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Das wichtigste im Überblick

  • Die ZFU-Zulassung stellt die Qualität und den Schutz von Fernunterricht sicher
  • Der Zulassungsprozess muss von Fernunterrichtsanbietern durchlaufen werden
  • Eine erfolgreiche Zulassung erfordert die Bewältigung verschiedener Herausforderungen

Inhalt

ZFU Zulassung

Die ZFU-Zulassung ist ein wichtiger Schritt für Bildungsanbieter, die im Fernunterricht tätig sind. Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist die für diese Zulassungen zuständige Behörde. Sie stellt sicher, dass Fernlehrgänge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und den Schutz der Studierenden gewährleisten.

Die ZFU prüft und reguliert Fernunterrichtsanbieter, um sicherzustellen, dass die angebotenen Kurse qualitativ hochwertig und angemessen strukturiert sind. Dies bedeutet, dass Anbieter von Fernunterricht die ZFU-Zulassung beantragen und den Zulassungsprozess durchlaufen müssen, um ihre Kurse erfolgreich anbieten zu können.

Was ist eine ZFU Zulassung?

Die ZFU-Zulassung ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal für Fernlehrgänge und Fernstudiengänge in Deutschland. ZFU steht für staatliche Zentralstelle für Fernunterricht und wurde auf Grundlage des Staatsvertrags über das Fernunterrichtswesen im Jahr 1978 eingerichtet. Die Zuständigkeit der ZFU liegt in der Anerkennung und Zulassung von Fernunterrichtsangeboten.

ZFU-Zulassungen bieten Verbraucherschutz und garantieren, dass ein Fernstudium oder Fernlehrgang bestimmten staatlichen Anforderungen in Bezug auf Qualität, Lehrinhalte und Informationspflichten entspricht. Damit haben Teilnehmer an einem staatlich zugelassenen Fernlehrgang die Sicherheit, ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot zu erhalten.

Wie und warum ZFU-Zulassungen in Deutschland vergeben werden

Anbieter von Fernlehrgängen und Fernstudiengängen in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, für ihre Angebote eine Zulassung von der ZFU einzuholen. Die ZFU prüft dabei, ob die Angebote im Einklang mit dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) stehen. Dies umfasst unter anderem die inhaltliche Qualität, die Qualifikation der Lehrkräfte, die Betreuung der Studierenden sowie die Transparenz über Kosten, Vertragsbedingungen und Prüfungsleistungen.

Der Zulassungsprozess bei der ZFU erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Antragstellung: Anbieter reichen einen Antrag auf Zulassung, vorläufige Zulassung oder wesentliche Änderung eines Fernlehrgangs oder Fernstudiengangs ein.
  2. Prüfung: Die ZFU prüft die eingereichten Unterlagen und gegebenenfalls gibt es Rückfragen oder notwendige Änderungen.
  3. Zulassungsbescheid: Nach erfolgreicher Prüfung und Erfüllung aller Anforderungen erhält der Anbieter den Zulassungsbescheid.
  4. Veröffentlichung: Das Angebot wird anschließend in der Liste der zugelassenen Fernlehrgänge und Fernstudiengänge veröffentlicht.

Als Spezialisten im Bereich der ZFU-Zulassung unterstützen wir vor allem Coaches, die rechtliche Beratung zu diesem Thema benötigen. Unser Fachwissen und unsere Erfahrungen helfen dabei, eine ZFU-Zulassung für Ihren Fernlehrgang oder Fernstudiengang zu erhalten oder bei Problemen im Zulassungsverfahren zu navigieren. Gemeinsam arbeiten wir daran, ideale Bedingungen für Ihr Bildungsangebot zu schaffen.

Das Vorgehen

Um eine ZFU-Zulassung für Ihren Fernlehrgang zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln stellen. In diesem Antrag legen Sie dar, wie Ihr Fernlehrgang aufgebaut ist, und geben Informationen zu den Lehrinhalten, der Lernzielkontrolle und der Betreuung der Teilnehmer.

Schritt 1: Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor, wie z.B. den Lehrplan, die Lehrmaterialien, Musterverträge für die Teilnehmer und Beschreibungen der Lernzielkontrolle und der Betreuung der Teilnehmer.

