Am 18. Dezember 2025 hat der BGH entschieden, dass eine pauschale Anwendung der Speicherfristen der SCHUFA unzulässig ist und hat damit die Rechte der Betroffenen gestärkt. Beglichene Schulden, erledigte Zahlungen müssen nicht zwangsläufig erst nach 3 Jahren zur Löschung des entsprechenden negativen Schufa Eintrags führen, sondern es ist auch eine vorzeitige Löschung möglich.
Das heißt, die Löschfristen der Schufa sind nur dann in Ordnung, wenn sie der individuellen Abwägung standhalten. Das heißt, ob und wann die SCHUFA Holding AG Negativeinträge löschen muss ist stets eine Frage des Einzelfalls.
In der Folge wird es eine Klagewelle gegen die Schufa geben und Du hast gute Chancen auf eine vorzeitige Löschung negativer Schufa Einträge. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, Deine Bonität und Deine Kreditwürdigkeit wieder herzustellen. Gerne helfe ich Dir dabei.
Ich bin Rechtsanwalt Notash Taheri. Mit meiner TAHERI Rechtsanwaltskanzlei kämpfe ich täglich an vorderster Front dafür, dass Menschen aus der Schufa-Falle kommen. Ich habe die Tränen gesehen, die Wut gespürt und die absolute Verzweiflung gehört, wenn wegen eines falschen, veralteten oder ungerechtfertigten Eintrags die Finanzierung für das Eigenheim platzt, der Leasingvertrag abgelehnt wird oder man nicht einmal einen simplen Handyvertrag bekommt.
In diesem Artikel erkläre ich Dir nicht nur was das Urteil für Dich bedeutet, sondern zeige Dir, wie Du negative Schufa Einträge vorzeitig gelöscht bekommst. Ich zeige Dir strategisch und detailliert, wie Du vorgehen und worauf Du achten musst, um schnellstmöglich Deine Bonität und Kreditwürdigkeit wieder herzustellen.
Du willst das BGH Schufa Urteil direkt für Dich nutzen? Kontaktiere mich jetzt.
Das neue Schufa Urteil des BGH ist der vorläufige Höhepunkt einer jahrelangen juristischen Abnutzungsschlacht. In der Revision, die unter anderem auf die bahnbrechende Vorarbeit des OLG Köln (Urteil vom 10.04.2025, Az.15 U 249/24), des OLG Dresden (Urteil vom 07.10.2025, Az. 4 U 1492/24), des OLG Schleswig (Urteil vom 03.06.2022, Az. 17 U 5/22 und vom 22.11.2024, Az. 17 U 2/24) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) (Urteil vom 07.12.2023 - C-634/22 und vom 27.02.2026 - C-203/22) zurückgeht, hat Karlsruhe klargestellt: Die "Black Box" Schufa muss sich öffnen. Die Ära der Daten-Allmacht neigt sich dem Ende zu.
Was wurde konkret entschieden?
Der BGH hat zwar der Speicherfrist der Schufa und den Löschpraktiken (bspw. nach 3 Jahren und in einigen Fällen bspw. auch nach 18 Monaten) keine Abfuhr erteilt. Das BGH Schufa Urteil hat jedoch klargestellt, dass es immer auf die Interessenabwägung im Einzelfall ankommt und damit bestätigt, was sich durch die Urteile des Landgerichts Bamberg (Urteil vom 26.03.2025, Az. 41 O 749/24) des OLG Schleswig (aaO) und des OLG Hamm (Urteil vom 30.09.2025, Az. I-17 U 50/25) bereits angedeutet hat. Es geht um drei zentrale Säulen, die das bisherige Geschäftsmodell der Auskunfteien ins Wanken bringen:
Lange Zeit hat sich die Schufa darauf berufen, sie liefere "nur Informationen". Die Entscheidung, ob Du einen Kredit bekommst oder nicht, treffe ja die Bank. Die Realität sieht so aus: Wenn der Score unter eine gewisse Schwelle fällt (oft 95% oder 90%), sagt der Computer der Bank automatisch "Nein". Der Sachbearbeiter schaut sich die Akte oft gar nicht mehr an. Der EuGH (Rechtssache C-634/21) hatte bereits diesen Schleier zerrissen. Wenn der Score faktisch das Ergebnis vorwegnimmt, ist der Score selbst die Entscheidung. Damit unterliegt er dem strengen Verbot des Art. 22 DSGVO.
Das bedeutet: Du hast Anspruch auf manuelles Eingreifen, auf Darlegung Deines Standpunkts und auf Löschung. Die "Maschine hat Nein gesagt" ist keine gültige Begründung mehr.
Bisher warst Du als Verbraucher in der schwächeren Position. Du musstest beweisen, dass der Score falsch ist. Wie soll das gehen, wenn Du die Formel nicht kennst?
Das BGH Schufa Urteil hat sich nicht hiermit direkt befasst aber auch nicht die Rechtsauffassung der entsprechenden Oberlandesgerichte verworfen, wonach die Auskunftei nachweisen muss, dass der Score richtig, aktuell und einwandfrei zustande gekommen ist. Kann sie das nicht (oder will sie ihre Geschäftsgeheimnisse nicht offenlegen), darf der negative Wert nicht verwendet werden. Das ist weiterhin ein sehr gutes Argument.
Die wohl wichtigste Änderung für Deinen Alltag: Die pauschale Speicherung von "erledigten" (bezahlten) Forderungen bspw. für drei volle Jahre (taggenau oder zum Jahresende) ist zwar nicht per se rechtswidrig.
