Für die Mandatsbearbeitung von Rechtsanwalt Notash Taheri, Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Taheri (nachfolgend: die Rechtsanwälte) gelten folgende allgemeine Mandatsbedingungen:
Der Gegenstand des Mandats und die zur Bearbeitung gewünschten Tätigkeiten der Rechtsanwälte werden zwischen dem Mandanten und den Rechtsanwälten gesondert vereinbart. Sofern der Mandant die gerichtliche Vertretung/Tätigkeit der Rechtsanwaltskanzlei Taheri wünscht, bedarf dies eines gesonderten Auftrags. Die Freigabe eines an das jeweilige Gericht gerichteten Schreibens durch den Mandanten steht einem Auftrag zur gerichtlichen Vertretung bzw. zum gerichtlichen Tätigwerden gleich.
Die im Rahmen der Mandatsbearbeitung zu leistende Rechtsberatung der Rechtsanwälte bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sie umfasst keine steuerrechtliche Beratung. Etwaige steuerliche Auswirkungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (z.B. Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater) auf eigene Veranlassung klären zu lassen und etwaige Gestaltungsanforderungen den Rechtsanwälten mitzuteilen. Sofern die Rechtssache ausländisches Recht berührt, weisen die Rechtsanwälte hierauf rechtzeitig hin.
Die Rechtsanwälte sind berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichten sich die Rechtsanwälte, zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen. Die Rechtsanwälte sind berechtigt, die Kontaktdaten des Mandanten soweit erforderlich im Rahmen der eigenen steuerlichen Erklärungen an das Finanzamt oder an Dritte im Zusammenhang mit der steuerlichen Erfassung (Fahrtenbuch, Überlassung von Rechnungen etc.) zu übermitteln.
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass der Vergütungsanspruch der Rechtsanwaltskanzlei Taheri bereits mit und im Rahmen der Beauftragung entsteht und nicht erst mit dem Tätigwerden der Kanzlei.
Die für die anwaltliche Tätigkeit zu erhebenden Gebühren richten sich gemäß § 49b Abs. 5 BRAO nach dem Gegenstandswert oder nach einer getroffenen Vergütungsvereinbarung.
Die Rechtsanwälte haben nachfolgend aufgeführte Pflichten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen (einschließlich datenschutzrechtlichen und geldwäscherechtlichen) und berufsrechtlichen Pflichten in ihrer jeweils geltenden Fassung.
a) Verschwiegenheit
Die Rechtsanwälte sind berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was den Rechtsanwälten im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht den Rechtsanwälten grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat dürfen sich die Rechtsanwälte gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, grundsätzlich nur äußern, wenn der Mandant die Rechtsanwälte vorher von ihrer Schweigepflicht entbunden hat.
b) Verwahrung von Geldern
Für den Mandanten eingehende Gelder werden die Rechtsanwälte treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich Ziff. 6 dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen – unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die von ihm benannte Stelle ausbezahlen. Im Übrigen werden § 4 Abs. 2 S. 1 bis 4 BORA gem. § 4 Abs. 2 S. 5 BORA abbedungen.
c) Datenschutz
Die Rechtsanwälte werden alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.
Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleistet.
a) Umfassende Information
Der Mandant wird die Rechtsanwälte über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit den Rechtsanwälten mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten.
b) Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung
Der Mandant wird die Rechtsanwälte unterrichten, wenn er seine Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse etc. wechselt oder über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist.
c) Sorgfältige Prüfung von Schreiben der Rechtsanwälte
Der Mandant wird die ihm von den Rechtsanwälten übermittelten Schreiben und Schriftsätze der Rechtsanwälte sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.