Schritt 2: Füllen Sie das Formular "Antrag auf Zulassung, vorläufige Zulassung oder wesentliche Änderung eines Fernstudiengangs" aus und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der ZFU ein.

Schritt 3: Die ZFU prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die gesetzlichen Vorgaben des Fernunterrichtsschutzgesetzes erfüllt sind.

Schritt 4: Bei erfolgreichem Abschluss des Prüfungsverfahrens erhalten Sie die Zulassung als "staatlich zugelassener Fernlehrgang".

Kriterien und Anforderungen, die erfüllt sein müssen

Die ZFU legt Wert darauf, dass die angebotenen Fernlehrgänge bestimmte Kriterien und Anforderungen erfüllen, um eine Qualitätssicherung für die Teilnehmer zu gewährleisten. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über einige der wichtigsten Aspekte, die bei der Beantragung einer ZFU-Zulassung berücksichtigt werden sollten:

  1. Lehrinhalte und Lehrplan: Die Lehrinhalte sollten klar strukturiert, gut verständlich und auf das angestrebte Bildungsziel ausgerichtet sein. Der Lehrplan sollte übersichtlich und vollständig sein und alle relevanten Informationen enthalten.
  2. Lernzielkontrolle: Die Lernzielkontrolle sollte sicherstellen, dass der Teilnehmer die Lerninhalte verstanden hat und das angestrebte Bildungsziel erreicht. Hierzu können z.B. regelmäßige Tests, Prüfungen, Aufgaben oder Selbstkontrollfragen eingesetzt werden.
  3. Teilnehmerbetreuung: Eine qualifizierte Betreuung der Teilnehmer sollte während des gesamten Fernlehrgangs gewährleistet sein. Hierzu zählen u.a. individuelle Beratung, Unterstützung bei Fragen oder Schwierigkeiten, motivierende Rückmeldungen und ein regelmäßiger Austausch zwischen Lehrenden und Teilnehmenden.
  4. Transparente Vertragsbedingungen: Die Vertragsbedingungen für die Teilnehmer sollten klar und verständlich sein, alle wichtigen Informationen enthalten und rechtlich korrekt formuliert sein.

Wir von der Kanzlei Taheri helfen Ihnen gerne dabei, die Anforderungen der ZFU-Zulassung zu erfüllen und Sie im gesamten Prozess zu unterstützen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der ZFU-Zulassung benötigen.

Wie die TAHERI Rechtsanwaltskanzlei Ihnen helfen kann

Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, die erforderlichen Unterlagen für den ZFU-Zulassungsantrag vorzubereiten und vollständig einzureichen. Zu unseren Dienstleistungen gehören:

Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich der ZFU-Zulassungen. Wir haben zahlreichen Mandanten erfolgreich dabei geholfen, für ihre Lehrgänge von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) eine Zulassung zu erhalten. Dank unserer Expertise in diesem Bereich, können wir proaktiv mögliche Probleme identifizieren und durch eine sorgfältige Vorbereitung vermeiden.

Wie wir für Sie den Prozess vereinfachen können

Unseren Mandanten ist es wichtig, den Prozess der ZFU-Zulassung möglichst einfach und effizient zu gestalten. Wir unterstützen Sie dabei, indem wir:

Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Mandanten ihren Weg zum erfolgreichen Fernstudienangebot mit einer ZFU-Zulassung bestmöglich beschreiten können. Wir bieten Ihnen eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung und Unterstützung, damit Sie die Zulassung für Ihren Fernlehrgang schnell und unkompliziert erhalten.

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich meine ZFU-Nummer überprüfen?

Um Ihre ZFU-Nummer zu überprüfen, können Sie die offizielle Website der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) besuchen und die entsprechende Suchfunktion nutzen.

Was sind die Kosten für eine ZFU-Zulassung?

Die Kosten für eine ZFU-Zulassung variieren je nach Anbieter und Umfang des Fernlehrgangs. Für genauere Informationen zu den anfallenden Gebühren sollten Sie sich direkt an die ZFU wenden.

Wer benötigt eine ZFU-Zulassung?