Das BGH Schufa Urteil folgt hier also leider nicht der strengen, noch verbraucherfreundlicheren Linie des OLG Köln (Urteil vom 10.04.2025, Az. 15 U 249/24).
Jedoch hat es die Sache ans OLG Köln zurückgeschickt und jetzt kommt es auf die Abwägung im Einzelfall an und das BGH Schufa Urteil hat klargestellt, dass wenn bspw. schon die Speicherung selbst rechtswidrig war, auch Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO in Betracht kommt.
Die TAHERI Rechtsanwaltskanzlei ist Dein starker Partner gegen die Schufa. Profitiere von unserer jahrelangen Erfahrung mit zahlreichen Löschanträgen und außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung gegen die Schufa. Wende Dich gerne an uns, um Deine Optionen mit uns zu besprechen.,
Viele fragen sich: Wie lange bleibt denn nun nach dem BGH Schufa Urteil ein Schufa-Eintrag gespeichert?
In Deutschland gibt es das "Schuldnerverzeichnis", ein staatliches Register, das bei den Amtsgerichten als Vollstreckungsgerichte geführt wird. Wer seine Schulden nicht zahlt und die Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung) abgibt, landet dort.
Der Gesetzgeber hat in § 882e Absatz 3 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt: Sobald der Schuldner nachweist, dass er den Gläubiger befriedigt hat (also gezahlt hat), wird der Eintrag im staatlichen Register gelöscht. Nicht nach drei Jahren. Sondern sofort.
Das OLG Köln stellte die entscheidende Frage: Mit welchem Recht darf eine private Firma (die Schufa Holding AG) Informationen über Deine Zahlungsstörungen länger speichern, als es der Staat selbst tut?
Die Antwort der Richter: Mit gar keinem Recht. Es kann schlechterdings nicht sein, dass private Datenkraken härter strafen als das Gesetz. Die Richter wendeten zudem den Rechtsgedanken der Restschuldbefreiung an. Wer eine Privatinsolvenz durchlaufen hat, dessen Daten müssen nach 6 Monaten aus den öffentlichen Bekanntmachungen gelöscht werden.
Der BGH argumentiert in seinem Schufa Urteil, dass es im Falle einer Privatinsolvenz 6 Monate nach der Restschuldbefreiung (und wohl auch allen anderen Fällen, wo man kraft Gesetzes einen Löschungsanspruch auf dem Schuldnerverzeichnis hat) einen direkten Löschungsanspruch gibt. Wenn jedoch der Schufa Eintrag durch eine Einmeldung eines Gläubigers (z.B. eines Inkassobüros) erfolgt ist, dann hängt der Löschungsanspruch zum einen davon ab, ob die Forderung schon bezahlt, also erloschen und erledigt ist und zum anderen, ob eben besondere Interessen des Schuldners, nämlich gerichtet auf Löschung, die Interessen der Auskunftei und letztlich der Kreditwirtschaft überwiegen und das kommt immer auf den Einzelfall an.
Die Konsequenz: Das "berechtigte Interesse" der Schufa an der Datenverarbeitung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) kann nach dem BGH Schufa Urteil durchaus hinter Deinem Grundrecht auf wirtschaftliche Wiedereingliederung (quasi Rehabilitierung in der Kreditwirtschaff) zurücktreten. Dazu musst Du jedoch Tatsachen vorbringen und das darlegen und beweisen. Ein Grund mehr, das in professionelle Hände zu geben. Die Anforderungen an der Argumentation und letztlich der Abwägung sind hoch.
Sollten Deine negativen Einträge trotz Erledigung noch in der Schufa stehen, kannst Du diese nach dem BGH Schufa Urteil löschen lassen. Es braucht aber entsprechender Argumente und letztlich einer Rechtsgüter- und Interessenabwägung, die die Löschung als einzig gerechte Entscheidung erscheinen lässt. Hier musst Du aufpassen, weil das BGH Schufa Urteil im Grundsatz klargestellt hat, dass es keine Probleme mit dem Code of Conduct und damit bspw. der 3-Jahres-Löschfrist hast. Es kommt hier also auf juristisch saubere Argumentation, anwaltliches Handwerkszeug und auf die Details des Einzelfalls an. Überlass die Löschung nicht dem Zufall und warte keine 3 Jahre, sondern handle jetzt und lass Deinen Fall anwaltlich prüfen.
Unter dem massiven Druck der Öffentlichkeit, der Politik und der drohenden Urteile hat die Schufa in den letzten Monaten versucht, ihr Image aufzupolieren. Vielleicht hast Du die Berichte in den Medien gesehen: "So kommen Verbraucher an ihren neuen Schufa-Score".
Die Schufa hat einen "Score-Simulator" veröffentlicht und nennt nun sieben Kriterien, die den Score beeinflussen sollen. Dazu gehören:
Warum ich als Anwalt sage: "Lass Dich nicht blenden!"
Diese Kampagne klingt gut. Endlich Transparenz, oder? Falsch. Aus anwaltlicher Sicht ist das oft eine Nebelkerze, ein Ablenkungsmanöver. Warum?
Mein Rat: Nutze die Informationen, um Dein Verhalten zu optimieren (z.B. keine unnötigen Konten eröffnen). Aber glaube nicht, dass die Schufa jetzt Dein Freund ist. Sie ist ein Wirtschaftsunternehmen, das Daten verkauft. Dein Schutz ist ihr nicht wirklich wichtig – er ist ihr nur wichtig, soweit es das Gesetz erzwingt.
