Sie sind Arbeitgeber und möchten rechtssichere Arbeitsverträge für A-Mitarbeiter und Möglichkeiten, sich kostengünstig von B- und C-Mitarbeitern zu trennen?
Da sind Sie bei uns richtig. Das Arbeitsrecht ist eines unserer Schwerpunkte.
Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Das ist auch wichtig, um beide Perspektiven zu kennen und konsequent zu vertreten. Zu einer Interessenkollision kommt es hierbei nicht. Denn Arbeitgeber beraten wir hauptsächlich bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, darunter auch Geschäftsführeranstellungsverträgen, als auch bezüglich Beteiligungsmodellen und Aufhebungsverträgen. Arbeitnehmer hingegen vertreten wir hauptsächlich bei Kündigungsschutzklagen und verhelfen ihnen auch außergerichtlich zu angemessenen Abfindungszahlungen.
In kaum einem Gebiet geht es so sehr um Verhandlungsstrategien, Verhandlungsgeschick und um schnelles Handeln wie im Arbeitsrecht. Es steht viel auf dem Spiel und es muss schnell gehen. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt 3 Wochen.
Auch bei Aufhebungsverträgen muss es schnell gehen, um die Verhandlungsposition nicht zu gefährden.
Wir sind Ihr erfahrener Verhandlungspartner und stehen Ihnen kurzfristig zur Seite und stärken Ihren Rücken.
Sie sind Arbeitgeber und möchten rechtssichere Arbeitsverträge für A-Mitarbeiter und Möglichkeiten, sich kostengünstig von B- und C-Mitarbeitern zu trennen?
Da sind Sie bei uns richtig. Das Arbeitsrecht ist eines unserer Schwerpunkte.
Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Das ist auch wichtig, um beide Perspektiven zu kennen und konsequent zu vertreten. Zu einer Interessenkollision kommt es hierbei nicht. Denn Arbeitgeber beraten wir hauptsächlich bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, darunter auch Geschäftsführeranstellungsverträgen, als auch bezüglich Beteiligungsmodellen und Aufhebungsverträgen. Arbeitnehmer hingegen vertreten wir hauptsächlich bei Kündigungsschutzklagen und verhelfen ihnen auch außergerichtlich zu angemessenen Abfindungszahlungen.
In kaum einem Gebiet geht es so sehr um Verhandlungsstrategien, Verhandlungsgeschick und um schnelles Handeln wie im Arbeitsrecht. Es steht viel auf dem Spiel und es muss schnell gehen. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt 3 Wochen.
Auch bei Aufhebungsverträgen muss es schnell gehen, um die Verhandlungsposition nicht zu gefährden.
Wir sind Ihr erfahrener Verhandlungspartner und stehen Ihnen kurzfristig zur Seite und stärken Ihren Rücken.
Ihre Versicherung fordert immer wieder Unterlagen an und hält Sie hin?
Eines unserer Schwerpunkte bildet das Versicherungsrecht. Wir beraten und vertreten Versicherungsnehmer und verhelfen ihnen zur Regulierung ihres Versicherungsfalls und zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Versicherer, bei Sach- und Schadenversicherungen ebenso wie bei Personenversicherungen. Wir vertreten hierbei Verbraucher aber auch Unternehmen mit gewerblichen Versicherungen.
Wir nehmen auch die Interessen von Versicherungsmaklern gegenüber den Versicherern wahr.
Wir decken hierbei eine Vielzahl verschiedener Versicherungsarten ab, wie bspw. die Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Elementarversicherung, Bauversicherungen, Betriebsinhaltsversicherung, Cyberversicherung, aber auch die D&O-Versicherung und weitere gewerbliche Versicherungen. In Sachen Personenversicherungen haben wir unseren Fokus auf die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Unfallversicherung, die private Krankenversicherung und die Lebensversicherung bzw. fondsgebundene Rentenversicherung.
Oder Sie stehen erst noch vor dem Hausbau bzw. Immobilienkauf und möchten, dass ein erfahrener Anwalt rüberschaut?
Sie sind Bauunternehmer und möchten rechtssicher durch die Krise und höhere Kosten navigieren und sich gegenüber dem Bauherrn durchsetzen?
Im privaten Baurecht setzen wir sowohl die Mängelgewährleistungsrechte von Werkbestellern und Bauherren durch als auch die Werklohnansprüche von Werk- und Bauunternehmern.
