Kunden- Gebietsschutz, Produkte) und Vergütungssysteme (Provision, Staffelung, Pauschale, Prämie, etc.) sowie (nach-)vertragliche Wettbewerbsbeschränkungen und/oder -befreiungen.
Unsere Dienstleistungen im Bereich Vertriebsverträge beinhalten:
Unser Fokus liegt auf der Erzielung praktischer Lösungen und langfristiger Erfolge für unsere Mandanten. Dabei nutzen wir unser Fachwissen und unsere Erfahrung, um maßgeschneiderte Strategien für Ihre individuellen Bedürfnisse zu entwickeln. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Vorgehensweise für Ihr Vertriebsvertragsanliegen finden.
Ein Exklusivvertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, bei der ein Partner das ausschließliche Recht erhält, ein Produkt oder eine Dienstleistung in einem bestimmten Bereich oder Markt zu vertreiben. Die Gestaltung eines solchen Vertrages sollte klar die Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten jeder Partei darstellen. Eine Exklusivitätsklausel ist dabei ein wesentlicher Bestandteil.
Eine Exklusivitätsklausel ist eine Vertragsbestimmung, die festlegt, dass der Vertriebspartner den alleinigen Vertrieb der Produkte oder Dienstleistungen in einem bestimmten Gebiet oder Markt übernimmt. Durch diese Vereinbarung verpflichtet sich der Hersteller, keine anderen Vertriebspartner für das definierte Gebiet einzusetzen.
Ein Importvertrag ist speziell auf den Import von Waren aus dem Ausland ausgelegt und regelt die Bedingungen zwischen einem Exporteur und einem Importeur. Im Gegensatz dazu bezieht sich ein Vertriebsvertrag auf die Regelungen zwischen einem Hersteller oder Lieferanten und dem Vertriebspartner, der die Produkte oder Dienstleistungen sowohl im Inland als auch im Ausland vertreiben kann.
Die ZFU-Zulassung ist ein wichtiger Schritt für Bildungsanbieter, die im Fernunterricht tätig sind. Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist die für diese Zulassungen zuständige Behörde. Sie stellt sicher, dass Fernlehrgänge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und den Schutz der Studierenden gewährleisten.
Die ZFU prüft und reguliert Fernunterrichtsanbieter, um sicherzustellen, dass die angebotenen Kurse qualitativ hochwertig und angemessen strukturiert sind. Dies bedeutet, dass Anbieter von Fernunterricht die ZFU-Zulassung beantragen und den Zulassungsprozess durchlaufen müssen, um ihre Kurse erfolgreich anbieten zu können.
Die ZFU-Zulassung ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal für Fernlehrgänge und Fernstudiengänge in Deutschland. ZFU steht für staatliche Zentralstelle für Fernunterricht und wurde auf Grundlage des Staatsvertrags über das Fernunterrichtswesen im Jahr 1978 eingerichtet. Die Zuständigkeit der ZFU liegt in der Anerkennung und Zulassung von Fernunterrichtsangeboten.
ZFU-Zulassungen bieten Verbraucherschutz und garantieren, dass ein Fernstudium oder Fernlehrgang bestimmten staatlichen Anforderungen in Bezug auf Qualität, Lehrinhalte und Informationspflichten entspricht. Damit haben Teilnehmer an einem staatlich zugelassenen Fernlehrgang die Sicherheit, ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot zu erhalten.
Anbieter von Fernlehrgängen und Fernstudiengängen in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, für ihre Angebote eine Zulassung von der ZFU einzuholen. Die ZFU prüft dabei, ob die Angebote im Einklang mit dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) stehen. Dies umfasst unter anderem die inhaltliche Qualität, die Qualifikation der Lehrkräfte, die Betreuung der Studierenden sowie die Transparenz über Kosten, Vertragsbedingungen und Prüfungsleistungen.
Der Zulassungsprozess bei der ZFU erfolgt in mehreren Schritten:
Als Spezialisten im Bereich der ZFU-Zulassung unterstützen wir vor allem Coaches, die rechtliche Beratung zu diesem Thema benötigen. Unser Fachwissen und unsere Erfahrungen helfen dabei, eine ZFU-Zulassung für Ihren Fernlehrgang oder Fernstudiengang zu erhalten oder bei Problemen im Zulassungsverfahren zu navigieren. Gemeinsam arbeiten wir daran, ideale Bedingungen für Ihr Bildungsangebot zu schaffen.
Um eine ZFU-Zulassung für Ihren Fernlehrgang zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln stellen. In diesem Antrag legen Sie dar, wie Ihr Fernlehrgang aufgebaut ist, und geben Informationen zu den Lehrinhalten, der Lernzielkontrolle und der Betreuung der Teilnehmer.
Schritt 1: Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor, wie z.B. den Lehrplan, die Lehrmaterialien, Musterverträge für die Teilnehmer und Beschreibungen der Lernzielkontrolle und der Betreuung der Teilnehmer.
Schritt 2: Füllen Sie das Formular "Antrag auf Zulassung, vorläufige Zulassung oder wesentliche Änderung eines Fernstudiengangs" aus und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der ZFU ein.
Schritt 3: Die ZFU prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die gesetzlichen Vorgaben des Fernunterrichtsschutzgesetzes erfüllt sind.
Schritt 4: Bei erfolgreichem Abschluss des Prüfungsverfahrens erhalten Sie die Zulassung als "staatlich zugelassener Fernlehrgang".
Die ZFU legt Wert darauf, dass die angebotenen Fernlehrgänge bestimmte Kriterien und Anforderungen erfüllen, um eine Qualitätssicherung für die Teilnehmer zu gewährleisten. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über einige der wichtigsten Aspekte, die bei der Beantragung einer ZFU-Zulassung berücksichtigt werden sollten:
Wir von der Kanzlei Taheri helfen Ihnen gerne dabei, die Anforderungen der ZFU-Zulassung zu erfüllen und Sie im gesamten Prozess zu unterstützen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der ZFU-Zulassung benötigen.
Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, die erforderlichen Unterlagen für den ZFU-Zulassungsantrag vorzubereiten und vollständig einzureichen. Zu unseren Dienstleistungen gehören:
Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich der ZFU-Zulassungen. Wir haben zahlreichen Mandanten erfolgreich dabei geholfen, für ihre Lehrgänge von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) eine Zulassung zu erhalten. Dank unserer Expertise in diesem Bereich, können wir proaktiv mögliche Probleme identifizieren und durch eine sorgfältige Vorbereitung vermeiden.
Unseren Mandanten ist es wichtig, den Prozess der ZFU-Zulassung möglichst einfach und effizient zu gestalten. Wir unterstützen Sie dabei, indem wir:
Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Mandanten ihren Weg zum erfolgreichen Fernstudienangebot mit einer ZFU-Zulassung bestmöglich beschreiten können. Wir bieten Ihnen eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung und Unterstützung, damit Sie die Zulassung für Ihren Fernlehrgang schnell und unkompliziert erhalten.
Um Ihre ZFU-Nummer zu überprüfen, können Sie die offizielle Website der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) besuchen und die entsprechende Suchfunktion nutzen.
Die Kosten für eine ZFU-Zulassung variieren je nach Anbieter und Umfang des Fernlehrgangs. Für genauere Informationen zu den anfallenden Gebühren sollten Sie sich direkt an die ZFU wenden.
Eine ZFU-Zulassung ist gem. § 12 FernUSG erforderlich für Anbieter von Fernunterricht, bei dem die Teilnahme an einem Fernlehrgang aufgrund eines Vertragsverhältnisses möglich ist und die im Fernunterrichtsschutzgesetz festgelegten Anforderungen erfüllt sind.
Eine ZFU-Akkreditierung bestätigt, dass ein Fernlehrgang den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entspricht, also fachlich und didaktisch geeignet ist, um das Lehrgangsziel zu erreichen und alle geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden.
Das Fernunterrichtsschutzgesetz gilt für alle Personen, die an einem Fernlehrgang teilnehmen möchten, unabhängig von ihrem Alter, Bildungsstand oder ihrer beruflichen Erfahrung. Es schützt die Teilnehmer vor unangemessenen oder betrügerischen Praktiken und stellt sicher, dass die angebotenen Kurse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wer ohne die ZFU-Zulassung Fernunterricht anbietet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche nach § 21 FernUSG mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden kann. Außerdem sind bereits geschlossene Verträge über Fernunterricht gem. § 7 FernUSG nichtig. Vereinbarte Vergütungen können nicht eingefordert werden und müssen gegebenenfalls sogar zurückgewährt werden.
Maßgeblich ist zunächst einmal, wann ein Fernlehrgang bzw. Fernunterricht im Sinne des § 1 FernUSG vorliegt. Dabei handelt es sich um jedwede entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei dem Lehrende und Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und der Lernerfolg durch den Lehrenden überprüft wird. Das Gesetz unterscheidet nicht danach, ob es sich um aufgezeichnete oder Live Calls handelt und ob das Material schriftlich ist oder ein Videokurs. Nach einem recht aktuellen Urteil des OLG Celle vom 01.03.2023 (Az. 3 U 85/22) ist der Begriff der Überprüfung des Lernerfolgs sehr weit zu verstehen und darunter würden auch Coachings fallen, bei dem über den Erfolg bzw. Entwicklung bzw. Umsetzung des Coachings gesprochen wird. Demnach seien gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 FernUSG lediglich solche Angebote mit reinem Freizeitwert, also ohne jeglichen wirtschaftlichen oder arbeitsbezogenen Nutzen, ausgenommen. Somit würden die meisten Coachings mit Live Calls, ob nun im 1:1 oder als Gruppen Call unter das FernUSG fallen und nach dem OLG Celle sogar B2B Coachings.
Aus dem Umgehungsverbot des § 8 FernUSG folgt außerdem, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes bewusst weit gefasst ist und es macht auch keinen Unterschied, ob der Anbieter bzw. Coach im Inland oder Ausland sitzt, solange es sich um deutsche Kunden handelt.
Ein Hoffnungsschimmer für die Coaching-Welt ist ein Beschluss des KG Berlin, wonach das FernUSG im B2B Bereich gar keine Anwendung fände. Anders als beim OLG Celle Urteil handelt es sich hier jedoch schon gar nicht um ein Urteil, so dass, solange der BGH nicht darüber entschieden hat, davon auszugehen ist, dass eine Klagewelle auf die Coaching-Welt zukommen wird.
Nein, denn das Widerrufsrecht nach § 4 FernUSG greift nach dem Urteil des OLG Celle auch bei B2B Verträgen, so dass unabhängig von der Nichtigkeit in Ermangelung der ZFU Zulassung schon aufgrund der fehlenden Widerrufsbelehrung auch ein Widerruf droht. Sprich, sogar wenn die ZFU Zulassung für künftige Verträge eingeholt wird aber die AGB nicht entsprechend professionell geändert werden (die Muster-Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge hilft hier nämlich nicht weiter), droht zwar für künftige Verträge keine Nichtigkeit mehr, gleichwohl aber ein Widerruf, welcher jederzeit als Widerrufsjoker aus dem Ärmel des Kunden gezaubert werden kann und was dazu führt, dass die gesamte Vergütung zurückgefordert wird. Aber hier gibt es Wege, sich zur Wehr zu setzen und Wertersatz für die bereits erbrachte Leistung zu fordern.
Wasserschäden können zu erheblichen Kosten führen, insbesondere für Immobilienbesitzer. Um sich vor diesen Kosten zu schützen, schließen viele eine Gebäudeversicherung ab. Doch es gibt Situationen, in denen die Gebäudeversicherung bei Wasserschäden nicht zahlt. In diesem Artikel möchten wir aufzeigen, wann dies der Fall sein kann und was man tun kann, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass die Versicherung zahlt.