Bevor wir darüber diskutieren, ob ein Eintrag nach dem BGH Schufa Urteil sofort, nach 6 Monaten oder 3 Jahren gelöscht werden muss, müssen wir einen Schritt zurücktreten. Wir müssen die Frage stellen: Durfte dieser Eintrag überhaupt jemals entstehen?
Viele meiner Mandanten wissen nicht, dass das Gesetz (§ 31 Absatz 2 BDSG neue Fassung) extrem hohe Hürden für einen negativen Schufa-Eintrag setzt. Die Auskunfteien und Inkassobüros tun oft so, als wäre ein Eintrag die automatische Folge einer nicht bezahlten Rechnung. Das ist eine Lüge.
Ein Eintrag ist oft sofort löschbar – ganz ohne Wartezeit – wenn auch nur einer dieser Punkte missachtet wurde. Hier liegt der größte Hebel für eine sofortige Bereinigung:
Die Forderung muss fällig gewesen sein. Das klingt banal, ist es aber nicht. War die Leistung erbracht? Gab es Mängel? Wurde überhaupt eine ordnungsgemäße Rechnung verschickt und kam sie auch an?
Es reicht nicht, eine Rechnung und dann sofort den Schufa-Eintrag zu schicken. Wenn die Forderung weder tituliert noch anerkannt war und auch keine fristlose Kündigung wegen des Zahlungsrückstands möglich war und der Schuldner nicht über die mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei hingewiesen wurde, muss nach Eintritt der Fälligkeit mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein. Wichtig: Zwischen der ersten Mahnung und der Meldung an die Schufa müssen mindestens 4 Wochen liegen. Hat das Inkassobüro zu schnell geschossen? Dann ist der Eintrag illegal.
Die Schufa-Meldung muss Dir nicht nur "irgendwie" angekündigt werden. Sie muss Dir rechtzeitig vor der Einmeldung angedroht worden sein, um Dir die Chance zu geben, die Folgen abzuwenden.
Hier scheitern viele Inkassobüros vor Gericht. Das OLG Schleswig (Urteil vom 03.06.2022, Az. 17 U 5/22) hat klargestellt: Das Unternehmen muss beweisen, dass Du die Mahnungen und die Androhung auch wirklich erhalten hast. Ein einfaches Bestreiten ("Ich habe nie Post bekommen"), natürlich vorausgesetzt, es entspricht der Wahrheit, sonst wär das ein möglicher Betrug, reicht oft aus, um den Gegner in Beweisnot zu bringen. Haben sie kein Einschreiben geschickt (was sie aus Kostengründen fast nie tun), ist der Eintrag oft schon rechtswidrig. Dann kommt es schon gar nicht mehr auf die Erledigung und Zahlung an. Der Eintrag hätte gar nicht erst existieren dürfen.
Das ist ein wichtiger Punkt, den Du Dir merken musst: Eine bestrittene Forderung darf nicht an die Schufa gemeldet werden. Wenn Du dem Gläubiger geschrieben hast: "Ich zahle das nicht, weil die Ware defekt war", „die Leistung nicht erbracht worden ist“ oder "Die Rechnung ist falsch", dann ist die Forderung "bestritten". In diesem Moment ist die Einmeldung an die Schufa blockiert. Passiert es trotzdem? Dann haben wir einen klaren Fall von Datenschutzverstoß. Das OLG Hamburg (Urteil vom 10.01.2024, Az. 13 U 70/23) hat in einem solchen Fall einem Kunden 4.000 Euro Schadensersatz na h Art. 82 DSGVO zugesprochen. Die Bank hatte trotz Widerspruchs an die Schufa eingemeldet. Das Gericht wertete dies als schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als Grundrecht.
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Kommen wir zurück zum Kern des neuen BGH-Urteils. Was bedeutet das BGH Schufa Urteil konkret für Deine "Leichen im Keller"?
Das Szenario
Du hattest eine offene Rechnung. Vielleicht hast Du sie vergessen, vielleicht warst Du knapp bei Kasse. Der Eintrag kam. Du hast bezahlt. Der Eintrag bekam den Vermerk "Erledigt".
Früher war es dann so: Der Eintrag blieb stehen. Ein rotes Tuch für jede Bank. Für drei volle Jahre, beginnend erst am Ende des Jahres der Zahlung. Ein Albtraum.
Heute hat sich das Blatt gewendet (nach dem BGH Schufa Urteil: Der Eintrag hat nach dem BGH Schufa Urteil zu verschwinden, wenn schon die Einmeldevoraussetzungen nicht gegeben waren oder wenn aber, wie es das BGH Schufa Urteil klarstellt, nach den eigenen Regeln der Schufa der Eintrag nach 18 Monaten nach Erledigung hätte gelöscht werden müssen. Ist das nicht der Fall und hat die Schufa schon die Speicherung rechtswidrig vorgenommen oder trotz kürzerer Speicherfrist oder eben trotz Löschpflicht nach Einzelfallabwägung den Eintrag nicht gelöscht, steht dir nach dem BGH Schufa Urteil nach Art. 82 DSGVO sogar Schadensersatz zu.
Warum ist das so wichtig?