Eine ZFU-Zulassung ist gem. § 12 FernUSG erforderlich für Anbieter von Fernunterricht, bei dem die Teilnahme an einem Fernlehrgang aufgrund eines Vertragsverhältnisses möglich ist und die im Fernunterrichtsschutzgesetz festgelegten Anforderungen erfüllt sind.

Was ist eine ZFU-Akkreditierung?

Eine ZFU-Akkreditierung bestätigt, dass ein Fernlehrgang den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entspricht, also fachlich und didaktisch geeignet ist, um das Lehrgangsziel zu erreichen und alle geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden.

Für welche Personengruppen gilt das Fernunterrichtsschutzgesetz?

Das Fernunterrichtsschutzgesetz gilt für alle Personen, die an einem Fernlehrgang teilnehmen möchten, unabhängig von ihrem Alter, Bildungsstand oder ihrer beruflichen Erfahrung. Es schützt die Teilnehmer vor unangemessenen oder betrügerischen Praktiken und stellt sicher, dass die angebotenen Kurse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Was droht mir, wenn ich über keine ZFU-Zulassung verfüge?

Wer ohne die ZFU-Zulassung Fernunterricht anbietet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche nach § 21 FernUSG mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden kann. Außerdem sind bereits geschlossene Verträge über Fernunterricht gem. § 7 FernUSG nichtig. Vereinbarte Vergütungen können nicht eingefordert werden und müssen gegebenenfalls sogar zurückgewährt werden.

Brauche ich auch im B2B Coaching eine ZFU-Zulassung?

Maßgeblich ist zunächst einmal, wann ein Fernlehrgang bzw. Fernunterricht im Sinne des § 1 FernUSG vorliegt. Dabei handelt es sich um jedwede entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei dem Lehrende und Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und der Lernerfolg durch den Lehrenden überprüft wird. Das Gesetz unterscheidet nicht danach, ob es sich um aufgezeichnete oder Live Calls handelt und ob das Material schriftlich ist oder ein Videokurs. Nach einem recht aktuellen Urteil des OLG Celle vom 01.03.2023 (Az. 3 U 85/22) ist der Begriff der Überprüfung des Lernerfolgs sehr weit zu verstehen und darunter würden auch Coachings fallen, bei dem über den Erfolg bzw. Entwicklung bzw. Umsetzung des Coachings gesprochen wird. Demnach seien gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 FernUSG lediglich solche Angebote mit reinem Freizeitwert, also ohne jeglichen wirtschaftlichen oder arbeitsbezogenen Nutzen, ausgenommen. Somit würden die meisten Coachings mit Live Calls, ob nun im 1:1 oder als Gruppen Call unter das FernUSG fallen und nach dem OLG Celle sogar B2B Coachings.
Aus dem Umgehungsverbot des § 8 FernUSG folgt außerdem, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes bewusst weit gefasst ist und es macht auch keinen Unterschied, ob der Anbieter bzw. Coach im Inland oder Ausland sitzt, solange es sich um deutsche Kunden handelt.
Ein Hoffnungsschimmer für die Coaching-Welt ist ein Beschluss des KG Berlin, wonach das FernUSG im B2B Bereich gar keine Anwendung fände. Anders als beim OLG Celle Urteil handelt es sich hier jedoch schon gar nicht um ein Urteil, so dass, solange der BGH nicht darüber entschieden hat, davon auszugehen ist, dass eine Klagewelle auf die Coaching-Welt zukommen wird.

Reicht es, wenn ich mir für künftige Verträge die ZFU-Zulassung hole?

Nein, denn das Widerrufsrecht nach § 4 FernUSG greift nach dem Urteil des OLG Celle auch bei B2B Verträgen, so dass unabhängig von der Nichtigkeit in Ermangelung der ZFU Zulassung schon aufgrund der fehlenden Widerrufsbelehrung auch ein Widerruf droht. Sprich, sogar wenn die ZFU Zulassung für künftige Verträge eingeholt wird aber die AGB nicht entsprechend professionell geändert werden (die Muster-Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge hilft hier nämlich nicht weiter), droht zwar für künftige Verträge keine Nichtigkeit mehr, gleichwohl aber ein Widerruf, welcher jederzeit als Widerrufsjoker aus dem Ärmel des Kunden gezaubert werden kann und was dazu führt, dass die gesamte Vergütung zurückgefordert wird. Aber hier gibt es Wege, sich zur Wehr zu setzen und Wertersatz für die bereits erbrachte Leistung zu fordern.