Zunächst ist es wichtig, die genauen Versicherungsbedingungen der eigenen Gebäudeversicherung zu verstehen. Nicht alle Versicherungen decken dieselben Ereignisse ab, und es gibt verschiedene Gründe, warum eine Versicherung die Zahlung für Wasserschäden verweigern kann. Dazu gehören zum Beispiel Schäden durch Hochwasser oder Grundwasser, Schäden durch Abwasser-Rückstau und Schäden durch Wasser aus Behältern wie Eimern oder Gießkannen. Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen der Versicherungsnehmer nicht ausreichend gegen bestimmte „Elementarschäden“ versichert ist und die Versicherung deshalb nicht zahlt oder aber der Versicherungsnehmer das Risiko des Schadenseintritts grob fahrlässig erhöht hat.
Eine Gebäudeversicherung bietet Schutz für Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung und deckt in der Regel Schäden durch Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser und weitere Naturereignisse ab. Sie beinhaltet auch Schutz für feste Bestandteile des Gebäudes wie Garagen, Carports und Nebengebäude. In der Gebäudeversicherung sind normalerweise auch die Kosten für Aufräumarbeiten, Reparaturen und Wiederaufbau eingeschlossen.
Bei Wasserschäden kommt die Gebäudeversicherung in der Regel für Schäden auf, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser verursacht wurden. Das betrifft Schäden, die zum Beispiel durch Wasserrohrbrüche oder Undichtigkeiten an Heizungsanlagen entstehen. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass Schäden durch Überschwemmungen oder Starkregen meist nicht in der Standard-Gebäudeversicherung enthalten sind und eine zusätzliche Elementarschadenversicherung erfordern.
Wann zahlt die Versicherung bei Wasserschaden nicht? In manchen Fällen kann es vorkommen, dass die Versicherung die Entschädigung verweigert. Zum Beispiel kann dies der Fall sein, wenn:
Wir bei der TAHERI Rechtsanwaltskanzlei verstehen, wie wichtig es ist, Ihre Rechte zu kennen und bei Bedarf die richtige rechtliche Unterstützung zu erhalten. Falls Ihre Gebäudeversicherung einen Wasserschaden nicht zahlen möchte, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu helfen und eine angemessene Entschädigung sicherzustellen.
Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Gebäudeversicherung bei Wasserschäden nicht zahlt. In diesem Abschnitt werden die häufigsten Gründe aufgezählt und beschrieben.
Oftmals zahlt die Versicherung nicht, wenn der Wasserschaden aufgrund mangelnder Wartung entstanden ist. Das können zum Beispiel undichte Wasserleitungen sein, die aufgrund von fehlender Instandhaltung geplatzt sind. Wir empfehlen daher, regelmäßige Kontrollen der Wasserinstallationen durchzuführen, um solche Schäden zu verhindern.
Die Versicherung zahlt nicht, wenn der Wasserschaden durch Ereignisse verursacht wurde, die nicht in der Police abgedeckt sind. Hierzu zählen zum Beispiel Hochwasser, Grundwasser, Abwasser-Rückstau oder Schäden durch Regenrinnen und Fallrohre. Es ist wichtig, dass Sie sich genau über die Inhalte Ihrer Versicherung informieren und gegebenenfalls zusätzlichen Schutz abschließen.
Ein weiterer Grund, warum die Versicherung bei einem Wasserschaden nicht zahlt, kann fahrlässiges Verhalten des Versicherten sein. Wenn zum Beispiel ein Wasserschaden durch eine undichte Waschmaschine entsteht, die nicht ordnungsgemäß angeschlossen wurde, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Den Wasserschaden zahlt die Versicherung nicht, wenn es sich um einen sogenannten "Elementarschaden" handelt und Elementarschäden beim Versicherten nicht gedeckt sind. Typische Beispiele hierfür sind Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmungen oder Erdrutsche.
Um sicherzustellen, dass Ihr Wasserschaden von der Versicherung abgedeckt wird, ist es wichtig, sich über den Umfang der Versicherungspolice im Klaren zu sein und entsprechende Zusatzversicherungen abzuschließen, falls notwendig. Sollten dennoch Unstimmigkeiten auftreten und Ihre Versicherung die Zahlung verweigern, kann es sinnvoll sein, sich anwaltlich beraten zu lassen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.
Um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass die Gebäudeversicherung zahlt, empfehlen wir Ihnen, regelmäßige Inspektions- und Wartungsarbeiten durchzuführen. Dies umfasst unter anderem:
Durch die regelmäßige Instandhaltung können viele Wasserschäden verhindert oder zumindest rechtzeitig erkannt werden, was wiederum die Chancen auf eine Übernahme der Kosten durch die Versicherung erhöht.
Sollte dennoch ein Wasserschaden eintreten, ist es wichtig, dass Sie folgende Schritte beachten, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Schadensregulierung durch die Versicherung zu erhöhen:
Wir sind darauf spezialisiert, unseren Mandanten zu helfen, wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt. Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Unterstützung im Bereich Wasserschäden und Versicherungsrecht an. Dazu gehören:
Wir wissen, wie frustrierend es sein kann, wenn die Gebäudeversicherung bei Wasserschäden nicht zahlt. Nutzen Sie unsere Expertise: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für eine erste Beratung, in der wir Ihre individuelle Situation besprechen und gemeinsam die nächsten Schritte planen. Vertrauen Sie auf die Erfahrung der TAHERI Rechtsanwaltskanzlei, um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
Dank unserer Expertise und Erfahrung konnten wir schon vielen Mandanten bei Wasserschäden helfen:
Die Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für einen Wasserschaden im Bad, wenn der Schaden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser verursacht wurde. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Rohr bricht oder ein Schlauch platzt.