Weil der "Erledigt"-Vermerk allein den Score oft nicht rettet. Viele Banken haben Algorithmen, die sagen: "Hatte in den letzten 2 Jahren Zahlungsprobleme? -> Ablehnung." Erst wenn der Eintrag physisch gelöscht ist, wird der Score neu berechnet. Und dann springt er oft sofort wieder von bspw. 80% auf 98%. Genau das fließt auch in die Einzelfallabwägung mit rein, gerade wenn viel auf dem Spiel steht, bspw. wenn Ihr als Familie zwingend auf eine größere Mietwohnung wegen Familienzuwachs angewiesen seid oder auf einen Immobiliarkredit. Oder stell Dir vor, Du bist umgezogen und trotz Postnachsendeauftrag hast Du nie die Mahnungen erhalten und hättest Du gewusst, dass Summe X offen ist, hättest Du es auch direkt bezahlt und es wäre nie zu einem Schufa Eintrag gekommen. Auch das spielt eine Rolle. Was auch sehr wichtig ist, ist die Tatsache, ob dein Schufa Score Deine tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse widerspiegelt, wenn Du nämlich seit mittlerweile z.B. 2 Jahren schon in einem unbefristeten Angestelltenverhältnis bist und seitdem auch nie Zahlungsschwierigkeiten hattest.
Es gibt noch eine weitere Möglichkeit für "kleine Sünden". Die Schufa hat eine (freiwillige) Regelung: Forderungen unter 1.000 Euro, die binnen 6 Wochen nach Eintragung bezahlt wurden, werden oft sofort gelöscht. Es gibt auch Regelungen für Löschfristen bspw. nach 18 Monaten.
Aber Vorsicht: Das ist kein Gesetz. Verlass Dich nicht darauf. Wir erleben immer wieder mal, dass die Löschung "vergessen" wird.
Rechtlich gesehen sind aber auch Kleinstbeträge, wenn sie bestritten wurden und trotzdem in der Schufa landen, massiv angreifbar. Denn Bagatellschulden rechtfertigen keine jahrelange Zerstörung der wirtschaftlichen Existenz.
Und es gilt nach dem BGH Schufa Urteil: Die Schufa muss sich an ihre eigenen Regeln, dem Code of Conduct halten.
Es geht bei unserer Arbeit nicht nur um Löschung. Es geht um Gerechtigkeit und Wiedergutmachung. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist hier eine scharfe Waffe. Art. 82 DSGVO sieht vor, dass Du Schadensersatz bekommst, wenn Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden – auch für immaterielle Schäden.
Was ist ein immaterieller Schaden? Das ist der Stress. Die Schlaflosigkeit. Der "Verlust der Kontrolle" über Deine Daten. Die Demütigung, wenn Du im Autohaus abgelehnt wirst. Die Sorge, ob Du bei Familiezuwachs die größere Mietwohnung bekommst. Der Tiefschlag, wenn Du doppelt so hohe Zinsen zahlen musst für Deinen dringend benötigten Firmenkredit. Die Angst vor der Zukunft. Genau darum geht es nach dem BGH Schufa Urteil auch in der Abwägung.
Früher waren deutsche Gerichte knauserig bei Schadensersatz. Das ändert sich gerade massiv:
Meine Einschätzung: Mit dem BGH Schufa Urteil im Rücken wird die Haftung der Auskunfteien strenger. Wir reden hier nicht mehr über "Peanuts". Wenn wir nachweisen können, dass die Schufa einen Eintrag widerrechtlich (zu lang) gespeichert hat, summieren sich die Ansprüche. Das ist ein Druckmittel, das wir in Verhandlungen nutzen, um eine schnelle Löschung zu erzwingen ("Löscht sofort, dann verzichten wir auf die Klage über 5.000 Euro").
Du willst Deine Ansprüche auf Löschung und Schadensersatz gegen die Schufa prüfen lassen? Jetzt kostenfreies Erstgespräch vereinbaren.
Viele meiner Mandanten kommen völlig verwirrt zu mir: "Herr Taheri, in meiner App steht, mein Score ist 95%. Das ist doch super! Warum kriege ich den Kredit nicht?" Hier liegt ein riesiges Missverständnis vor. Wir müssen unterscheiden.
Das ist der Wert, den Du siehst, wenn Du Dir eine Selbstauskunft holst oder in die App schaust. Er ist ein theoretischer Mittelwert über alle Branchen hinweg.
Das ist das, was die Unternehmen sehen. Und das ist oft der Haken. Die Schufa berechnet für verschiedene Branchen unterschiedliche Werte:
Es ist völlig normal, dass Dein Basisscore okay ist (z.B. 96%), aber Dein Score für "Banken" miserabel (z.B. 88%), weil Du vielleicht viele Kreditanfragen in kurzer Zeit gestellt hast. Das OLG Dresden hat übrigens kritisiert, dass bloße Kreditanfragen (Konditionsanfragen) negativ gewertet werden. Auch hier haken wir nach. Du hast ein Recht darauf zu erfahren, welcher konkrete Score an die anfragende Bank übermittelt wurde.
Jetzt kennen wir die Theorie und wie die Rechtslage nun nach dem BGH Schufa Urteil ist. Aber wie setzen wir das in die Praxis um? Wie bekommst Du Deine Weste wieder rein? Hier ist mein Schlachtplan aus zahlreichen Mandaten in den letzten Jahren.
Hole Dir bloß nicht die teure "Bonitätsauskunft". Die ist für Vermieter usw. gedacht und enthält nur die Hälfte der Infos. Fordere die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an. Die ist gesetzlich kostenlos. Sie muss alles enthalten: Wann wurde gemeldet? Wer hat gemeldet? Welche Wahrscheinlichkeitswerte wurden in den letzten 12 Monaten berechnet? An wen wurden Daten übermittelt?