Wir fokussieren uns hierbei auf Werkverträge und Bauverträge über die verschiedenen Gewerke hinweg, hierbei vom klassischen Hausbau bis hin zur Kernsanierung, Badrenovierung und energetischen Modernisierung.
Das private Baurecht ergänzen wir ganzheitlich durch unsere Beratung und Vertretung im Bereich des Versicherungsrechts mit Blick auf die Elementar-, Gebäude- und Hausratversicherung, im Bereich des Vertragsrecht mit Blick auf die Beratung und Vertretung von Immobilienmaklern und im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts mit Blick auf die Beratung und Vertretung von Immobilieninvestoren auf der einen Seite und der Vertretung von Haus- und Wohnungseigentümern gegenüber ihren Banken mit Blick auf den Widerruf und Kündigung von Immobilienkrediten und Bausparverträgen.
Sie haben einen teuren Vertrag abgeschlossen und ärgern sich nun über Mängel? Oder Ihr Vertragspartner wirft Ihnen Mängel vor?
Sie möchten einen Vertrag prüfen und zu Ihren Möglichkeiten beraten werden?
Eine weitere schwerpunktmäßige Tätigkeit der Kanzlei ist das Vertragsrecht. Vom Autokauf und Immobilienkauf, von der Vertragserstellung und -prüfung bis hin zur Durchsetzung von Ansprüchen oder Abwehr von Ansprüchen. Wir stehen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen zur Seite.
Unternehmen stehen wir insbesondere bei der Erstellung von AGB und Verträgen zur Seite, sei es beispielsweise für Agenturen, Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen, Coaches oder Webshop-Betreiber, darüber hinaus aber auch für die Gründung oder für den Vertrieb und Handel.
Wir richten uns hierbei ganz danach, wo Sie mit Ihrem Unternehmen stehen, ermitteln mit Ihnen gemeinsam Ihren Bedarf und verhelfen Ihnen zum Legal Growth Hacking.
Wir helfen Ihnen, zu wachsen ohne Wachstumsschmerzen und schützen Sie vor rechtlichen Risiken und Gefahren, damit Ihr Unternehmen sicher und ungebremst wachsen kann.
Auch Privatpersonen stehen wir bspw. im Autokauf und Immobilienkauf zur Seite und verhelfen ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Sie haben alte negative Schufa Einträge und wollen sie loswerden ohne jahrelang warten zu müssen?
Einen weiteren Schwerpunkt bildet bei uns das Löschen negativer Schufa Einträge. Sie sind in Ihrer finanziellen Freiheit durch negative Schufa Einträge eingeschränkt und können Ihren Wunschkredit nicht aufnehmen, Ihre Unternehmungen nicht starten oder haben Probleme bei der Wohnungssuche oder gar dem Hauskauf? Wir beraten und vertreten Sie gegenüber der Schufa, außergerichtlich und gerichtlich.
Alle deutschen Gerichte warten gespannt auf das wegweisende EuGH Urteil zur Schufa. Wir gehen davon aus, dass das Geschäftsmodell der Schufa vor dem Aus steht. Damit sind wir in guter Gesellschaft. Der Generalanwalt sieht das wie wir. Im Rahmen der Schlussanträge hat dieser am 16.03.2023 im laufenden Verfahren C-634/21 klargestellt: Das Schufa-Scoring verstößt gegen die DSGVO!
Das hat eine Lawine losgelöst. Denn in den meisten Fällen richtet sich der EuGH nach eben genau diesen Schlussanträgen des Generalanwalts. Auch der BGH wartet gespannt auf die Entscheidung aus Luxemburg. Zuvor hat das OLG Schleswig wie wir gesehen und dagegen wurde Revision beim BGH eingelegt. Wir sind der Auffassung, dass das OLG Schleswig völlig richtig entschieden hat, dass die Schufa kein Recht hat, sich irgendwelche Löschfristen auszudenken, die keine gesetzliche Grundlage haben. Sollte der BGH – davon gehen wir aus – dem OLG Schleswig Recht geben, wäre das das praktische Aus für die Schufa.
Sichern Sie sich jetzt Ihren Anspruch auf Löschung der negativen Schufa Einträge und Wiederherstellung eines positiven Schufa-Scorewerts.
Sie haben nach einer Insolvenz eine Restschuldbefreiung bekommen und seitdem sind mehr als 6 Monate vergangen? Wir helfen Ihnen binnen Wochen wieder Ihre Bonität wiederherzustellen. Warten Sie nicht 3 Jahre, handeln Sie jetzt und holen Sie sich Ihre finanzielle Freiheit zurück.