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden ab, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstehen. Dazu gehören beispielsweise gebrochene Rohre, geplatzte Schläuche oder defekte Heizungsanlagen. Allerdings sind im Regelfall keine Elementarschäden, wie zum Beispiel durch Hochwasser oder Grundwassereintritt, abgedeckt. Für solche Schäden muss eine zusätzliche Elementarversicherung abgeschlossen werden.
Folgeschäden sind Schäden, die als indirekte Folge eines Wasserschadens auftreten. Dazu gehören beispielsweise Schimmelpilzbildung oder Folgeschäden an elektrischen Geräten. In der Regel deckt die Gebäudeversicherung auch Folgeschäden ab, sofern der ursprüngliche Wasserschaden unter den Versicherungsschutz fällt.
Grobe Fahrlässigkeit ist gekennzeichnet durch die Missachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfaltspflichten. Im Kontext eines Wasserschadens kann das zum Beispiel bedeuten, eine Badewanne unbeaufsichtigt zu befüllen, offensichtliche Anzeichen für einen bevorstehenden Wasserschaden zu ignorieren oder die Wartung der Wasserinstallationen zu vernachlässigen.
Ein Schufa Eintrag kann unter Umständen die Existenz bedrohen, wenn er den Abschluss eines Mietvertrags, den Zugang zu Krediten, die Kontoeröffnungen oder andere Finanzgeschäfte erschwert. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie man einen solchen Eintrag entfernen lassen kann. In diesem Artikel wollen wir die Grundlagen zur Schufa und den Einträgen erläutern, um dabei zu helfen negative unberechtigte Schufa Einträge zu löschen.
Die TAHERI Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg ist bestens vertraut mit der aktuellen Rechtsprechung rund um die Schufa. Wir möchten in diesem Abschnitt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Schufa Einträge geben.
Die Schufa Holding AG ist eine deutsche Wirtschaftsauskunftei, die Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern speichert und Informationen zur Bonität (Kreditwürdigkeit) der Personen zur Verfügung stellt. Negative Schufa Einträge können dazu führen, dass Banken, Vermieter oder andere Unternehmen Ihre Kreditwürdigkeit anzweifeln, was wiederum Schwierigkeiten bei der Aufnahme von Krediten, Abschluss von Miet- und Leasingverträgen oder ähnlichen Geschäften verursachen kann.
Ihre Schufa Einträge zu löschen ist daher ein wichtiger Schritt, um Ihre Bonität wiederherzustellen und von besseren Konditionen bei Vertragsabschlüssen (z.B. Kredite) zu profitieren. Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Schufa Eintrag gelöscht werden kann:
Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, ihre Schufa Einträge löschen zu lassen, indem wir uns zunächst die Selbstauskunft anschauen, damit wir gemeinsam herausfinden können, ob es Einträge gibt, die gelöscht werden können.
Anhand der erhaltenen Informationen überprüfen wir die Fristen und Rechtmäßigkeit der Daten und bereiten die notwendigen Schritte vor, um den Antrag auf Entfernung des Schufa Eintrags erfolgreich durchzuführen. Dabei nutzen wir unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit der Schufa und den zuständigen Behörden, um den Prozess effektiv und zeitnah umzusetzen.
Die TAHERI Rechtsanwaltskanzlei ist ein starker Partner, wenn es darum geht einen negativen Schufa Eintrag zu löschen. Unsere Fachkompetenz, die Erfahrung aus hunderten Lösch-Anträgen, sowie unsere schnelle und unkomplizierte Kommunikation ermöglichen es uns, Lösungen für Ihre Situation zu entwickeln und Sie auf dem Weg zur Löschung Ihrer Schufa Einträge bestmöglich zu unterstützen.
Wenden Sie sich gerne an uns, um Ihre Optionen mit uns zu besprechen.
Wollen Sie einen Schufa Eintrag löschen lassen müssen Sie entweder den Gläubiger - das Unternehmen, das den Eintrag veranlasst hat - oder die Schufa selbst kontaktieren, um die Löschung zu beantragen.
Im Folgenden erklären wir, was in welchem Fall und in welcher Reihenfolge zu tun ist.
Überprüfung der Schufa-Einträge: Zuerst sollten Sie eine Datenkopie Ihrer Schufa-Einträge anfordern, um zu prüfen, welche Einträge vorhanden sind. Diese Auskunft nach §15 DSGVO kann über das Online-Formular Datenkopie kostenfrei angefragt werden.
Kontakt mit Gläubigern aufnehmen: Wenn ein Eintrag falsch, veraltet oder unberechtigt ist, sollten Sie sich zunächst an die Gläubiger wenden, die für den Eintrag verantwortlich sind. In einigen Fällen kann dies genügen, um den Eintrag zu korrigieren oder zu entfernen. Dafür haben wir einen Musterbrief vorbereitet, den Sie gerne auf Anfrage von uns erhalten.
Kontakt mit der Schufa aufnehmen: Sollte der Gläubiger den Eintrag nicht korrigieren oder entfernen, können Sie direkt an die Schufa herantreten Die Schufa selbst empfiehlt dafür den Postweg und verlangt zusätzlich eine Kopie des Personalausweises zur Identitätsbestätigung. Beschreiben Sie also kurz den Sachverhalt und schicken Sie Kopien von Dokumenten mit, die Ihr Anliegen belegen.
Wichtig: Unterschreiben Sie den Brief persönlich und schicken Sie den Brief als Einschreiben an die SCHUFA, sowie eine Kopie an den, oder die Gläubiger.
Kontaktadresse für Einsprüche:
SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 103441
50474 Köln
Falls Sie diese Schritte bereits unternommen haben und Ihre Schufa-Einträge bestehen bleiben und verhindern, dass Sie einen Kredit, oder einen Mietvertrag bekommen, haben Sie weitere Optionen.