d) Rechtsschutzversicherung
Soweit die Rechtsanwälte auch beauftragt sind, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, werden diese von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Einholung von Deckungsschutz bei der Rechtsschutzversicherung um eine gesonderte Angelegenheit handelt, für die kein Rechtsschutz besteht. Der Mandant wird zugleich gemäß § 49b Abs. 5 BRAO darauf hingewiesen, dass sich die Gebühren für die Deckungsschutzanfrage ebenfalls nach dem Gegenstandswert berechnen, und zwar jeweils nach den voraussichtlichen Anwalts- und Gerichtskosten der jeweiligen Instanz, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt oder keine abweichende Gebührenvereinbarung besteht.
e) Verbrauchereigenschaft
Der Mandant verpflichtet sich, die Rechtsanwälte über seine etwaige Verbraucher- oder Unternehmereigenschaft aufzuklären, spätestens im Rahmen des Mandantenaufnahmegesprächs. Sollte der Mandant angeben, er sei Unternehmer bzw. Kaufmann bzw. vorsteuerabzugsberechtigt, kann er sich nicht auf die Vorschriften über den Verbraucherwiderruf berufen.
Die Rechtsanwälte sind berechtigt, ihnen anvertraute Daten des Mandanten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Es gelten die nationalen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die DS-GVO in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Soweit der Mandant den Rechtsanwälten eine E-Mail-Adresse oder WhatsApp Nummer mitteilt und bei letzterem ausdrücklich die Kontaktaufnahme und Korrespondenz und/oder Austausch via WhatsApp wünscht, also von sich aus selbst den Austausch über WhatsApp wünscht, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass die Rechtsanwälte ihm ohne Einschränkungen über diese WhatsApp Nummer und/oder E-Mail-Adresse unverschlüsselt mandatsbezogene Informationen zusenden. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation über WhatsApp anwaltsseitig nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mandanten unter Hinweis auf das Berufsrecht und Datenschutzrecht und über WhatsApp Business erfolgt und eine End-zu-End-Verschlüsselung vorliegt, während bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist und der Zugriff unbefugter Dritter nicht ausgeschlossen werden kann. Selbiges gilt für die Nutzung von Zoom. WhatsApp wird betrieben von Meta Platforms Inc. aus den USA und Zoom von der Zoom Inc., ebenfalls aus den USA und beide sind im Rahmen des EU-US Data Privacy Frameworks zertifiziert. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies den Rechtsanwälten mit. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf WhatsApp, Zoom bzw. das E-Mail-Postfach haben und dass er seine WhatsApp App und E-Mails regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, die Rechtsanwälte darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa wenn der E-Mail Posteingang nur unregelmäßig auf Eingänge überprüft wird oder WhatsApp Nachrichten nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.
Der Mandant bestätigt, auch über die weiteren möglichen Risiken beim Einsatz von WhatsApp - beispielsweise wenngleich nicht abschließend bei der Kontaktsynchronisation und auch mit Blick auf die Weitergabe und Verarbeitung der personenbezogenen Daten seitens Meta Platforms Inc. -, bei Zoom - ebenfalls mit Blick auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten seitens der Zoom Inc. - und unverschlüsselter E-Mail von den Rechtsanwälten hingewiesen worden zu sein.
Der Vergütungsanspruch der Rechtsanwälte besteht bereits mit der Auftragserteilung durch den Mandanten. Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung der Rechtsanwälte einen angemessenen Vorschuss und nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung der Rechtsanwälte zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen. Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung der Rechtsanwälte hiermit an diese ab. Diese nehmen die Abtretung an. Die Rechtsanwälte dürfen eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, verrechnen.
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz gemäß § 12a Abs. 1 ArbGG kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht. In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Der Mandant sichert zu, im Zeitpunkt der Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Taheri hinsichtlich der anwaltlichen Gebühren zahlungsfähig und zahlungswillig zu sein.
Die Haftung der beauftragten Rechtsanwälte für etwaige Berufsversehen wird im Einzelfall auf 250.000,00 EUR (in Worten: Zweihundertfünfzigtausend Euro) beschränkt, soweit die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Rechtsanwälte oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht oder die Haftung auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gerichtet ist, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Rechtsanwälte oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Rechtsanwälte beruhen.
