Schäden nach einem Sturm können immense Kosten verursachen, die oft von Versicherungen gedeckt werden sollen. Manchmal stoßen Betroffene auf eine Sturmschadenversicherung, die nicht zahlt. In solchen Fällen ist es wichtig, die verschiedenen Aspekte von Sturmschäden und Versicherungen zu verstehen, um finanziellen Schaden aufgrund von einem Unwetter zu vermeiden.
Wenn Ihre Versicherung nicht für einen Sturmschaden aufkommen möchte, ist es wichtig, zu wissen, welche Voraussetzungen für eine Schadensregulierung gelten und wie man sich sein Recht sichern kann. In solchen Situationen bieten wir unsere Unterstützung an, um Sie bestmöglich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu unterstützen.
Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Versicherung nicht zahlt. Einige der häufigsten Gründe sind:
Wir von der TAHERI Rechtsanwaltskanzlei unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen und helfen Ihnen, eventuelle Probleme und Unklarheiten zu klären. Mit unserer Expertise und unserem Fachwissen stehen wir Ihnen zur Seite, um dafür zu sorgen, dass Ihnen die zustehende Entschädigung ausgezahlt wird.
Wir verstehen, dass es frustrierend sein kann, wenn Ihre Versicherung den Sturmschaden durch einen umgestürzten Baum nicht übernimmt. Die speziellen Herausforderungen hierbei sind:
Wir verfügen über umfangreiche Expertise und langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Vertretung von Mandanten, deren Versicherungen ihre Sturmschäden nicht bezahlen möchten. Wir sind bestens vertraut mit den Gesetzen, Vorschriften und Vertragsbedingungen, die für die Schadensregulierung relevant sind.
Unsere Erfolgsbilanz spricht für sich: Wir haben bereits zahlreiche Versicherungsfälle erfolgreich abgewickelt und unseren Mandanten zu ihrem Recht verholfen. Daher können Sie sicher sein, dass wir auch Ihnen beim Durchsetzen Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung zur Seite stehen.
Wir setzen uns mit Fachwissen und Engagement für Sie ein, um zu erreichen, dass Ihre Versicherung zahlt. Vertrauen Sie unserer Expertise und lassen Sie uns gemeinsam für Ihr Recht kämpfen.
Unsere Kanzlei setzt erprobte Methoden und individuell angepasste Strategien ein, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen. Einige unserer Vorgehensweisen umfassen:
Bei der Bearbeitung Ihres Falles legen wir besonderen Wert auf Transparenz, Effizienz und maximale Erfolgschancen. Bei uns erhalten Sie klare, fachkundige Beratung und engagierte Unterstützung im Kampf gegen Versicherungen, die Sturmschäden ungerechtfertigt nicht zahlen möchten.
Die Wohngebäudeversicherung kommt in der Regel für Sturmschäden auf, wenn der Wind mindestens Stärke 8 erreicht hat. Bei Schäden, die durch geringere Windstärken verursacht wurden, ist es ratsam, sich an uns zu wenden, um mögliche Lösungen zu besprechen.
Sturmschäden an alten Dächern werden normalerweise von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt, sofern die Immobilie ausreichend versichert ist und die Schäden durch mindestens Windstärke 8 verursacht wurden. Sollte Ihre Wohngebäudeversicherung die Kosten für den Schaden nicht übernehmen, können wir Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Um einen Sturmschaden bei Ihrer Versicherung zu melden, sollten Sie zunächst Fotos des Schadens machen und den Zeitpunkt des Sturms dokumentieren. Anschließend nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und reichen alle Beweise und Unterlagen ein. Sollten Schwierigkeiten bei der Schadensmeldung auftreten, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Sturmschäden an Gartenmöbeln können von der Hausratversicherung abgedeckt werden, sofern diese in Ihrem Vertrag eingeschlossen sind. Es ist wichtig, dies im Vorfeld mit Ihrer Versicherung zu klären, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
Die Hausratversicherung zahlt für Sturmschäden an persönlichen Gegenständen, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht hat. Sie kommt jedoch nicht für Schäden am Gebäude selbst auf. In solchen Fällen wenden Sie sich am besten an uns, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen.
Falls ein Baum aufgrund eines Sturms umstürzt und Schäden verursacht, ist die Wohngebäudeversicherung dafür zuständig. Sollte die Versicherung die Zahlung verweigern, können wir Ihnen helfen, Schadensersatzansprüche gegen die Eigentümer des Grundstücks geltend zu machen.