Einschaltung der Schufa-Ombudsfrau: Sollte der Fall von der Schufa nicht gelöst werden, können Sie die Schufa-Ombudsfrau einschalten. Sie prüft die Angelegenheit und kann, wenn sie zu dem Ergebnis kommt, dass es einen Nachteil durch den Eintrag gab, durch einen Schiedsspruch dafür sorgen, dass der Eintrag gelöscht oder korrigiert wird.
Einschaltung eines Anwalts: Falls die Schufa oder die Gläubiger nicht kooperieren, kann es notwendig sein, einen Anwalt einzuschalten. Die TAHERI Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Sie gerne bei diesem Schritt und setzt sich schnell und unkompliziert für Sie ein, um Ihre Schufa Einträge zu löschen.
In der Regel geschieht dies über einen außergerichtlichen Vergleich, dem die Schufa in 95% aller Fälle zustimmt, da Sie den Klageweg nur verlieren kann. Laut einem aktuellen Urteil des europäischen Gerichtshof darf der Schufa Score nicht maßgeblich für die Kreditwürdigkeit sein. (Urteile vom 07.12.2023 - C-634/21; C-26/22; C-64/22)
In manchen Fällen können negative Einträge automatisch aus der Schufa-Datenbank gelöscht werden. Beispielsweise veraltete Einträge oder solche, die aufgrund einer Personenverwechslung entstanden sind, können ohne weiteres Zutun entfernt werden.
Jeder Schufa Eintrag muss gut begründet sein. Gibt es keinen Grund für einen negativen Eintrag oder beruht der Eintrag auf falschen, unvollständigen oder unrechtmäßig übermittelten Daten, muss der Schufa-Eintrag gelöscht werden.
So kann es sein, dass ein negativer Schufa-Eintrag besteht, obwohl die offene Forderung bereits beglichen wurde. Einen solchen Schufa Eintrag können Sie ganz einfach selbst löschen lassen.
Der Antrag auf Löschung ist in diesem Fall nicht bei der Schufa einzureichen, sondern bei dem Unternehmen, das den unberechtigten Eintrag verursacht hat. Die Auskunftei sollte jedoch ebenfalls über den Vorgang informiert werden.
Bisher war es so, dass eine Privatinsolvenz selbst nach Erhalt der Restschuldbefreiung noch drei Jahre lang negativ in der Schufa vermerkt wurde. Diese Speicherdauer wurde vom Generalanwalt des EuGH als ungerechte Benachteiligung der Verbraucher eingestuft.
Die Schufa hat darauf reagiert und angekündigt, dass sämtliche Informationen zur Insolvenz bereits nach sechs Monaten aus dem Schufa-Register entfernt werden. Sollten Ihre negativen Einträge 6 Monate nach Ihrer Restschuldbefreiung noch in der Schufa stehen können Sie diese löschen lassen.
Wir verstehen, wie frustrierend es sein kann, einen negativen Schufa Eintrag zu haben. In diesem Abschnitt finden Sie weitere Informationen zum Musterbrief und Lösch-Antrag.
Ein Musterbrief kann Ihnen dabei helfen, Ihre Forderung nach Löschung eines Schufa Eintrags klar und präzise zu formulieren. Im Musterbrief müssen folgende Informationen enthalten sein:
Wenn Sie einen Schufa Eintrag löschen lassen möchten, aber nicht genau wissen, wie Sie den Musterbrief und Antrag formulieren sollen, sind wir gerne bereit, Ihnen dabei zu helfen. Unsere Erfahrung ermöglicht es uns, Ihnen die bestmögliche Unterstützung und Beratung zu bieten.
Unser Ziel ist es, den Prozess für Sie so einfach und effizient wie möglich zu gestalten.
Kontaktieren Sie uns, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.
Die Dauer der Löschung eines Eintrags hängt von verschiedenen Faktoren ab. In manchen Fällen können nur wenige Wochen bis zum Löschungsbescheid vergehen, während es in anderen Fällen mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.
Die Kosten für die Löschung können variieren, je nachdem, welcher Dienstleister beauftragt wird und wie komplex der Fall ist. Bei unserer TAHERI Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg bieten wir individuelle Beratung und transparente Preisgestaltung, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten.
Die automatische Entfernung von Einträgen erfolgt in der Regel nach einer bestimmten Frist, die vom jeweiligen Vermerk abhängt. Beispielsweise werden getätigte Kreditanfragen bei der SCHUFA automatisch nach 12 Monaten gelöscht.
Es gibt unterschiedliche Löschfristen. Eine bezahlte Forderung bleibt normalerweise drei Jahre nach der vollständigen Begleichung der Forderung bestehen, abhängig von der Art des Eintrags und anderen individuellen Umständen. Nach der neuesten Entwicklung in der Rechtsprechung sind jedoch die Löschfristen der Schufa rechtswidrig. Unsere TAHERI Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg hilft Ihnen zur vorzeitigen Löschung negativer Schufa Einträge.
Um einen Vermerk entfernen zu lassen, können Sie sich entweder direkt an die SCHUFA oder an die Gläubiger wenden, die für den jeweiligen Vermerk verantwortlich sind. Unsere TAHERI Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg unterstützt Sie gerne bei diesem Prozess, um Ihnen den bestmöglichen Erfolg bei der Löschung Ihres Eintrags zu ermöglichen.
Nicht alle Einträge können gelöscht werden. Einige Einträge, wie beispielsweise nicht-löschbare Einträge, bleiben für eine bestimmte Zeit gespeichert, unabhängig von den Umständen. Es ist jedoch möglich, falsche, veraltete oder unberechtigte Einträge löschen zu lassen. Wir verfassen zusammen mit dem Generalanwalt beim EuGH Pikamäe (Rechtssachen C-26/22 und C-64/22) im Übrigen die Rechtsauffassung, dass das gesamte Geschäftsmodell der Schufa rechtswidrig ist, weil es ein unzulässiges Profiling darstellt, was nach der DSGVO verboten ist. Das gilt für den gesamten Schufa Score bzw. Basiswert, weil es gegen Art. 22 Abs.1 DSGVO verstößt. Bei Fragen zur Löschung Ihres Schufa-Eintrags stehen wir Ihnen in unserer TAHERI Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg gerne zur Verfügung.