Das wichtigste im Überblick

  • Ein Coaching-Vertrag definiert Ziele, Rollen und Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
  • Die Festlegung von Kosten, Terminen und Kündigungsmodalitäten gehört zum Vertragsumfang.
  • Eine detaillierte Leistungsbeschreibung hilft, Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.

Inhalt

Coaching-Vertrag: Alles, was Sie wissen müssen

Ein Coaching-Vertrag dient als Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Coach und Klient. Hier werden die Ziele der Vertragsbeziehung, die Rolle des Auftragnehmers sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt. Es ist wichtig, sich als Coach rechtlich abzusichern und eine solide Basis für die Zusammenarbeit mit dem Klienten zu schaffen, um gemeinsam die gewünschte Veränderung zu gestalten.

Neben der Klärung von Zielen und Verantwortlichkeiten sollten in einem Coaching-Vertrag auch die Rahmenbedingungen wie Kosten, Termine und Kündigungsmodalitäten geregelt sein. Darüber hinaus ist es ratsam, eine Leistungsbeschreibung aufzunehmen, die genau definiert, welche Dienstleistungen vom Coach erbracht werden und welche nicht. So können Missverständnisse und Konflikte vermieden werden.

Was sollte ein Coaching-Vertrag enthalten?

Ein Coaching-Vertrag ist ein wesentliches Instrument, um die Zusammenarbeit zwischen Coach und Klienten zu regeln. Um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte abgedeckt sind, empfehlen wir die folgenden Punkte in einem Coaching-Vertrag zu berücksichtigen:

Als TAHERI Rechtsanwaltskanzlei unterstützen wir Coaches bei der Erstellung von Coaching Verträgen, die sowohl für B2B- als auch B2C-Kontexte geeignet sind. Dabei achten wir darauf, dass die Inhalte und Regelungen im Coaching-Vertrag den aktuellen rechtlichen Standards entsprechen, sodass Sie sich auf Ihre Arbeit als Coach konzentrieren können.

Was sollte nicht enthalten sein?

Ein Coaching-Vertrag sollte klar und präzise die Rahmenbedingungen des Verhältnisses zwischen dem Coach und dem Klienten definieren. Dabei gibt es einige Aspekte, die vermieden werden sollten. In diesem Abschnitt beschreiben wir, was nicht in einem Coaching-Vertrag enthalten sein sollte.

Zunächst sollte kein formaler Vertrag für das Coaching vage oder unklare Angaben enthalten. Alle Leistungen, die vom Coach erbracht werden sollen, sollten eindeutig definiert sein, um Missverständnisse und spätere Konflikte zu vermeiden.

Es ist auch wichtig, keine übertriebenen oder falschen Zusagen zu machen. Als Coach sollten wir realistische Erwartungen in Bezug auf die Ergebnisse und Erfolge des Coachings setzen, um das Vertrauen des Klienten nicht zu gefährden und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Ein Coaching-Vertrag sollte keine unangemessenen Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen enthalten. Es muss sichergestellt werden, dass die Haftung im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht. Eine angemessene Haftungsbeschränkung ist zwar möglich, jedoch sollte die Haftung des Coaches nicht vollständig ausgeschlossen werden.

In Bezug auf die Kündigung des Vertrages sollte klar geregelt sein, unter welchen Umständen der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden darf. Dieser Aspekt ist insbesondere dann wichtig, wenn Klienten den Vertrag aufgrund von fehlenden Ergebnissen kündigen wollen, aber die Inhalte des Coachings nicht oder nicht ausreichend umgesetzt haben.

Zum Schluss sollten keine unnötigen Klauseln in den Vertrag aufgenommen werden, die den Umfang der Vereinbarung erweitern oder den Fokus vom eigentlichen Coaching-Prozess ablenken. Der Coaching-Vertrag sollte sich ausschließlich auf die Aspekte konzentrieren, die das Verhältnis zwischen Coach und Klient regeln.