Wenn die Daten da sind, schau sie Dir genau an. Nutze meine Checkliste:
Du kannst der Schufa schreiben: "Löschen Sie den Eintrag sofort unter Berufung auf das BGH Schufa Urteil vom 18.12.2025 und der EuGH-Rechtsprechung." Erwarte aber keine Wunder. Die Schufa nutzt Textbausteine. Der BGH hat mit seinem Schufa Urteil den Code of Conduct im Grundsatz bestätigt. Sie werden versuchen, Dich abzuwimmeln und die Abwägung pauschal zu ihrem Gunsten bzw. der der Gläubiger und der Kreditwirtschaft ausfallen lassen. Sie spielen auf Zeit. Ihr Geschäftsmodell ist auf Big Data ausgelegt. Je weniger Daten sie zu Schuldnern haben, desto unattraktiver werden sie für die Kreditwirtschaft, die Immobilienwirtschaft, Autobauer, Mobilfunkanbieter etc.
Dies ist der Punkt, an dem die meisten scheitern, wenn sie es alleine versuchen. Ich sage das nicht, um Dich zu verunsichern, sondern aus Erfahrung: Ein Kampf allein gegen die Schufa ist wie ein Boxkampf mit verbundenen Augen.
Warum ist es so wichtig, hier mit einem spezialisierten Anwalt vorzugehen?
Mein dringender Rat: Experimentiere nicht mit Deiner Zukunft. Ein einziger Fehler im Schriftverkehr kann dazu führen, dass der Eintrag zementiert wird. Lass uns den Druck professionell aufbauen.
Früher in der Regel 3 Jahre nach Erledigung.
Nach dem BGH Schufa Urteil muss immer im Einzelfall geschaut werden, ob das Löschungsinteresse des Bürgers überwiegt oder das Speicherinteresse der Schufa und der Gläubiger und Kreditwirtschaft. Hierbei sind den strengen gesetzlichen Voraussetzungen des BDSG und des Art. 6 DSGVO unter Berücksichtigung des Art. 22 DSGVO Rechnung zu tragen.
Ja, absolut. Das Urteil betrifft alle Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland, also auch bspw. die Infoscore Consumer Data GmbH, Creditreform oder Boniversum. Gerade Infoscore ist bei Inkasso-Daten oft sehr aggressiv. Für sie gelten dieselben strengen DSGVO-Regeln wie für die Schufa.
Ja! Das ist der beste Fall (Erledigung). Wenn die Forderung bezahlt ist, ist das berechtigte Interesse der Schufa an der Speicherung (Art. 6 f DSGVO) geschwächt. Eine jahrelange Stigmatisierung gegen berechtigte Löschungsinteressen im Einzelfall ist unverhältnismäßig.
Wenn wir rechtliche Schritte einleiten und die Rechtslage klar ist (z.B. schon die Einmeldevoraussetzungen nicht vorlagen), kann die Löschung innerhalb von 2 bis 4 Wochen nachdem wir der Schufa und dem Inkassobüro bzw. Gläubiger schreiben, erfolgen. Manchmal lenken die Gläubiger bzw. Inkassobüros und die Schufa erst ein, wenn die Klage droht oder zugestellt wurde bzw. im ersten Verhandlungstermin. Bei unklarer Sach- und Rechtslage setzen wir auf eine Eskalation der Auseinandersetzung und auf eine gütliche Einigung gerichtet auf schnellstmögliche Löschung des betreffenden negativen Schufa Eintrags. Je mehr wir hierzu zu deinem sonstigen Zahlungsverhalten und zu deinen wirtschaftlichen Verhältnissen aber auch den Nachteilen vortragen können, die mit der Einhaltung der 3-Jahres-Löschfrist einhergehen, desto besser stehen die Chancen auf vorzeitige Löschung des negativen Schufa Eintrags
Ein Scorewert unter 90% ist ein Warnsignal. Es bedeutet ein "deutlich erhöhtes Ausfallrisiko". Banken sortieren hier oft automatisch aus. Aber Vorsicht: Nach dem Urteil des OLG Dresden muss die Schufa Dir erklären, warum Du da stehst. Ist es nur, weil Du in einer "falschen" Gegend wohnst (Geo-Scoring)? Das wäre hochgradig angreifbar. Der absolute Supergau ist ein Score unter 20, was faktisch zahlungsunfähig bedeutet. Da kommt man teilweise auch schneller hin, als einem Recht ist und sogar ganz ohne Insolvenz.
Tatsächlich steht Dir gemäß Art. 82 DSGVO ein Schadensersatz sowohl gegen den Gläubiger bzw. das Inkassounternehmen im Falle illegaler Einmeldung zu als auch gegen die Schufa und zwar in Höhe von regelmäßig 1.000-5.000 Euro. Das kann auch als "Druckmittel" dienen zur Durchsetzung des "eigentlichen" Ziels, der Löschung des negativen Schufa Eintrags weil dieser bspw. einer Kreditentscheidung oder dem Traum vom Eigenheim im Weg steht. Unsere TAHERI Rechtsanwaltskanzlei hilft Dir bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche gegen Gläubiger und Schufa
Die Löschung eines Schufa-Eintrags nach Restschuldbefreiung ist ein wichtiges Thema für viele Verbraucher, die nach erfolgreicher Entschuldung ihren finanziellen Neuanfang beginnen möchten. Schufa-Einträge können die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen und somit den Zugang zu Krediten, Mietverträgen und weiteren wichtigen Dienstleistungen erschweren. Glücklicherweise hat die Schufa kürzlich beschlossen, Einträge zur Restschuldbefreiung und damit verbundene Schulden nach nur sechs Monaten zu löschen, statt wie bisher nach drei Jahren.