Tatsächlich steht Ihnen gemäß Art. 82 DSGVO ein Schadensersatz für den immateriellen Schaden in Gestalt eines angemessenen Schmerzensgelds zu und zwar im Falle einer falschen bzw. unberechtigten Einmeldung gegen den entsprechenden Gläubiger und im Falle, dass die Schufa den Eintrag unberechtigt nicht löscht, auch gegen die Schufa selbst, wie es zunächst das Landgericht Hannover (LG Hannover, Urteil vom 14. Februar 2002, Aktenzeichen: 12 O 129/21) und nun auch der EuGH, das höchste europäische Gericht, in einem Grundsatzurteil (EuGH, Urteil vom 4. Mai 2023, Rechtssache C-300/21) entschieden hat. Entscheidend ist, ob Ihnen ein Schaden entstanden ist. Das kann der Fall sein, dadurch, dass Ihnen bspw. ein Kredit nicht gewährt wurde, oder ein sonstiger Vertrag wegen der vermeintlich schlechten Bonität abgelehnt wurde oder aber Sie sonst wie nachweisbar durch den Schufa Score bzw. den Negativeintrag bloßgestellt wurden. Nach dem EuGH ist eine sog. Bagatellgrenze unzulässig, das heißt, schon die Rufschädigung reicht für die Bejahung eines Schadens und schon die unrechtmäßige Meldung von Negativmerkmalen an die Schufa begründet einen Anspruch auf angemessenes Schmerzensgeld, sowohl gegenüber dem betreffenden Gläubiger als auch gegen die Schufa selbst. Damit sinkt die Hürde erheblich, Schadensersatz wegen eines negativen Schufa Eintrags zu verlangen und das neben dem Schadensersatz gegen den entsprechenden Gläubiger, was oftmals hinzutritt. Das Schmerzensgeld beläuft sich in der bisherigen Rechtsprechung, die sich noch in den Kinderschuhen befindet, meist bei 1.000 Euro bis 5.000 Euro. Unsere TAHERI Rechtsanwaltskanzlei hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Gläubiger und Schufa.
Ein Coaching-Vertrag dient als Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Coach und Klient. Hier werden die Ziele der Vertragsbeziehung, die Rolle des Auftragnehmers sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt. Es ist wichtig, sich als Coach rechtlich abzusichern und eine solide Basis für die Zusammenarbeit mit dem Klienten zu schaffen, um gemeinsam die gewünschte Veränderung zu gestalten.
Neben der Klärung von Zielen und Verantwortlichkeiten sollten in einem Coaching-Vertrag auch die Rahmenbedingungen wie Kosten, Termine und Kündigungsmodalitäten geregelt sein. Darüber hinaus ist es ratsam, eine Leistungsbeschreibung aufzunehmen, die genau definiert, welche Dienstleistungen vom Coach erbracht werden und welche nicht. So können Missverständnisse und Konflikte vermieden werden.
Ein Coaching-Vertrag ist ein wesentliches Instrument, um die Zusammenarbeit zwischen Coach und Klienten zu regeln. Um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte abgedeckt sind, empfehlen wir die folgenden Punkte in einem Coaching-Vertrag zu berücksichtigen:
Als TAHERI Rechtsanwaltskanzlei unterstützen wir Coaches bei der Erstellung von Coaching Verträgen, die sowohl für B2B- als auch B2C-Kontexte geeignet sind. Dabei achten wir darauf, dass die Inhalte und Regelungen im Coaching-Vertrag den aktuellen rechtlichen Standards entsprechen, sodass Sie sich auf Ihre Arbeit als Coach konzentrieren können.
Ein Coaching-Vertrag sollte klar und präzise die Rahmenbedingungen des Verhältnisses zwischen dem Coach und dem Klienten definieren. Dabei gibt es einige Aspekte, die vermieden werden sollten. In diesem Abschnitt beschreiben wir, was nicht in einem Coaching-Vertrag enthalten sein sollte.
Zunächst sollte kein formaler Vertrag für das Coaching vage oder unklare Angaben enthalten. Alle Leistungen, die vom Coach erbracht werden sollen, sollten eindeutig definiert sein, um Missverständnisse und spätere Konflikte zu vermeiden.
Es ist auch wichtig, keine übertriebenen oder falschen Zusagen zu machen. Als Coach sollten wir realistische Erwartungen in Bezug auf die Ergebnisse und Erfolge des Coachings setzen, um das Vertrauen des Klienten nicht zu gefährden und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Ein Coaching-Vertrag sollte keine unangemessenen Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen enthalten. Es muss sichergestellt werden, dass die Haftung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht. Eine angemessene Haftungsbeschränkung ist zwar möglich, jedoch sollte die Haftung des Coaches nicht vollständig ausgeschlossen werden.
In Bezug auf die Kündigung des Vertrages sollte klar geregelt sein, unter welchen Umständen der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden darf. Dieser Aspekt ist insbesondere dann wichtig, wenn Klienten den Vertrag aufgrund von fehlenden Ergebnissen kündigen wollen, aber die Inhalte des Coachings nicht oder nicht ausreichend umgesetzt haben.
Zum Schluss sollten keine unnötigen Klauseln in den Vertrag aufgenommen werden, die den Umfang der Vereinbarung erweitern oder den Fokus vom eigentlichen Coaching-Prozess ablenken. Der Coaching-Vertrag sollte sich ausschließlich auf die Aspekte konzentrieren, die das Verhältnis zwischen Coach und Klient regeln.
Insgesamt ist es wichtig, dass Coaches auf diese Punkte achten, um einen professionellen und rechtssicheren Coaching-Vertrag zu erstellen. Die TAHERI Rechtsanwaltskanzlei unterstützt bei der Vertragsgestaltung, so dass Coaching-Verträge rechtlich einwandfrei sind und den Anforderungen entsprechen.