Insgesamt ist es wichtig, dass Coaches auf diese Punkte achten, um einen professionellen und rechtssicheren Coaching-Vertrag zu erstellen. Die TAHERI Rechtsanwaltskanzlei unterstützt bei der Vertragsgestaltung, so dass Coaching-Verträge rechtlich einwandfrei sind und den Anforderungen entsprechen.

Was enthält eine Leistungsbeschreibung?

In einer Coaching-Vertragsvorlage ist die Leistungsbeschreibung ein wichtiger Bestandteil, um die Erwartungen beider Parteien klar festzulegen. Wir unterstützen Coaches dabei, ihren Coaching-Vertrag präzise zu gestalten. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Aspekte, die eine Leistungsbeschreibung enthalten sollte.

Durch die Erstellung einer präzisen Leistungsbeschreibung können Sie Missverständnisse vermeiden und gleichzeitig den Wert ihrer Dienstleistungen für Ihre potenziellen Klienten demonstrieren.

Was kostet die Erstellung eines Coaching-Vertrags?

Insbesondere nach den jüngsten Ereignissen im Coaching-Markt, ist ein rechtlich sicherer Vertrag unabdingbar. Wir raten Ihnen daher, hier nicht an der falschen Stelle zu sparen.

Die Kosten für die Erstellung eines Coaching-Vertrages können je nach Komplexität und Umfang des Vertrags variieren. Wir analysieren jeden einzelnen Fall sorgfältig, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Aspekte abgedeckt sind, und erstellen einen individuellen Kostenvoranschlag, der auf den spezifischen Bedürfnissen des Coaches basiert.

Um Ihnen eine Vorstellung von den möglichen Kosten zu geben, liegen die Honorare von in der Wirtschaft tätigen Beratern und Experten in der Regel zwischen 250 und 400 Euro pro Zeitstunde. Da unsere Kanzlei spezialisiert ist auf Vertragsgestaltung, können Sie sicher sein, dass wir effizient arbeiten und somit die Kosten für Sie überschaubar halten. Wir bieten hier ausgezeichnete Qualität zu attraktiven Preisen und arbeiten hierbei neben Zeithonorar auch mit Preispauschalen, so dass Sie maximale Preissicherheit und Transparenz genießen.

Um mehr über die Kosten und unseren Service zu erfahren, empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir Ihre spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen besprechen können. So können wir den besten Weg finden, um sicherzustellen, dass Ihr Coaching-Vertrag den Anforderungen entspricht und Ihr Coaching-Unternehmen rechtlich abgesichert ist.

Wie schützt der Coaching-Vertrag den Coach?

Als TAHERI Rechtsanwaltskanzlei unterstützen wir Coaches bei der Gestaltung von Coaching Verträgen. In diesem Abschnitt möchten wir erläutern, wie ein Coaching-Vertrag den Coach schützt.

Ein sorgfältig ausgearbeiteter Coachingvertrag stellt sicher, dass die Rollen und Verantwortlichkeiten von Coach und Klient klar definiert sind. Verbindliche Vereinbarungen wie Anzahl, Dauer und Abstände der einzelnen Termine geben dem Coach Sicherheit hinsichtlich der organisatorischen Aspekte des Coachings.

Rechte und Pflichten beider Parteien sind im Vertrag festgelegt. Der Coach ist dabei verpflichtet, professionelle und qualitative Dienstleistungen anzubieten. Gleichzeitig werden auch die Erwartungen an den Klienten, wie beispielsweise aktive Teilnahme, pünktliches Erscheinen und Zahlung der vereinbarten Gebühren, klar dargelegt.

Der Coachingvertrag legt außerdem fest, wie Datenschutz und Vertraulichkeit gehandhabt werden. Diese Bestimmungen schützen den Coach vor unberechtigten Weitergaben von Informationen und ermöglichen es ihm, seinem Klienten gegenüber einen vertrauensvollen und professionellen Rahmen für das Coaching zu bieten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Haftungsbegrenzung. Im Vertrag kann der Coach festlegen, dass er nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet. Damit wird verhindert, dass der Coach unverhältnismäßig hohen Haftungsansprüchen ausgesetzt wird, wenn beispielsweise der Klient mit den Ergebnissen des Coachings nicht zufrieden ist.

Schließlich schafft der Coachingvertrag auch eine strukturelle Basis für das Coaching, indem Ziele, Methoden und Rahmenbedingungen definiert werden. Dies hilft dem Coach, den Prozess des Coachings nachhaltig, effektiv und erfolgreich zu gestalten.

Insgesamt sorgt ein gut ausgearbeiteter Coachingvertrag dafür, dass der Coach sowohl rechtlich als auch organisatorisch abgesichert ist und sich auf die erfolgreiche Durchführung des Coachings konzentrieren kann. Als TAHERI Rechtsanwaltskanzlei unterstützen wir Coaches dabei, Verträge zu gestalten, die ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen und ihnen die Sicherheit bieten, die sie für ihre Arbeit benötigen.

Unterschiede zwischen Coaching-Vertrag und AGB

Ein Coaching-Vertrag kann sowohl individualvertraglich als auch als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gestaltet werden, je nach individueller Bedeutung und Funktion Ihres Coachings. In diesem Abschnitt erläutern wir die Unterschiede und Anwendungen beider Elemente.

Ein Coaching-Vertrag als Individualvertrag ist eine spezifische Vereinbarung zwischen Coach und Klient, in der die Ziele und Rahmenbedingungen der Vertragsbeziehung festgelegt sind. Beispiele für solche Punkte sind die Rollen beider Parteien, Rechte und Pflichten, die Dauer der Zusammenarbeit und die zu erbringenden Leistungen. Eine Coaching Vertrag Vorlage oder ein Coaching Vertrag Muster kostenlos kann dabei helfen, eine strukturierte Grundlage für die Gestaltung des Vertrages zu schaffen. Als Coach kann man auf einen Coaching Vertrag kostenlos oder Coaching Vereinbarung Vorlage zurückzugreifen und diesen dann entsprechend der individuellen Leistung anpassen. Ein solcher individueller Coaching-Vertrag ist für individuellere Kundenbeziehungen besonders geeignet und bietet eine besser zugeschnittene Vertragssituation als bei AGB.

AGB, oder Allgemeine Geschäftsbedingungen sind allgemeine Regelungen, die für alle Verträge eines Unternehmens gelten. Sie bilden die rechtliche Grundlage für das Geschäftsverhältnis zwischen Unternehmen und Kunden und enthalten wichtige Informationen wie Zahlungs- und Lieferbedingungen, Haftung und Widerrufsrecht.
In der Praxis besteht der Hauptunterschied zwischen Coaching-Vertrag und Coaching AGB darin, dass der Coaching-Vertrag direkt auf die individuelle Beziehung und Vereinbarung zwischen Coach und individuellem Klient abzielt, während die Coaching AGB generelle Regelungen festlegen, die für alle Kunden gelten. Je nach Geschäftsmodell und Kundenstamm entscheidet sich somit, welches Instrument das für Sie geeignetere ist. Die Coaching AGB können auch den Coaching-Vertrag wunderbar ergänzen und stellen sicher, dass alle notwendigen rechtlichen Aspekte abgedeckt sind.

Als TAHERI Rechtsanwaltskanzlei unterstützen wir Coaches bei der Gestaltung von Coaching Verträgen und bieten Beratung bei der Erstellung individueller Vereinbarungen und Coaching AGB. Unser Ziel ist es, unseren Mandanten Sicherheit und Professionalität im Umgang mit ihren Klienten zu gewährleisten und aufkommende rechtliche Fragen zu klären.

Was ist das Fernabsatzrecht?

Das Fernabsatzrecht ist ein Bereich des Verbraucherschutzrechts, das sich auf Verträge bezieht, die zwischen Unternehmern und Verbrauchern unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden. Dieses Recht dient dazu, den Verbraucher vor unfairen Geschäftspraktiken zu schützen und ihn ausreichend über seine Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Vertrag zu informieren.

Wann gilt es für mich als Coach?

Für Coaches kommt das Fernabsatzrecht insbesondere dann zur Anwendung, wenn sie ihre Dienstleistungen online anbieten, etwa in Form von Webinaren, Videokonferenzen oder über eine Plattform, die Klienten ermöglicht, ihre Dienstleistungen über das Internet zu buchen und zu bezahlen. In solchen Fällen ist es wichtig, dass Coaches sich über ihre rechtlichen Pflichten im Klaren sind und entsprechende Regelungen im Coaching-Vertrag vorsehen.

Einige Punkte, die Coaches dabei beachten sollten, sind:

Die TAHERI Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Coaches dabei, ihre Coaching Verträge entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und des Fernabsatzrechts zu gestalten, um Rechtskonformität und ein faires Vertragsverhältnis zwischen Coach und Klient zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen

Inwiefern schützt der Verbraucherschutz Klienten im Coaching-Bereich?

Der Verbraucherschutz bietet einen rechtlichen Rahmen, der Klienten im Coaching-Bereich vor unlauteren Geschäftspraktiken schützt. Es stellt sicher, dass Klienten korrekt und ehrlich informiert sind und dass ihre Rechte gewahrt werden. Die TAHERI Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Coaches dabei, den Verbraucherschutzbestimmungen gerecht zu werden. Wir sind der Meinung, dass ein guter Coaching-Vertrag zur Sicherheit und Zufriedenheit beider Parteien beiträgt.

Muss der Klient den Coaching-Vertrag unterschreiben?

Grundsätzlich bedarf ein Coaching-Vertrag keiner besonderen Form und kann auch mündlich geschlossen werden. Der Klient sollte den Coaching-Vertrag jedoch idealerweise unterschreiben, damit später im Falle eines Konflikts Beweissicherheit herrscht. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, entsprechende Sicherheit zu schaffen, was Beweismittel angeht. Unsere TAHERI Rechtsanwaltskanzlei berät Sie gerne hierzu. Mit diesem Coaching-Vertrag bzw. Coaching AGB werden die Bedingungen und Pflichten beider Parteien festgelegt. Es ist wichtig, dass der Klient den Vertrag versteht und ihm zustimmt, bevor er ihn unterschreibt. Wir unterstützen Coaches, einen leicht verständlichen und rechtlich sicheren Vertrag bzw. AGB zu erstellen.

Muss ich auf den Datenschutz hinweisen?

Ja, Coaches müssen auf den Datenschutz hinweisen und dafür sorgen, dass die personenbezogenen Daten der Klienten sicher gespeichert und verarbeitet werden. Dies ist notwendig, um den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerecht zu werden. In einem Coaching-Vertrag sollte der Umgang mit personenbezogenen Daten genau beschrieben und den Klienten bekannt gemacht werden. Wir helfen Ihnen dabei, diesen wichtigen Aspekt in Ihrem Vertrag zu berücksichtigen.

Muss ich eine Widerrufsbelehrung erteilen?

Wenn Sie Coaching-Dienstleistungen für Verbraucher (also nicht ausschließlich für Unternehmen) anbieten, müssen Sie eine Widerrufsbelehrung erteilen. Der Klient hat das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist (meist 14 Tage) vom Vertrag zurückzutreten, ohne Angabe von Gründen. Nach der Rechtsprechung des AGB können sogar Existenzgründer unter Umständen als “noch Verbraucher” gelten (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2005, II ZB 36/04 und BGH, Urteil vom 15.11.2007 – III ZR 295/06 – NJW 2008, 435). Komplex wird es, wenn Sie mit Ihrem Coaching einen vielseitigen Kundenstamm bedienen. Benötigen Sie dann zwei verschiedene Verträge und AGB, einmal für Unternehmer und einmal für Verbraucher? Keine Sorge. Unsere TAHERI Rechtsanwaltskanzlei schafft für Sie eine Lösung, bei der sich nur diejenigen auf Verbraucherrechte berufen dürfen, die es auch wirklich sind. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich diesbezüglich rechtlich absichern können. Die Widerrufsbelehrung für Verbraucher muss korrekt und vollständig sein, um einem kostspieligen Widerruf vorzubeugen. Es gibt keine Muster-Widerrufsbelehrung, die für sämtliche Coaching Verträge gleich gelten würde, sondern es hängt stark von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa auch, ob Sie digitale Inhalte bzw. Produkte anbieten. Die TAHERI Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Coaches bei der Erstellung einer korrekten Widerrufsbelehrung für ihre Verträge.