Eventuelle Ersatzansprüche gegen die beauftragten Rechtsanwälte mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, verjähren in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, zu dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in einem Jahr nach der Beendigung des Mandats.
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten des Rechtsanwalts bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 S. 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei der Rechtsanwälte vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 S. 2 BRAO.
Es gilt ausschließlich das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB i.V.m. §§ 312c, 312d, 312g Abs. 1, 355, 356, 357 BGB. Ein vertragliches Widerrufsrecht für Unternehmer wird in keinem Fall eingeräumt. Es wird ausdrücklich auf die Klausel 3 lit. e) dieser allgemeinen Mandatsbedingungen Bezug genommen. Mandanten, die keine Verbraucher sind, steht kein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht besteht ferner nur in Fällen, in denen das Mandatsverhältnis als Fernabsatzvertrag im Sinne des §312c BGB geschlossen wird und bei dem der Vertragsschluss zum Mandatsverhältnis im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Das Widerrufsrecht steht dem Mandanten folglich in Fällen, in denen der Vertragsschluss in den Kanzleiräumlichkeiten erfolgt, nicht zu. Die Aufnahme des Mandatsverhältnisses und der Vertragsschluss in unseren Kanzleiräumlichkeiten bildet hierbei den Regelfall.
Die vorstehenden Mandatsbedingungen gelten für alle an die Rechtsanwaltskanzlei Taheri übertragenen Mandate des u. g. Mandanten, soweit nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart wird.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die etwaige Rechtsunwirksamkeit einer Bedingung berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Stand: März 2025
Mit Buchung eines Beratungstermins und/oder einer Dienstleistung bzw. Beauftragung des Rechtsanwalts Notash Taheri unter Hinweis und Bestätigung dieser erklärt sich der Mandant mit den vorstehenden Allgemeinen Mandatsbedingungen einverstanden.
Mit Buchung eines Beratungstermins und/oder einer Dienstleistung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist stimmt der Mandant der Ausführung der Dienstleistung und Aufnahme der anwaltlichen Tätigkeit vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist ausdrücklich zu und bestätigt die Kenntnis davon, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Rechtsanwälte verliert. Der Mandant bestätigt in diesem Fall die Kenntnis davon, dass – sollte er der Aufnahme der anwaltlichen Tätigkeit vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist nicht zustimmen, die Rechtsanwälte erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist ihre anwaltliche Tätigkeit aufnehmen werden.
Mit Buchung eines Beratungstermins und/oder einer Dienstleistung bzw. Beauftragung des Rechtsanwalts Notash Taheri stimmt der Mandant der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner Daten im Rahmen des erteilten Mandats gem. § 4a BDSG und Art. 7 DSGVO zu und bestätigt, die Hinweise zur Datenverarbeitung in Textform der Rechtsanwaltskanzlei Taheri erhalten zu haben durch Kenntnisnahme von dieser Webseite und seinem Inhalt.
Der Mandant willigt insbesondere ein, dass die Rechtsanwälte personenbezogene Daten, namentlich Vorname, Nachname, Telefonnummer, Mobilnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift, Bankverbindungsdaten, Versicherungsdaten und im Einzelfall (insbesondere bei Schmerzensgeld- und Schadenersatzsachen sowie bei versicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Mandaten) Gesundheitsdaten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, zum Zwecke der Vertragsdurchführung, erheben, verarbeiten und nutzen darf. Dem Mandant ist bewusst, dass er diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen kann, indem er der Rechtsanwaltskanzlei Taheri postalisch unter Rechtsanwaltskanzlei Taheri, Mittelweg 144, 20148 Hamburg oder per E-Mail an kontakt@ra-taheri.de den Widerruf gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten mitteilt. Die Rechtsanwälte weisen den Mandanten darauf hin, dass er gem. Art. 15-21 DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit hat, sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz, der Datenverarbeitung, den Rechtsgrundlagen und zu den Betroffenenrechten sind zu finden unter: https://www.ra-taheri/datenschutz.