In einer Coaching-Vertragsvorlage ist die Leistungsbeschreibung ein wichtiger Bestandteil, um die Erwartungen beider Parteien klar festzulegen. Wir unterstützen Coaches dabei, ihren Coaching-Vertrag präzise zu gestalten. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Aspekte, die eine Leistungsbeschreibung enthalten sollte.
Durch die Erstellung einer präzisen Leistungsbeschreibung können Sie Missverständnisse vermeiden und gleichzeitig den Wert ihrer Dienstleistungen für Ihre potenziellen Klienten demonstrieren.
Insbesondere nach den jüngsten Ereignissen im Coaching-Markt, ist ein rechtlich sicherer Vertrag unabdingbar. Wir raten Ihnen daher, hier nicht an der falschen Stelle zu sparen.
Die Kosten für die Erstellung eines Coaching-Vertrages können je nach Komplexität und Umfang des Vertrags variieren. Wir analysieren jeden einzelnen Fall sorgfältig, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Aspekte abgedeckt sind, und erstellen einen individuellen Kostenvoranschlag, der auf den spezifischen Bedürfnissen des Coaches basiert.
Um Ihnen eine Vorstellung von den möglichen Kosten zu geben, liegen die Honorare von in der Wirtschaft tätigen Beratern und Experten in der Regel zwischen 250 und 400 Euro pro Zeitstunde. Da unsere Kanzlei spezialisiert ist auf Vertragsgestaltung, können Sie sicher sein, dass wir effizient arbeiten und somit die Kosten für Sie überschaubar halten. Wir bieten hier ausgezeichnete Qualität zu attraktiven Preisen und arbeiten hierbei neben Zeithonorar auch mit Preispauschalen, so dass Sie maximale Preissicherheit und Transparenz genießen.
Um mehr über die Kosten und unseren Service zu erfahren, empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir Ihre spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen besprechen können. So können wir den besten Weg finden, um sicherzustellen, dass Ihr Coaching-Vertrag den Anforderungen entspricht und Ihr Coaching-Unternehmen rechtlich abgesichert ist.
Als TAHERI Rechtsanwaltskanzlei unterstützen wir Coaches bei der Gestaltung von Coaching Verträgen. In diesem Abschnitt möchten wir erläutern, wie ein Coaching-Vertrag den Coach schützt.
Ein sorgfältig ausgearbeiteter Coachingvertrag stellt sicher, dass die Rollen und Verantwortlichkeiten von Coach und Klient klar definiert sind. Verbindliche Vereinbarungen wie Anzahl, Dauer und Abstände der einzelnen Termine geben dem Coach Sicherheit hinsichtlich der organisatorischen Aspekte des Coachings.
Rechte und Pflichten beider Parteien sind im Vertrag festgelegt. Der Coach ist dabei verpflichtet, professionelle und qualitative Dienstleistungen anzubieten. Gleichzeitig werden auch die Erwartungen an den Klienten, wie beispielsweise aktive Teilnahme, pünktliches Erscheinen und Zahlung der vereinbarten Gebühren, klar dargelegt.
Der Coachingvertrag legt außerdem fest, wie Datenschutz und Vertraulichkeit gehandhabt werden. Diese Bestimmungen schützen den Coach vor unberechtigten Weitergaben von Informationen und ermöglichen es ihm, seinem Klienten gegenüber einen vertrauensvollen und professionellen Rahmen für das Coaching zu bieten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Haftungsbegrenzung. Im Vertrag kann der Coach festlegen, dass er nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet. Damit wird verhindert, dass der Coach unverhältnismäßig hohen Haftungsansprüchen ausgesetzt wird, wenn beispielsweise der Klient mit den Ergebnissen des Coachings nicht zufrieden ist.
Schließlich schafft der Coachingvertrag auch eine strukturelle Basis für das Coaching, indem Ziele, Methoden und Rahmenbedingungen definiert werden. Dies hilft dem Coach, den Prozess des Coachings nachhaltig, effektiv und erfolgreich zu gestalten.
Insgesamt sorgt ein gut ausgearbeiteter Coachingvertrag dafür, dass der Coach sowohl rechtlich als auch organisatorisch abgesichert ist und sich auf die erfolgreiche Durchführung des Coachings konzentrieren kann. Als TAHERI Rechtsanwaltskanzlei unterstützen wir Coaches dabei, Verträge zu gestalten, die ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen und ihnen die Sicherheit bieten, die sie für ihre Arbeit benötigen.
Ein Coaching-Vertrag kann sowohl individualvertraglich als auch als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gestaltet werden, je nach individueller Bedeutung und Funktion Ihres Coachings. In diesem Abschnitt erläutern wir die Unterschiede und Anwendungen beider Elemente.
Ein Coaching-Vertrag als Individualvertrag ist eine spezifische Vereinbarung zwischen Coach und Klient, in der die Ziele und Rahmenbedingungen der Vertragsbeziehung festgelegt sind. Beispiele für solche Punkte sind die Rollen beider Parteien, Rechte und Pflichten, die Dauer der Zusammenarbeit und die zu erbringenden Leistungen. Eine Coaching Vertrag Vorlage oder ein Coaching Vertrag Muster kostenlos kann dabei helfen, eine strukturierte Grundlage für die Gestaltung des Vertrages zu schaffen. Als Coach kann man auf einen Coaching Vertrag kostenlos oder Coaching Vereinbarung Vorlage zurückzugreifen und diesen dann entsprechend der individuellen Leistung anpassen. Ein solcher individueller Coaching-Vertrag ist für individuellere Kundenbeziehungen besonders geeignet und bietet eine besser zugeschnittene Vertragssituation als bei AGB.
