Erfahrener Anwalt an Ihrer Seite
Wir beraten, betreuen und helfen Ihnen in allen Belangen rund um den Arbeitsplatz. Bei Streitfällen im Arbeitsrecht stehen wir zuverlässig an Ihrer Seite, sei es bei einer Kündigung oder einer Abmahnung oder einem Aufhebungsvertrag und der Frage nach der angemessenen Abfindung, sowohl außergerichtlich als auch im Falle einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht.
Gerade bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen ist schnelles Handeln gefordert. Aufgrund der sehr knappen Fristen, auch für eine Kündigungsschutzklage, sollten Sie keine Zeit verlieren. Als Verhandlungsprofis und Spezialisten im Arbeitsrecht nehmen wir uns Konflikten gerne an und erarbeiten mit unserem Verhandlungsgeschick und unserer Strategie eine nach Ihrem individuellen Interesse gerichtete Lösung, die oftmals ohne einen langwierigen arbeitsgerichtlichen Prozess auskommt. Auch vor dem Arbeitsgericht profitieren Sie von unserem kompetentem Auftreten. Wir sind es gewohnt, uns durchzusetzen und setzen uns energisch für die Interessen unserer Mandantschaft ein.
Wir beraten und vertreten im Arbeitsrecht bewusst sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Das gilt auch im Falle einer Kündigungsschutzklage. Unsere Mandantschaft profitiert davon, da wir beide Perspektiven und die jeweiligen Strategien kennen. Als Arbeitnehmer genießen Sie vollen Einsatz zur Erhaltung Ihres Arbeitsplatzes und Durchsetzen Ihres Abfindungsanspruchs. Sie profitieren hierbei von erstklassigen Verhandlungsstrategien und erprobten Methoden, die sich auch am Verhandlungsstil der Gegenseite ausrichten. Der Perspektivenwechsel und die strategischen Methoden zeichnet die Qualität unserer Arbeit aus.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen. Profitieren Sie noch heute von unserer telefonischen Ersteinschätzung im Arbeitsrecht. Dank des Einsatzes modernster Tools erhalten Sie so einen schnelle Fahrplan für das weitere Vorgehen.
Unser erfahrener Anwalt berät und vertritt Sie in allen rechtlichen Belangen rund ums Arbeitsrecht, insbesondere rund um die Themen Abmahnung, Kündigung und Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag, Abfindung und Arbeitszeugnis. Arbeitgeber und Unternehmer beraten wir darüber hinaus auch rund um die Themen Arbeitsvertrag mitsamt Verhandlung und Gestaltung, auch von Geschäftsführerverträgen. Mit seiner Expertise und seinem Verhandlungsgeschick setzt sich unser Anwalt mit voller Kraft für Ihre Interessen ein.
Als Arbeitnehmer brauchen Sie einen Anwalt im Arbeitsrecht, der sich für Sie stark macht und Ihre Interessen vehement und energisch vertritt. Kündigungsschutzklagen sind Kampf. Wir kämpfen für Sie, um die für Sie beste Lösung zu erreichen. Profitieren Sie davon, dass wir die Perspektive des Arbeitgebers kennen. Die Arbeitsverträge sind uns, da wir welche erstellen und verhandeln, bestens bis in die dunkelsten verklausulierten Ecken bekannt. Die Gestaltung von Veränderungsprozessen und Unternehmensnachfolgen kennen wir von beiden Seiten. Das hilft uns, die Sache nüchtern zu betrachten. Eine rein einseitige Perspektive verhilft zu einem emotionalen Auftritt, doch Emotionen machen oftmals blind. Der tote Winkel ist in dem Fall das Kalkül der Gegenseite, die genau hierauf setzt. Es ist Ihr gutes Recht, auf eine Kündigung mit starken Emotionen zu reagieren. Umso wichtiger ist es, einen Spezialisten im Arbeitsrecht an Ihrer Seite zu haben, der Ihnen hilft, Ihr Drehbuch in der Regie umzusetzen. Wir verhelfen Ihnen bei einer Kündigungsschutzklage zu einer Plattform. Wir verschaffen Ihnen Gehör.
Wir setzen noch viel früher an. Gerade Themen wie Selbstbestimmung und Verwirklichung im Beruf, aber auch Entgrenzung und drohende prekäre Arbeitssituationen sind im Arbeitsvertrag verankert. Dort schafft man die Weichen. Dort liegen dann auch oft genug die Weichen für spätere Konflikte.
Wir unterstützen Arbeitnehmer in den unterschiedlichsten Fällen. Je nach Ausgangssituation, Arbeitsplatz und Betrieb sind unsere Einsatzmöglichkeiten für Sie klar umrissen. Wir sind klar fokussiert auf das Individualarbeitsrecht und hierbei auf Kündigungsschutzklagen und auf die arbeitsvertragliche Beratung.
Beispiele der Fälle, bei denen wir Ihnen behilflich sein können:
Manchmal ist die beste Lösung für einen Konflikt eine gütliche Einigung, mit der beide Seiten zufrieden sind. Gerne unterstützen wir Sie bei der Verhandlung des Aufhebungsvertrages und der Konditionen zur Abwicklung des Arbeitsvertrages. Wir behalten hierbei alle möglichen Aspekte wie Resturlaub, Restlohn, das Arbeitszeugnis, etwaige Sperrfristen und das Schicksal etwaig verbliebener weiterer Ansprüche im Blick, schnüren für Sie einen Aufhebungsvertrag als Gesamtpaket und verhandeln diesen mit Nachdruck gegenüber Ihrem Arbeitgeber.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Lassen Sie das nicht auf sich sitzen. Oftmals ist die Abmahnung der erste Schritt des Arbeitgebers mit klarem Blickwinkel Richtung Kündigung. Hier gilt es, schon den Anfängen zu wehren und klar Position zu beziehen. Wir verteidigen Sie und entlarven unberechtigte Abmahnungen, damit Ihnen später daraus kein Strick gemacht wird.
Sie sind sich unsicher, welche Note Ihr Arbeitszeugnis in der Praxis hat? Gerne verhandeln wir Ihr Arbeitszeugnis für Sie. Es gibt hier Besonderheiten im Duktus, leichteste Nuancen, die für den Laien nicht erkennbar sind. Dabei ist das Arbeitszeugnis entscheidend für Ihre gesamte zukünftige Karriere. Auch wenn Sie berechtigterweise gekündigt wurden, das eine hat mit dem anderen nicht unbedingt zu tun. Sie haben ein Recht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Als Verhandlungsprofis holen wir das Maximum für Sie raus und ankern sehr hoch bis zur Grenze zur Unverschämtheit, weil es um Ihre Zukunft geht. Wir scheuen uns auch nicht vor, darüber hinaus zu gehen. Denn oftmals ist das Arbeitszeugnis wie die Abfindung ein gutes Druckmittel, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden. Da jede Partei im Falle eines erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Prozesses ihre eigenen Anwaltskosten trägt, hat auch die Gegenseite ein Interesse daran, Ihnen entgegen zu kommen, um Kosten zu sparen.
Oberstes Ziel bei der Beendigung des Arbeitsvertrages ist das Verhandeln einer für Sie angemessenen Abfindung. Die Höhe der Abfindung hängt hierbei von vielen Faktoren ab. Gerne beraten wir Sie mit Blick auf eine mögliche Abfindung und der Abfindungshöhe und zeigen Ihnen die Möglichkeiten zur Durchsetzung der Abfindung auf. Eine gute Verhandlungsführung ersetzt nicht nur Konflikte, sondern auch Kosten. Die Abfindung ist eines der besten Druckmittel, um einen teuren Prozess zu vermeiden. Da jede Partei im Falle eines erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Prozesses ihre eigenen Anwaltskosten trägt, hat auch die Gegenseite ein Interesse daran, Ihnen hinsichtlich der Abfindung entgegen zu kommen, um einen zeit- und kostspieliegen Gerichtsprozess zu vermeiden.
Sie haben eine Kündigung erhalten? Es ist schnelles Handeln gefragt. Die Klagefrist beträgt 3 Wochen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Wir beraten Sie umfassend über die Möglichkeiten einer Kündigungsschutzklage und einer möglichen Abfindung. Wir prüfen vorab, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist, ob etwaige Fristen eingehalten wurden und prüfen mit Ihnen gemeinsam das Vorliegen möglicher Kündigungsgründe, um eine Strategie zur Abwehr der Kündigung zu erarbeiten.
Kostentransparenz ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Ein großer Vorteil im Arbeitsrecht ist, dass man als unterlegene Partei in einem erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Prozess nicht die Anwaltskosten der Gegenseite tragen muss. Das ist im sonstigen Zivilrecht anders. Da trägt die unterlegene Partei, soweit sie unterliegt, die Anwaltskosten der Gegenseite.
Kehrseite des Ganzen ist, dass im Falle eines Obsiegens im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der ersten Instanz die eigenen Anwaltskosten gem. § 12a ArbGG nicht erstattet werden.
Eine Kündigungsschutzklage ist jedoch eine gute Investition. Eine gute Abfindung ohne gute anwaltliche Vertretung durch einen Verhandlungsprofi ist nicht möglich. Die besseren Ergebnisse, die Sie durch einen guten Anwalt an Ihrer Seite erreichen, machen aus den Anwaltskosten gut angelegtes Geld. Es geht bei einer Kündigungsschutzklage auch nicht nur um das beendete Arbeitsverhältnis. Hier werden auch die Weichen gestellt für ein gutes qualifiziertes Arbeitszeugnis und damit für die künftige Karriere. Aber auch mit Blick auf Sperrfristen hinsichtlich des Arbeitslosgengeldes, Resturlaubsanspruch und weiterer gegenseitiger Ansprüche, sollten Sie den Ausgang einer Kündigungsschutzklage nicht dem vermeintlichen Wohlwollen des vermeintlich arbeitnehmerfreundlichen Arbeitsgerichts überlassen.
Damit Sie möglichst Kostensicherheit haben, zeigen wir Ihnen umfassend Ihre Möglichkeiten auf und die Aussichten, auch mit Blick auf eine mögliche Abfindung und Abfindungshöhe.
Mit unserem Fokus auf die Schwerpunkte der Kanzlei stellen wir sicher, dass wir in unseren Spezialmaterien aus der Vielzahl an bereits beschrittenen Fällen effektiv und gezielt für Sie vorgehen können, indem wir auf unsere gesammelte Expertise und Erfahrung zurückgreifen, auch wenn jeder Einzelfall anders ist und besondere Aufmerksamkeit erfordert. Wir wissen, worauf es ankommt und sind erfahrene Verhandlungsführer.
Erstklassiger Service
Wir überzeugen mit unserem kostenlosen Erstkontakt und Rückmeldung binnen 24h.
Ihr engagierter Partner
Als starker Verhandlungspartner vertreten wir Ihre Interessen energisch und zielsicher sowohl außergerichtlich wie auch vor Gericht.
Moderne Arbeitsorganisation
Wir greifen auf modernste Legal-Tech Tools zurück und gewährleisten so eine kosteneffiziente und agile Mandantenbetreuung.
Kostensicherheit durch Kostentransparenz
Durch unsere passgenauen Honorarmodelle wissen Sie von Anfang an, mit was für Kosten Sie rechnen müssen. Durch unsere Kostentransparenz sorgen wir für mehr Kostensicherheit. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.