Für betroffene Verbraucher stellt sich dennoch die Frage, wie sie sicherstellen können, dass die Löschung korrekt und zeitnah erfolgt. Hier kommen spezialisierte Anwälte ins Spiel, die beim Prozess der Löschung von Schufa-Einträgen nach Restschuldbefreiung unterstützen und sicherstellen, dass die Betroffenen ihre finanzielle Freiheit zurückerlangen.
Es können verschiedene Hindernisse auftreten, die den Prozess der Löschung eines Schufa-Eintrags nach der Restschuldbefreiung verzögern oder verhindern können:
Wir sind eine renommierte Kanzlei, die sich auf das Löschen von Schufa-Einträgen nach Restschuldbefreiung spezialisiert hat. Durch unsere langjährige Erfahrung und Fachkenntnis haben wir zahlreichen Mandanten geholfen, ihre Schufa-Einträge erfolgreich löschen zu lassen. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie durch den gesamten Prozess zu begleiten und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wir haben bereits vielen Klienten zur erfolgreichen Löschung ihrer Schufa-Einträge nach Restschuldbefreiung verholfen. In einem Fall haben wir beispielsweise einen Mandanten vertreten, der nach einer Restschuldbefreiung noch immer einen negativen Schufa-Eintrag hatte, welcher ihn bei der Suche nach einer neuen Wohnung behinderte. Nach genauer Analyse des Sachverhalts und intensiver Kommunikation mit der Schufa und den beteiligten Gläubigern konnten wir den Eintrag erfolgreich löschen lassen.
In einem anderen Fall hatte ein Klient aufgrund eines veralteten Schufa-Eintrags Schwierigkeiten bei der Kontoeröffnung und Kreditvergabe. Mit unserer umfassenden Expertise und professionellem Vorgehen haben wir den Eintrag überprüfen und schließlich löschen lassen können.
Um unsere Unterstützung in Anspruch zu nehmen und den Prozess der Löschung eines Schufa-Eintrags nach Restschuldbefreiung zu beginnen, können Sie wie folgt vorgehen:
Wir sind für Sie da, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und die Löschung Ihres Schufa-Eintrags erfolgreich durchzusetzen. Wir verstehen, dass das Löschen eines Schufa-Eintrags nach einer Restschuldbefreiung ein wichtiger Schritt in Richtung finanzieller Freiheit ist. Bei der TAHERI Rechtsanwaltskanzlei sind wir darauf spezialisiert, Menschen wie Ihnen dabei zu helfen, Ihre Schufa-Einträge rechtzeitig löschen zu lassen.
Im Jahr 2023 gelten verkürzte Löschfristen für Schufa-Einträge im Zusammenhang mit Restschuldbefreiung. Die Schufa wird alle Einträge zur Restschuldbefreiung und die damit verbundenen Schulden nach sechs Monaten löschen.
Normalerweise ist kein Musterschreiben für die Löschung der Schufa nach Restschuldbefreiung erforderlich, da die Löschung automatisch nach sechs Monaten erfolgt. Sollten Sie dennoch Hilfe bei der Kommunikation mit der Schufa benötigen, steht Ihnen unsere Kanzlei zur Verfügung.
Ja, die Löschung von Schufa-Einträgen nach Erteilung der Restschuldbefreiung erfolgt automatisch. Die Schufa wird alle Einträge zur Restschuldbefreiung und die damit verbundenen Schulden nach sechs Monaten löschen.
Die Löschung der Restschuldbefreiung bei Infoscore sollte nach sechs Monaten erfolgen, da die verkürzten Löschfristen für Schufa-Einträge auch hier gelten. Wenn Sie Unterstützung bei der Löschung von Einträgen bei Infoscore benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Ein Schufa Eintrag kann unter Umständen die Existenz bedrohen, wenn er den Abschluss eines Mietvertrags, den Zugang zu Krediten, die Kontoeröffnungen oder andere Finanzgeschäfte erschwert. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie man einen solchen Eintrag entfernen lassen kann. In diesem Artikel wollen wir die Grundlagen zur Schufa und den Einträgen erläutern, um dabei zu helfen negative unberechtigte Schufa Einträge zu löschen.
Die TAHERI Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg ist bestens vertraut mit der aktuellen Rechtsprechung rund um die Schufa. Wir möchten in diesem Abschnitt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Schufa Einträge geben.
Die Schufa Holding AG ist eine deutsche Wirtschaftsauskunftei, die Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern speichert und Informationen zur Bonität (Kreditwürdigkeit) der Personen zur Verfügung stellt. Negative Schufa Einträge können dazu führen, dass Banken, Vermieter oder andere Unternehmen Ihre Kreditwürdigkeit anzweifeln, was wiederum Schwierigkeiten bei der Aufnahme von Krediten, Abschluss von Miet- und Leasingverträgen oder ähnlichen Geschäften verursachen kann.
Ihre Schufa Einträge zu löschen ist daher ein wichtiger Schritt, um Ihre Bonität wiederherzustellen und von besseren Konditionen bei Vertragsabschlüssen (z.B. Kredite) zu profitieren. Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Schufa Eintrag gelöscht werden kann:
Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, ihre Schufa Einträge löschen zu lassen, indem wir uns zunächst die Selbstauskunft anschauen, damit wir gemeinsam herausfinden können, ob es Einträge gibt, die gelöscht werden können.
Anhand der erhaltenen Informationen überprüfen wir die Fristen und Rechtmäßigkeit der Daten und bereiten die notwendigen Schritte vor, um den Antrag auf Entfernung des Schufa Eintrags erfolgreich durchzuführen. Dabei nutzen wir unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit der Schufa und den zuständigen Behörden, um den Prozess effektiv und zeitnah umzusetzen.