AGB, oder Allgemeine Geschäftsbedingungen sind allgemeine Regelungen, die für alle Verträge eines Unternehmens gelten. Sie bilden die rechtliche Grundlage für das Geschäftsverhältnis zwischen Unternehmen und Kunden und enthalten wichtige Informationen wie Zahlungs- und Lieferbedingungen, Haftung und Widerrufsrecht.
In der Praxis besteht der Hauptunterschied zwischen Coaching-Vertrag und Coaching AGB darin, dass der Coaching-Vertrag direkt auf die individuelle Beziehung und Vereinbarung zwischen Coach und individuellem Klient abzielt, während die Coaching AGB generelle Regelungen festlegen, die für alle Kunden gelten. Je nach Geschäftsmodell und Kundenstamm entscheidet sich somit, welches Instrument das für Sie geeignetere ist. Die Coaching AGB können auch den Coaching-Vertrag wunderbar ergänzen und stellen sicher, dass alle notwendigen rechtlichen Aspekte abgedeckt sind.
Als TAHERI Rechtsanwaltskanzlei unterstützen wir Coaches bei der Gestaltung von Coaching Verträgen und bieten Beratung bei der Erstellung individueller Vereinbarungen und Coaching AGB. Unser Ziel ist es, unseren Mandanten Sicherheit und Professionalität im Umgang mit ihren Klienten zu gewährleisten und aufkommende rechtliche Fragen zu klären.
Das Fernabsatzrecht ist ein Bereich des Verbraucherschutzrechts, das sich auf Verträge bezieht, die zwischen Unternehmern und Verbrauchern unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden. Dieses Recht dient dazu, den Verbraucher vor unfairen Geschäftspraktiken zu schützen und ihn ausreichend über seine Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Vertrag zu informieren.
Für Coaches kommt das Fernabsatzrecht insbesondere dann zur Anwendung, wenn sie ihre Dienstleistungen online anbieten, etwa in Form von Webinaren, Videokonferenzen oder über eine Plattform, die Klienten ermöglicht, ihre Dienstleistungen über das Internet zu buchen und zu bezahlen. In solchen Fällen ist es wichtig, dass Coaches sich über ihre rechtlichen Pflichten im Klaren sind und entsprechende Regelungen im Coaching-Vertrag vorsehen.
Einige Punkte, die Coaches dabei beachten sollten, sind:
Die TAHERI Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Coaches dabei, ihre Coaching Verträge entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und des Fernabsatzrechts zu gestalten, um Rechtskonformität und ein faires Vertragsverhältnis zwischen Coach und Klient zu gewährleisten.
Der Verbraucherschutz bietet einen rechtlichen Rahmen, der Klienten im Coaching-Bereich vor unlauteren Geschäftspraktiken schützt. Es stellt sicher, dass Klienten korrekt und ehrlich informiert sind und dass ihre Rechte gewahrt werden. Die TAHERI Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Coaches dabei, den Verbraucherschutzbestimmungen gerecht zu werden. Wir sind der Meinung, dass ein guter Coaching-Vertrag zur Sicherheit und Zufriedenheit beider Parteien beiträgt.
Grundsätzlich bedarf ein Coaching-Vertrag keiner besonderen Form und kann auch mündlich geschlossen werden. Der Klient sollte den Coaching-Vertrag jedoch idealerweise unterschreiben, damit später im Falle eines Konflikts Beweissicherheit herrscht. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, entsprechende Sicherheit zu schaffen, was Beweismittel angeht. Unsere TAHERI Rechtsanwaltskanzlei berät Sie gerne hierzu. Mit diesem Coaching-Vertrag bzw. Coaching AGB werden die Bedingungen und Pflichten beider Parteien festgelegt. Es ist wichtig, dass der Klient den Vertrag versteht und ihm zustimmt, bevor er ihn unterschreibt. Wir unterstützen Coaches, einen leicht verständlichen und rechtlich sicheren Vertrag bzw. AGB zu erstellen.
Ja, Coaches müssen auf den Datenschutz hinweisen und dafür sorgen, dass die personenbezogenen Daten der Klienten sicher gespeichert und verarbeitet werden. Dies ist notwendig, um den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerecht zu werden. In einem Coaching-Vertrag sollte der Umgang mit personenbezogenen Daten genau beschrieben und den Klienten bekannt gemacht werden. Wir helfen Ihnen dabei, diesen wichtigen Aspekt in Ihrem Vertrag zu berücksichtigen.
Wenn Sie Coaching-Dienstleistungen für Verbraucher (also nicht ausschließlich für Unternehmen) anbieten, müssen Sie eine Widerrufsbelehrung erteilen. Der Klient hat das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist (meist 14 Tage) vom Vertrag zurückzutreten, ohne Angabe von Gründen. Nach der Rechtsprechung des AGB können sogar Existenzgründer unter Umständen als “noch Verbraucher” gelten (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2005, II ZB 36/04 und BGH, Urteil vom 15.11.2007 – III ZR 295/06 – NJW 2008, 435). Komplex wird es, wenn Sie mit Ihrem Coaching einen vielseitigen Kundenstamm bedienen. Benötigen Sie dann zwei verschiedene Verträge und AGB, einmal für Unternehmer und einmal für Verbraucher? Keine Sorge. Unsere TAHERI Rechtsanwaltskanzlei schafft für Sie eine Lösung, bei der sich nur diejenigen auf Verbraucherrechte berufen dürfen, die es auch wirklich sind. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich diesbezüglich rechtlich absichern können. Die Widerrufsbelehrung für Verbraucher muss korrekt und vollständig sein, um einem kostspieligen Widerruf vorzubeugen. Es gibt keine Muster-Widerrufsbelehrung, die für sämtliche Coaching Verträge gleich gelten würde, sondern es hängt stark von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa auch, ob Sie digitale Inhalte bzw. Produkte anbieten. Die TAHERI Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Coaches bei der Erstellung einer korrekten Widerrufsbelehrung für ihre Verträge.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von hCaptcha laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von Turnstile laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen