Ob Du dich rechtlich gegenüber deinen Kunden oder Dienstleistern oder deiner Konkurrenz absichern möchtest oder dir Kunden schonmal auf der Nase herumgetanzt haben, Verträge und AGB sind das Fundament deines Unternehmens. Definiere deine Spielregeln.
Du möchtest einen Vertrag prüfen und zu deinen Möglichkeiten beraten werden oder benötigst Hilfe, beispielsweise bei der ZFU-Zulassung oder der KI-Verordnung?
Eine weitere schwerpunktmäßige Tätigkeit der Kanzlei ist das Vertragsrecht. Wir stehen insbesondere bei der Erstellung von AGB und Verträgen zur Seite, sei es beispielsweise für Agenturen, Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen, Coaches oder Webshop-Betreiber, darüber hinaus aber auch für die Gründung oder für den Vertrieb und Handel. Daneben gibt es immer wieder neue Entwicklungen, wie die KI-Verordnung, wo es auch um Compliance geht und die Erfüllung bspw. von Kennzeichnungspflichten.
Wir richten uns hierbei ganz danach, wo Du mit Deinem Unternehmen stehst, ermitteln mit Dir gemeinsam deinen Bedarf und verhelfen Dir zum gewünschten Ziel.
Wir helfen Dir, zu wachsen ohne Wachstumsschmerzen und schützen Dich vor rechtlichen Risiken und Gefahren, damit Dein Unternehmen sicher und ungebremst wachsen kann.
Du hast alte negative Schufa Einträge und willst sie loswerden ohne jahrelang warten zu müssen?
Einen weiteren Schwerpunkt bildet bei uns das Löschen negativer Schufa Einträge. Du bist in deiner finanziellen Freiheit durch negative Schufa Einträge eingeschränkt und kannst deinen Wunschkredit nicht aufnehmen, deine Unternehmungen nicht starten oder hast Probleme bei der Wohnungssuche oder gar dem Hauskauf? Wir beraten und vertreten dich gegenüber der Schufa, außergerichtlich und gerichtlich.
Seit dem wegweisenden EuGH Urteil zur Schufa hat sich einiges getan. Es gab diverse OLG Urteile und nun auch ein BGH Urteil. Wir gehen davon aus, dass das Geschäftsmodell der Schufa vor dem Aus steht. Denn: Das Schufa-Scoring verstößt gegen die DSGVO!
Sichere dir jetzt deinen Anspruch auf Löschung der negativen Schufa Einträge und Wiederherstellung eines positiven Schufa-Scorewerts. Warte nicht 3 Jahre, hol Dir deine finanzielle Freiheit zurück.
Deine Versicherung fordert immer wieder Unterlagen an und hält dich hin?
Eines unserer Schwerpunkte bildet das Versicherungsrecht. Wir beraten und vertreten Versicherungsnehmer und verhelfen ihnen zur Regulierung ihres Versicherungsfalls und zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Versicherer, bei Sach- und Schadenversicherungen ebenso wie bei Personenversicherungen. Wir vertreten hierbei Verbraucher wie auch Unternehmen mit gewerblichen Versicherungen.
Wir decken hierbei eine Vielzahl verschiedener Versicherungsarten ab, wie bspw. die Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Elementarversicherung, Bauversicherungen, Betriebsinhaltsversicherung, Cyberversicherung, aber auch die D&O-Versicherung und weitere gewerbliche Versicherungen. In Sachen Personenversicherungen haben wir unseren Fokus auf die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Unfallversicherung, die private Krankenversicherung und die Lebensversicherung bzw. fondsgebundene Rentenversicherung.
Du bist Arbeitgeber und möchtest rechtssichere Arbeitsverträge für A-Mitarbeiter und Möglichkeiten, dich kostengünstig von B- und C-Mitarbeitern zu trennen?
Oder bist du Arbeitnehmer und wurdest gekündigt?
In beiden Fällen bist du bei uns richtig. Das Arbeitsrecht ist eines unserer Schwerpunkte.
Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Das ist auch wichtig, um beide Perspektiven zu kennen und konsequent zu vertreten. Zu einer Interessenkollision kommt es hierbei nicht. Denn Arbeitgeber beraten wir hauptsächlich bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, darunter auch Geschäftsführeranstellungsverträgen, als auch bezüglich Beteiligungsmodellen und Aufhebungsverträgen. Arbeitnehmer hingegen vertreten wir hauptsächlich bei Kündigungsschutzklagen und verhelfen ihnen auch außergerichtlich zu angemessenen Abfindungszahlungen.
In kaum einem Gebiet geht es so sehr um Verhandlungsstrategien, Verhandlungsgeschick und um schnelles Handeln wie im Arbeitsrecht. Es steht viel auf dem Spiel und es muss schnell gehen. Sei es mit Blick auf den Arbeitgeber hinsichtlich der 2-Wochen-Frist hinsichtlich einer außerordentlichen fritlosen Kündigung. Sei es mit Blick auf den Arbeitnehmer hinsichtlich der Kündigungsschutzklage. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt 3 Wochen.
Auch bei Aufhebungsverträgen muss es schnell gehen, um die Verhandlungsposition nicht zu gefährden.
Wir sind dein erfahrener Verhandlungspartner und stehen dir kurzfristig zur Seite und stärken deinen Rücken.