Die TAHERI Rechtsanwaltskanzlei ist ein starker Partner, wenn es darum geht einen negativen Schufa Eintrag zu löschen. Unsere Fachkompetenz, die Erfahrung aus hunderten Lösch-Anträgen, sowie unsere schnelle und unkomplizierte Kommunikation ermöglichen es uns, Lösungen für Ihre Situation zu entwickeln und Sie auf dem Weg zur Löschung Ihrer Schufa Einträge bestmöglich zu unterstützen.
Wenden Sie sich gerne an uns, um Ihre Optionen mit uns zu besprechen.
Wollen Sie einen Schufa Eintrag löschen lassen müssen Sie entweder den Gläubiger - das Unternehmen, das den Eintrag veranlasst hat - oder die Schufa selbst kontaktieren, um die Löschung zu beantragen.
Im Folgenden erklären wir, was in welchem Fall und in welcher Reihenfolge zu tun ist.
Überprüfung der Schufa-Einträge: Zuerst sollten Sie eine Datenkopie Ihrer Schufa-Einträge anfordern, um zu prüfen, welche Einträge vorhanden sind. Diese Auskunft nach §15 DSGVO kann über das Online-Formular Datenkopie kostenfrei angefragt werden.
Kontakt mit Gläubigern aufnehmen: Wenn ein Eintrag falsch, veraltet oder unberechtigt ist, sollten Sie sich zunächst an die Gläubiger wenden, die für den Eintrag verantwortlich sind. In einigen Fällen kann dies genügen, um den Eintrag zu korrigieren oder zu entfernen. Dafür haben wir einen Musterbrief vorbereitet, den Sie gerne auf Anfrage von uns erhalten.
Kontakt mit der Schufa aufnehmen: Sollte der Gläubiger den Eintrag nicht korrigieren oder entfernen, können Sie direkt an die Schufa herantreten Die Schufa selbst empfiehlt dafür den Postweg und verlangt zusätzlich eine Kopie des Personalausweises zur Identitätsbestätigung. Beschreiben Sie also kurz den Sachverhalt und schicken Sie Kopien von Dokumenten mit, die Ihr Anliegen belegen.
Wichtig: Unterschreiben Sie den Brief persönlich und schicken Sie den Brief als Einschreiben an die SCHUFA, sowie eine Kopie an den, oder die Gläubiger.
Kontaktadresse für Einsprüche:
SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 103441
50474 Köln
Falls Sie diese Schritte bereits unternommen haben und Ihre Schufa-Einträge bestehen bleiben und verhindern, dass Sie einen Kredit, oder einen Mietvertrag bekommen, haben Sie weitere Optionen.
Einschaltung der Schufa-Ombudsfrau: Sollte der Fall von der Schufa nicht gelöst werden, können Sie die Schufa-Ombudsfrau einschalten. Sie prüft die Angelegenheit und kann, wenn sie zu dem Ergebnis kommt, dass es einen Nachteil durch den Eintrag gab, durch einen Schiedsspruch dafür sorgen, dass der Eintrag gelöscht oder korrigiert wird.
Einschaltung eines Anwalts: Falls die Schufa oder die Gläubiger nicht kooperieren, kann es notwendig sein, einen Anwalt einzuschalten. Die TAHERI Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Sie gerne bei diesem Schritt und setzt sich schnell und unkompliziert für Sie ein, um Ihre Schufa Einträge zu löschen.
In der Regel geschieht dies über einen außergerichtlichen Vergleich, dem die Schufa in 95% aller Fälle zustimmt, da Sie den Klageweg nur verlieren kann. Laut einem aktuellen Urteil des europäischen Gerichtshof darf der Schufa Score nicht maßgeblich für die Kreditwürdigkeit sein. (Urteile vom 07.12.2023 - C-634/21; C-26/22; C-64/22)
In manchen Fällen können negative Einträge automatisch aus der Schufa-Datenbank gelöscht werden. Beispielsweise veraltete Einträge oder solche, die aufgrund einer Personenverwechslung entstanden sind, können ohne weiteres Zutun entfernt werden.
Jeder Schufa Eintrag muss gut begründet sein. Gibt es keinen Grund für einen negativen Eintrag oder beruht der Eintrag auf falschen, unvollständigen oder unrechtmäßig übermittelten Daten, muss der Schufa-Eintrag gelöscht werden.
So kann es sein, dass ein negativer Schufa-Eintrag besteht, obwohl die offene Forderung bereits beglichen wurde. Einen solchen Schufa Eintrag können Sie ganz einfach selbst löschen lassen.
Der Antrag auf Löschung ist in diesem Fall nicht bei der Schufa einzureichen, sondern bei dem Unternehmen, das den unberechtigten Eintrag verursacht hat. Die Auskunftei sollte jedoch ebenfalls über den Vorgang informiert werden.
Bisher war es so, dass eine Privatinsolvenz selbst nach Erhalt der Restschuldbefreiung noch drei Jahre lang negativ in der Schufa vermerkt wurde. Diese Speicherdauer wurde vom Generalanwalt des EuGH als ungerechte Benachteiligung der Verbraucher eingestuft.
Die Schufa hat darauf reagiert und angekündigt, dass sämtliche Informationen zur Insolvenz bereits nach sechs Monaten aus dem Schufa-Register entfernt werden. Sollten Ihre negativen Einträge 6 Monate nach Ihrer Restschuldbefreiung noch in der Schufa stehen können Sie diese löschen lassen.
Wir verstehen, wie frustrierend es sein kann, einen negativen Schufa Eintrag zu haben. In diesem Abschnitt finden Sie weitere Informationen zum Musterbrief und Lösch-Antrag.
Ein Musterbrief kann Ihnen dabei helfen, Ihre Forderung nach Löschung eines Schufa Eintrags klar und präzise zu formulieren. Im Musterbrief müssen folgende Informationen enthalten sein:
Wenn Sie einen Schufa Eintrag löschen lassen möchten, aber nicht genau wissen, wie Sie den Musterbrief und Antrag formulieren sollen, sind wir gerne bereit, Ihnen dabei zu helfen. Unsere Erfahrung ermöglicht es uns, Ihnen die bestmögliche Unterstützung und Beratung zu bieten.
Unser Ziel ist es, den Prozess für Sie so einfach und effizient wie möglich zu gestalten.
Kontaktieren Sie uns, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.
Die Dauer der Löschung eines Eintrags hängt von verschiedenen Faktoren ab. In manchen Fällen können nur wenige Wochen bis zum Löschungsbescheid vergehen, während es in anderen Fällen mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.
Die Kosten für die Löschung können variieren, je nachdem, welcher Dienstleister beauftragt wird und wie komplex der Fall ist. Bei unserer TAHERI Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg bieten wir individuelle Beratung und transparente Preisgestaltung, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten.
Die automatische Entfernung von Einträgen erfolgt in der Regel nach einer bestimmten Frist, die vom jeweiligen Vermerk abhängt. Beispielsweise werden getätigte Kreditanfragen bei der SCHUFA automatisch nach 12 Monaten gelöscht.
Es gibt unterschiedliche Löschfristen. Eine bezahlte Forderung bleibt normalerweise drei Jahre nach der vollständigen Begleichung der Forderung bestehen, abhängig von der Art des Eintrags und anderen individuellen Umständen. Nach der neuesten Entwicklung in der Rechtsprechung sind jedoch die Löschfristen der Schufa rechtswidrig. Unsere TAHERI Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg hilft Ihnen zur vorzeitigen Löschung negativer Schufa Einträge.
Um einen Vermerk entfernen zu lassen, können Sie sich entweder direkt an die SCHUFA oder an die Gläubiger wenden, die für den jeweiligen Vermerk verantwortlich sind. Unsere TAHERI Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg unterstützt Sie gerne bei diesem Prozess, um Ihnen den bestmöglichen Erfolg bei der Löschung Ihres Eintrags zu ermöglichen.
Nicht alle Einträge können gelöscht werden. Einige Einträge, wie beispielsweise nicht-löschbare Einträge, bleiben für eine bestimmte Zeit gespeichert, unabhängig von den Umständen. Es ist jedoch möglich, falsche, veraltete oder unberechtigte Einträge löschen zu lassen. Wir verfassen zusammen mit dem Generalanwalt beim EuGH Pikamäe (Rechtssachen C-26/22 und C-64/22) im Übrigen die Rechtsauffassung, dass das gesamte Geschäftsmodell der Schufa rechtswidrig ist, weil es ein unzulässiges Profiling darstellt, was nach der DSGVO verboten ist. Das gilt für den gesamten Schufa Score bzw. Basiswert, weil es gegen Art. 22 Abs.1 DSGVO verstößt. Bei Fragen zur Löschung Ihres Schufa-Eintrags stehen wir Ihnen in unserer TAHERI Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg gerne zur Verfügung.
Tatsächlich steht Ihnen gemäß Art. 82 DSGVO ein Schadensersatz für den immateriellen Schaden in Gestalt eines angemessenen Schmerzensgelds zu und zwar im Falle einer falschen bzw. unberechtigten Einmeldung gegen den entsprechenden Gläubiger und im Falle, dass die Schufa den Eintrag unberechtigt nicht löscht, auch gegen die Schufa selbst, wie es zunächst das Landgericht Hannover (LG Hannover, Urteil vom 14. Februar 2002, Aktenzeichen: 12 O 129/21) und nun auch der EuGH, das höchste europäische Gericht, in einem Grundsatzurteil (EuGH, Urteil vom 4. Mai 2023, Rechtssache C-300/21) entschieden hat. Entscheidend ist, ob Ihnen ein Schaden entstanden ist. Das kann der Fall sein, dadurch, dass Ihnen bspw. ein Kredit nicht gewährt wurde, oder ein sonstiger Vertrag wegen der vermeintlich schlechten Bonität abgelehnt wurde oder aber Sie sonst wie nachweisbar durch den Schufa Score bzw. den Negativeintrag bloßgestellt wurden. Nach dem EuGH ist eine sog. Bagatellgrenze unzulässig, das heißt, schon die Rufschädigung reicht für die Bejahung eines Schadens und schon die unrechtmäßige Meldung von Negativmerkmalen an die Schufa begründet einen Anspruch auf angemessenes Schmerzensgeld, sowohl gegenüber dem betreffenden Gläubiger als auch gegen die Schufa selbst. Damit sinkt die Hürde erheblich, Schadensersatz wegen eines negativen Schufa Eintrags zu verlangen und das neben dem Schadensersatz gegen den entsprechenden Gläubiger, was oftmals hinzutritt. Das Schmerzensgeld beläuft sich in der bisherigen Rechtsprechung, die sich noch in den Kinderschuhen befindet, meist bei 1.000 Euro bis 5.000 Euro. Unsere TAHERI Rechtsanwaltskanzlei hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Gläubiger und Schufa.
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